Der Wunsch, Tierärztin oder Tierarzt zu werden , ist für viele ein echter Kindheitstraum. Wer sich ein paar Jahre später tatsächlich dafür entscheidet, wählt einen anspruchsvollen Beruf: zwar ist die Fähigkeit, verletzten und erkrankten Tieren helfen zu können, sehr erfüllend – doch das arbeitsintensive Studium und die langen Arbeitstage erfordern auch Durchhaltevermögen und emotionale Belastbarkeit. Hinzu kommt die enge Zusammenarbeit mit Tierhalter*innen, die nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch Kommunikationsstärke und Empathie verlangt.
Wir zeigen dir, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wenn du Tierärztin oder Tierarzt werden möchtest, wie das Tierarzt-Studium aufgebaut ist, welche Karrierewege dir mit dem Abschluss offenstehen und was es bedeutet, eine eigene Tierarztpraxis zu eröffnen.
Auf einen Blick
- Voraussetzung: Um Tierarzt bzw. Tierärztin zu werden, musst du Veterinärmedizin studieren. Das Studium dauert in der Regel 5,5 Jahre und endet mit dem Staatsexamen sowie der Approbation als Berufszulassung.
- Aufgaben: Tierärzt*innen untersuchen und behandeln Tiere, führen Operationen durch, impfen, versorgen Notfälle und beraten Tierhalterinnen.
- Karrierewege: Nach dem Studium kannst du in einer Tierarztpraxis, im Veterinäramt, in der Forschung oder in der Industrie arbeiten. Viele Tierärzt*innen entscheiden sich später auch für die Selbstständigkeit mit einer eigenen Praxis.
- Selbstständigkeit: Mit Approbation kannst du eine Tierarztpraxis gründen. Dafür brauchst du meist einen Businessplan, ausreichend Finanzierung und ein passendes Versicherungskonzept.
Berufsbild und Aufgaben von Tierärzt*innen
Möchtest du Tierärztin oder Tierarzt werden, entscheidest du dich für einen vielseitigen, aber anspruchsvollen Beruf. Tiermediziner*innen machen nämlich weitaus mehr, als „nur“ kranke und verletzte Tiere zu versorgen – sie übernehmen auch organisatorische und kommunikative Aufgaben und sorgen indirekt für das Wohl der Halter*innen.
Zum Arbeitsalltag von Tierärzt*innen gehören folgende Aufgaben:
- Untersuchung und Diagnose von Erkrankungen und Verletzungen
- Durchführung von Operationen
- Impfungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Versorgung bei Notfällen
- Beratung der Halter*innen
- Dokumentation und Abrechnung nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Wie bei allen Berufen, die etwas mit Tieren zu tun haben, solltest du das Thema Kommunikation als Bestandteil deiner Arbeit nicht unterschätzen: Als Tierärztin bzw. Tierarzt behandelst du zwar Tiere, arbeitest aber immer in enger Abstimmung mit den Besitzer*innen.
Du solltest daher nicht nur in der Lage sein, medizinische Sachverhalte einfach und verständlich zu erklären, sondern auch deine Therapieentscheidungen begründen können – und manchmal wirst du schwierige Gespräche führen müssen, wenn ein tierischer Patient eingeschläfert werden muss.
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Studium der Veterinärmedizin als Voraussetzung
Um Tierärztin oder Tierarzt zu werden, musst du Veterinärmedizin (Tiermedizin) studieren. Eine duale oder verkürzte Ausbildung gibt es nicht – das Hochschulstudium ist Pflicht. Im Gegensatz zur Humanmedizin gibt es deutlich weniger Universitäten, die Studienplätze anbieten. In Deutschland kannst du nur an fünf Hochschulen Veterinärmedizin studieren:
- Freie Universität Berlin
- Tierärztliche Hochschule Hannover
- Ludwig-Maximilians-Universität München
- Justus-Liebig-Universität Gießen
- Universität Leipzig
Aufbau und Dauer des Tierarzt-Studiums
Das Veterinärstudium umfasst in Regelstudienzeit 11 Semester, dauert also fünfeinhalb Jahre. Du schließt es mit dem Staatsexamen ab. So ist das Studium aufgebaut:
- Vorklinik (1.–4. Semester): Im vorklinischen Abschnitt stehen die naturwissenschaftlichen Grundlagen im Fokus (Anatomie, Physiologie, Biochemie, Chemie, Physik, Biologie). Das Wissen aus der Vorklinik stellst du im Rahmen des Physikums unter Beweis.
- Klinik (5.–8. Semester): Im klinischen Abschnitt geht es um Krankheitslehre, Diagnostik, Chirurgie, innere Medizin und Pharmakologie. Du erwirbst Wissen über Krankheitsbilder und deren Behandlungsmethoden.
- Praktische Ausbildungsphasen: Fester Bestandteil des Studiums sind verpflichtende Praktika in Tierarztpraxen, Kliniken, landwirtschaftlichen Betrieben oder auch im Veterinäramt.
- Praktisches Jahr (9.–10. Semester): Nach den Praxisphasen in der Klinik absolvierst du im letzten Studienjahr das praktische Jahr, in dem du praxisbezogene Berufserfahrung sammelst. Das geht nicht nur in einer Praxis oder Klinik, sondern auch im Veterinäramt oder in einem Schlachthof.
- Staatsexamen und Approbation: Hast du alle Prüfungsleistungen und Praxiserfahrungen erfolgreich hinter dich gebracht, legst du das Staatsexamen ab, erhältst deine Approbation und darfst dich Tierärztin oder Tierarzt nennen.
Studieninhalte und Praxisphasen
Im Studium lernst du die medizinischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen der Tiermedizin – angefangen bei Anatomie und Physiologie, über Biochemie bis hin zu Diagnostik, Chirurgie, Pharmakologie und Krankheitslehre. Hinzu kommen Themen wie Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittelhygiene und öffentliches Veterinärwesen.
Neben der Theorie absolvierst du umfangreiche Praxisphasen. Diese sind durch die Studienordnung vorgegeben:
- Praktikum in der Landwirtschaft, Tierhaltung oder Tierzucht (vor dem Physikum)
- Praktikum in einer kurativen tierärztlichen Praxis oder Tierklinik (vier Wochen)
- Praktikum in der Hygienekontrolle, Lebensmittelüberwachung und -untersuchung (zwei Wochen)
- Praktikum im Schlachthof (drei Wochen)
- Praktisches Jahr in einer Tierarztpraxis oder Klinik (max. die Hälfte davon als Wahlpraktikum)
Die Praxisphasen im Studium sind nicht nur dafür da, erste Einblicke in den Berufsalltag zu sammeln, sondern zeigen dir im Idealfall auch schon eine Richtung auf, in der du später als Tierärztin oder Tierarzt arbeiten möchtest.
Zulassung und Bewerbungsverfahren
Die Voraussetzungen, um Tierärztin bzw. Tierarzt zu werden, sind anspruchsvoll. Da die Studienplätze begrenzt sind, ist die Nachfrage und damit auch der Numerus clausus (NC) hoch – du solltest also einen (sehr) guten Abi-Schnitt mitbringen.
Allein entscheidet der aber nicht: Die Unis vergeben Studienplätze neben dem NC auch über eigene Auswahlverfahren, bei denen z. B. eine Berufsausbildung im tiermedizinischen Bereich deine Chancen auf einen Platz verbessern kann.
Alternativ kann für dich ein anerkanntes Tiermedizin-Studium im Ausland infrage kommen, bei dem die Voraussetzungen oftmals nicht ganz so streng sind wie an deutschen Universitäten.
Das Bewerbungsverfahren läuft ebenso wie für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie einheitlich über hochschulstart.de ab.
Approbation & Berufszulassung für Tierärzt*innen
Hast du das Studium erfolgreich mit dem Staatsexamen abgeschlossen, hast du es fast geschafft. Du musst jetzt nur noch die Approbation beantragen und dann darfst du als Tierärztin bzw. Tierarzt arbeiten.
Die Approbation ist eine offizielle Urkunde, die die staatliche Zulassung für Tierärzt*innen und andere Medizinberufe bestätigt. Sie garantiert deine fachliche Qualifikation, deine persönliche Zuverlässigkeit und deine gesundheitliche Eignung für den Beruf.
Mit Erhalt der Approbation kannst du dich sowohl als Tierärztin bzw. Tierarzt anstellen lassen als auch eine eigene Praxis oder Klinik eröffnen und dich selbstständig machen. Du beantragst sie bei der zuständigen Behörde deines Bundeslandes.
Mehr Informationen bietet die Bundestierärztekammer.
Berufsfelder für Tierärzt*innen nach dem Studium
Der klassische Weg nach dem Studium führt in eine Tierarztpraxis – der einzige Weg ist das aber nicht. Du kannst auch in einer Pferdeklinik, im Veterinäramt, im Zoo, in der Forschung, der Industrie oder in der Landwirtschaft arbeiten. Eine zukunftssichere Anstellung findest du in nahezu allen Bereichen und unabhängig davon, ob du dich hauptberuflich lieber um Haus- oder Nutztiere kümmern möchtest.
Tierarztpraxis (Klein- & Großtiere)
In einer Praxis behandelst du kranke und verletzte Tiere, führst Diagnosen durch, operierst und bist für Halter*innen oftmals über viele Jahre hinweg Ansprechpartner*in und Vertrauensperson. Du kannst dich entscheiden zwischen einer
- Kleintierpraxis (Hunde, Katzen, Nager, Vögel und andere Heimtiere)
- Großtierpraxis (Rinder, Schweine, Pferde)
- gemischten Praxis, die beide Bereiche abdeckt
Während du in einer Kleintierpraxis meist in festen Praxisräumen arbeitest, bist du als Tierärztin bzw. Tierarzt für Großtiere häufiger mobil unterwegs und betreust landwirtschaftliche Betriebe direkt vor Ort. Du führst z. B. Impfungen durch, berätst Landwirt*innen zu Haltung und Fütterung und unterstützt bei Besamungen und Geburten. Der Job ist körperlich anspruchsvoll und oft mit Notdiensten verbunden – auch nachts und am Wochenende.
Aber auch in einer Kleintierpraxis machst du meist keinen klassischen 9-to-5-Job. So sind auch hier Notfälle nach Feierabend und Dienste am Wochenende keine Seltenheit und du solltest ein ausreichendes Maß an Belastbarkeit mitbringen, um die Freude am Beruf nicht zu verlieren – schließlich kann es sein, dass du noch in der Praxis stehst, während deine Freunde Feierabend haben oder deine Familie zu Hause auf dich wartet.
Veterinäramt, Labor, Forschung
Eine Alternative zur Arbeit in der Praxis ist der öffentliche Dienst. Möchtest du Tierärztin bzw. Tierarzt werden, kannst du beispielsweise im Veterinäramt arbeiten. Hier liegt der Schwerpunkt deiner Arbeit weniger im direkten Kontakt mit deinen tierischen Patienten, sondern auf dem Schutz der Allgemeinheit.
Im Veterinäramt kontrollierst du u. a.:
- Lebensmittelsicherheit in Betrieben
- Tierhaltungsbedingungen in Schlachthöfen
- Tiertransporte
- Maßnahmen zur Seuchenprävention und -bekämpfung
Du arbeitest eng mit den Landwirt*innen, Unternehmen und anderen Behörden zusammen und trägst Verantwortung für Tiergesundheit und Verbraucherschutz.
Auch die Forschung bietet für Tierärzt*innen interessante Perspektiven: Du kannst dich z. B. an einer Uni oder einer anderen Forschungseinrichtung mit neuen Behandlungsmethoden beschäftigen und Krankheitsbilder erforschen. Liegt dir das wissenschaftliche Arbeiten, kannst du nach dem Studium promovieren und eine akademische Laufbahn einschlagen.
Weitere Optionen für deine Karriere findest du in der Industrie. In einem Pharmaunternehmen oder einem Diagnostiklabor kannst du z. B. zu Tierarzneimitteln forschen, an Zulassungsverfahren arbeiten oder fachliche Beratungsaufgaben übernehmen. Im Vergleich zum Alltag in der Praxis sind diese Tätigkeiten oftmals planbarer und bieten dir geregeltere Arbeitszeiten (und zum Teil eine höhere Vergütung).
Selbstständigkeit & Praxisgründung
Für viele Studierende ist schon zu Beginn des Tiermedizin-Studiums klar, dass sie später eine Praxis eröffnen und sich als Tierärztin bzw. Tierarzt selbstständig machen wollen. Die eigene Tierarztpraxis bringt unternehmerische Freiheit, aber auch wirtschaftliche Verantwortung mit sich, da du ein eigenes Unternehmen gründest.
Eigene Tierarztpraxis eröffnen: so geht’s
Du kannst dich direkt nach dem Studium selbstständig machen. Als Tierärztin bzw. Tierarzt musst du nicht wie in der Humanmedizin erst einen Facharzttitel erwerben, sondern darfst mit Erhalt deiner Approbation eine eigene Praxis eröffnen.
Wie sinnvoll das ist, steht auf einem anderen Blatt. In der Regel macht es Sinn, erst einmal ein paar Jahre Berufserfahrung zu sammeln, bevor du den Schritt in die Selbstständigkeit wagst. Letztendlich ist das aber deine Entscheidung und mit den notwendigen finanziellen Mitteln geht es theoretisch auch sofort.
Vorüberlegungen – diese Dinge sind besonders wichtig
Bevor du eine eigene Praxis eröffnest, solltest du dir ein paar Fragen stellen. Diese helfen dir dabei, Aspekte wie Standort und Positionierung zu klären. Frage dich:
- Wo ist der richtige Standort?
- Wie ist die Wettbewerbssituation?
- Welche Zielgruppe möchte ich ansprechen?
- Welche Investitionen brauche ich?
- Wie finanziere ich das Ganze?
Als selbstständige*r Tierärztin bzw. Tierarzt bist du Freiberufler*in. Du musst kein Gewerbe anmelden, keine Gewerbesteuer bezahlen und darfst deine Buchführung mit der vereinfachten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) machen – unabhängig von der Höhe deiner Einnahmen.
Keine Gründung ohne Businessplan
Die Fragen, die du für dich im Rahmen der Vorüberlegung geklärt hast, sind wichtige Bestandteile deines Businessplans. Ohne den geht es nicht, wenn du aus deiner Praxisidee ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept machen möchtest.
Der Businessplan hilft dir
- deinen Standort und den Markt realistisch einzuschätzen.
- Gründungskosten, Investitionen und laufende Ausgaben (Geräte, Miete, Personal) sauber zu kalkulieren.
- deine voraussichtlichen Umsätze einzuschätzen.
- deine Liquidität und Finanzierung zu planen.
Dein Businessplan ist ein wichtiges strategisches Werkzeug, denn er zeigt dir frühzeitig, ob deine Praxis wirtschaftlich funktionieren kann oder ob und wo du noch nachjustieren musst.
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Kostenplanung und Finanzierung – mit diesen Gründungskosten solltest du rechnen
Möchtest du eine Tierarztpraxis eröffnen, geht es um hohe Anfangsinvestitionen, denn die Einrichtung einer Praxis kostet viel Geld. Kosten fallen nicht nur für die Miete der Praxisräume an, sondern auch für die Anschaffung medizinischer Geräte wie Ultraschall-, Röntgengeräte und Instrumente.
Plane die Kosten für Anschaffungen, Personal, Miete und Gehälter realistisch. Laut Zahlen der Deutschen Ärzte- und Apothekerbank (apoBank) beliefen sich die Kosten für die Neugründung einer Kleintierpraxis in den Jahren 2022/2023 auf rund 222.000 EUR. Für die Übernahme einer bestehenden Praxis fallen die Kosten etwas geringer aus – im Schnitt solltest du aber auch hier mit durchschnittlich 210.000 EUR rechnen.
Da du diese Kosten kaum allein aus eigenen finanziellen Mitteln stemmen wirst, spielt dein Businessplan auch bei der Kostenplanung eine entscheidende Rolle: er ist die Voraussetzung für die Finanzierungsgespräche mit der Bank. Neben Bankdarlehen können Gründungszuschüsse und Förderprogramme eine zusätzliche Unterstützung bieten.
Die passende Gründungsform wählen
Die beliebteste Variante, eine Tierarztpraxis zu gründen, ist die Einzelpraxis – sie ist aber nicht die einzige Gründungsform. Ist dir der fachliche Austausch mit Kolleg*innen wichtig, könnt ihr auch eine Gemeinschaftspraxis gründen. Diese hat den Vorteil, dass ihr die Kosten für Miete und Praxisausstattung teilt, euch bei Krankheit oder Urlaub gegenseitig vertreten könnt und vom gegenseitigen Fachwissen profitiert.
Voraussetzung für diese Art des gemeinschaftlichen Arbeitens ist aber natürlich eine gute Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft.
Tierarztpraxis absichern – die richtigen Versicherungen
Wirtschaftliche und persönliche Risiken solltest du mit einem passenden Versicherungskonzept absichern, denn als selbstständige*r Tierärzt*in trägst du die Verantwortung – für dich selbst, deine Praxis und deine Mitarbeiter*innen.
Folgende Versicherungen sind wichtig:
- Berufshaftpflichtversicherung: Schützt dich vor Schadenersatzforderungen, die Halter*innen z. B. bei einem Behandlungsfehler ihres Tieres gegen dich stellen können.
- Praxisinventarversicherung: Entstehen an der teuren Einrichtung oder deinen medizinischen Geräten durch Feuer, Wasser oder einen Einbruch Schäden, übernimmt die Praxisinventarversicherung die Kosten.
- Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Solltest du selbst aus gesundheitlichen Gründen irgendwann nicht mehr als Tierärztin oder Tierarzt arbeiten können, zahlt dir die BU eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente aus.
Es gibt noch weitere Versicherungen, mit denen du deine Praxis absichern kannst – etwa mit einer Praxisausfall- oder einer Rechtsschutzversicherung. Überlege dir in Ruhe, was für dich Sinn macht und vermeide unnötige Doppelversicherungen.
Praktische Umsetzung – die nächsten Schritte
Hast du dir Gedanken um Businessplan, Finanzierung, Gründungsform und Absicherung gemacht, beginnt die konkrete Gründungsphase: du suchst passende Praxisräume, schaffst die notwendigen medizinischen Geräte an, stellst Mitarbeiter*innen ein und entwickelst eine Marketingstrategie, um deine Tierarztpraxis sichtbar zu machen.
Gründerplattform-Tipp: Verträge im Blick behalten
Bei der Gründung schließt du zahlreiche Verträge ab wie z. B. Mietverträge für die Praxisräumlichkeiten oder einen Praxisübernahmevertrag, Leasingverträge für Gerätschaften sowie Arbeitsverträge mit deinen Angestellten. Sinnvoll ist es daher nicht nur, eine Steuerberatung für Steuern und Buchhaltung zu beauftragen, sondern auch diese Verträge juristisch prüfen zu lassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Auch die Formalitäten dürfen nicht fehlen: die Aufnahme deiner Tätigkeit musst du bei der zuständigen Tierärztekammer deines Bundeslandes anzeigen – und zwar innerhalb eines Monats. Dabei spielt es keine Rolle, ob du die Praxis von Grund auf neu gründest oder eine bestehende Tierarztpraxis übernimmst.
Weiterhin musst du dich beim Veterinäramt melden, dein Unternehmen beim Finanzamt registrieren lassen (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) und deine Mitarbeiter*innen bei den Sozialversicherungsträgern anmelden.
Wichtig: Erst wenn Organisation, Rechtliches und Struktur geklärt sind, kannst du dich voll auf deine tierärztliche Arbeit konzentrieren.
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Werbung für deine Tierarztpraxis
Tierärzt*innen unterliegen berufsrechtlichen Werbebeschränkungen – aggressive, unzulässig vergleichende und irreführende Werbung ist verboten. Trotzdem darfst (und solltest) du für deine Praxis werben, um deine Kund*innen auf dich aufmerksam zu machen. Was du machen darfst, ist:
- eine eigene Website mit klaren Leistungen veröffentlichen
- deine Praxis bei Google Maps eintragen
- dich in Branchenverzeichnisse aufnehmen lassen
- in deiner Praxis Broschüren und Werbeflyer mit deinem Logo auslegen
- Anzeigen in Zeitschriften schalten
- einen Praxiswagen mit deinem Logo und Kontaktdaten fahren (sofern die Beschriftung angemessen ist)
Was du nicht machen darfst, ist, deine Leistungen anhand konkreter Fälle zu bewerben. Da du als Tierärztin bzw. Tierarzt zudem verpflichtet bist, Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen, dürfen deine Preise die dort festgelegten Posten nicht unterschreiten.
Gehalt & Karrierechancen für Tierärzt*innen
Das Einstiegsgehalt für Tierärzt*innen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, liegt aber immer noch unter dem von Humanmediziner*innen. Dennoch zeigt der TVD-Gehaltsreport 2026 eine klare Aufwärtsentwicklung – sowohl für Berufseinsteiger*innen als auch für erfahrene Angestellte.
Möchtest du Tierärztin oder Tierarzt werden, kannst du in Vollzeit-Anstellung mit folgenden Gehältern rechnen:
- Einstiegsgehalt im ersten Berufsjahr: 2026 ca. 3.700 EUR (2024 noch ca. 3.500 EUR)
- Durchschnittliches Bruttogehalt angestellter Tierärzt*innen: 2026 4.650 EUR (2024 noch 4.286 EUR)
- In der kurativen Praxis im Schnitt 4.500 EUR
- Forschung: ca. 5.655 EUR
- Veterinäramt/Öffentliches Veterinärwesen: ca. 5.850 EUR
- Industrie: ca. 6.200 EUR (höchstes Durchschnittsgehalt)
Zusatzqualifikationen wie eine Promotion oder ein Facharzttitel, Spezialisierungen und bestimmte Tierarten wirken sich positiv auf den Verdienst aus. Besonders attraktive Verdienstmöglichkeiten bieten Industrie, öffentliches Veterinärwesen und Forschung. Mit einer eigenen Praxis hängen dein Umsatz und Gewinn von Faktoren wie Standort, Spezialisierung, Auslastung und Kostenstruktur ab.
Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Anders als in der Humanmedizin rechnest du als Tierärztin oder Tierarzt direkt mit den Halter*innen ab. Es gibt keine gesetzliche Krankenkasse für Tiere. Die Abrechnung deiner Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Fazit
Der Weg zur Tierärztin bzw. zum Tierarzt ist lang und fordernd. Hast du aber erst einmal das mehrjährige Studium, die praktischen Ausbildungsphasen und das Staatsexamen hinter dich gebracht, eröffnet dir der Beruf zahlreiche Karriereoptionen. Du kannst klassisch in einer Kleintier- oder Großtierpraxis anfangen, dich im öffentlichen Dienst im Veterinäramt anstellen lassen, an einem Institut oder einer Universität forschen oder in die Industrie gehen – und natürlich steht dir auch die Gründung deiner eigenen Praxis offen.
Wagst du den Weg in die Selbstständigkeit, übernimmst du unternehmerische Verantwortung, denn du gründest auch als Tierärztin oder Tierarzt mit der eigenen Praxis ein Unternehmen. Businessplan, Finanzierung, Versicherungen, rechtliche Vorgaben und Marketing sind ebenso entscheidend wie fachliche Kompetenz, Empathie und Einfühlungsvermögen – sowohl für deine tierischen Patienten als auch für deren Halter*innen.
Mit einer durchdachten Planung ist die eigene Tierarztpraxis nicht nur wirtschaftlich tragfähig, sondern ermöglicht dir auch ein hohes Maß an beruflicher Freiheit. Alle Tools und das notwendige Wissen rund um das Thema Gründung findest du auf der Gründerplattform.
FAQ
Um Tierärzt*in zu werden, musst du Veterinärmedizin studieren. Eine Ausbildung gibt es nicht, das Hochschulstudium ist Pflicht. Da man nur an fünf Universitäten in Deutschland Tiermedizin studieren kann, sind die Studienplätze begrenzt und der Numerus clausus (NC) hoch. Allerdings können zusätzliche Qualifikationen wie eine Ausbildung im tiermedizinischen Bereich die Chancen im Auswahlverfahren verbessern. Mit erfolgreichem Abschluss erhältst du deine Approbation und darfst als Tierärztin oder Tierarzt arbeiten.
Das Studium der Veterinärmedizin dauert in Regelstudienzeit 5,5 Jahre – das entspricht 11 Semestern. Abgeschlossen wird das Studium mit dem Staatsexamen. Mit Bestehen bist du offiziell Tierärztin bzw. Tierarzt.
Das Leistungsspektrum hängt vom Tätigkeitsbereich und der Spezialisierung ab. In einer Tierarztpraxis werden z. B. allgemeine Untersuchungen und Diagnostik, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen, chirurgische Eingriffe, Notfallbehandlungen und Zahnbehandlungen angeboten. Außerdem beraten Tierärzt*innen zu Haltung, Fütterung und Prävention, stellen Gesundheitszeugnisse aus und schläfern alte oder erkrankte Tiere ein.
In der Ausbildung gibt es keinen Vergütungsanspruch – maximal kann der Praxispartner (z. B. eine Praxis oder eine Tierklinik) im praktischen Jahr angehende Tierärzt*innen entlohnen, Pflicht ist das aber nicht. Das Einstiegsgehalt nach dem Studium liegt für Tierärzt*innen im Durchschnitt bei 3.700 EUR im ersten Berufsjahr.