Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist das beliebteste Fördermittel für Gründer*innen in Deutschland - jedes Jahr wird er über 20.000 mal vergeben. Gründungsberater Frederic Breiler erklärt in der Sprechstunde, wie der Gründungszuschuss funktioniert und wie man ihn beantragt!
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Starthilfe für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit für die ersten sechs Monate deiner Selbstständigkeit und evtl. neun weitere Monate. Er ist geeignet für jede Branche und jede Geschäftsidee. Voraussetzung ist der Bezug bzw. die Bewilligung von Arbeitslosengeld I mit 150 Tagen Restanspruch zum Gründungsdatum.
Frederic Breiler ist seit 2004 selbstständiger Gründungsberater. Durch seinen Hintergrund als Bankkaufmann, Fachkaufmann für Marketing, Kommunikationswirt und zertifizierter Gründungsberater hat er jede Menge Gründungs-Know-how – und mit weit über 1.000 Beratungen auch jede Menge Erfahrung. Als Gründungsexperte gibt er Interviews, veröffentlicht Fachartikel und veranstaltet Meetups und Workshops zum Thema Gründung sowie Pitch-Events.
Du möchtest demnächst gründen und hast zum Gründungszeitpunkt noch einen Restanspruch von 150 Tage auf Arbeitslosengeld I? Dann bist Du in der Sprechstunde genau richtig. Frederic erklärt den Gründungszuschuss von A bis Z und beantwortet eure Fragen.