Partnerschafts­gesellschaft gründen und gemeinsam durchstarten

Gründet ein Team aus Freiberufler*innen und startet unternehmerisch durch

Partnerschafts­gesellschaft gründen: Volle Haftung für Freiberufler*innen

Freiberufler*innen müssen nicht allein im stillen Kämmerlein für sich arbeiten, sie können sich auch zur Ausübung ihrer Tätigkeit zusammenschließen. Damit entsteht eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die auf den gesetzlichen Vorgaben der GbR beruht. Im Gegensatz zur GbR bleibt allerdings die Gewerbesteuerfreiheit für Freiberufler*innen erhalten. Umgangssprachlich wird die PartG auch als Partnergesellschaft bezeichnet.  

Gründung der PartG

Mit der Tätigkeit in einer PartG üben Gründer*innen kein Handelsgewerbe aus. Das heißt, sie müssen auch keine Kaufleute sein! Dies hat steuerliche Konsequenzen und wirkt sich auf die Vorgaben zur Buchführung innerhalb des Unternehmens aus.

Zusammenschließen können sich Freiberufler*innen z.B.:

  • Ingenieur*innen,
  • Heilpraktiker*innen,
  • Anwält*innen,
  • Erzieher*innen,
  • Betriebswirt*innen (nur beratend),
  • Psycholog*innen
  • Ärzt*innen,
  • Lehrer*innen,
  • und viele mehr… (eine vollständige Liste der freien Berufe findest du auf der Webseite Gesetze im Internet)

Vor- und Nachteile der PartG

Als Partner*in in einer PartG genießt du einige Vorteile, die Rechtsform bringt aber auch Nachteile mit sich.

Vorteile

  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Keine Gewerbesteuer
  • Individuelles Gesellschaftsrecht
  • Einfache Gründung
  • Auflösung der Gesellschaft leicht möglich

Nachteile

  • Begrenzt auf freie Berufe
  • Partner*innen haften unbeschränkt für eigene Aufträge
  • Kosten für Registrierung
  • Namensänderung bei Änderung in der Partner*innen-Konstellation nötig

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Welche Voraussetzungen gelten?

Wie der Name schon sagt, kannst du allein keine Partnerschaftsgesellschaft gründen. Du brauchst mindestens eine/n Freiberufler*in der/die bereit ist mit dir zusammenzuarbeiten. Die Anzahl ist nach nur nach unten begrenzt. So lang ihr mehr als zwei Freiberufler*innen seid, könnt ihr eine PartG gründen. Das tut ihr, indem ihr euch im Partnerregister eintragen lasst. Zusätzlich braucht ihr einen schriftlichen Partnerschaftsvertrag.

Was beinhaltet der Partnerschaftsvertrag?

Anders als bei vielen Rechtsformen erstellst du für die PartG keinen Gesellschaftsvertrag, sondern einen sogenannten Partnerschaftsvertrag. Dieser enthält alle relevanten Eckdaten deiner PartG. Hier sind alle Gesellschafter*innen mit Namen aufgeführt, der Name der PartG selbst festgelegt und der Sitz der PartG angegeben. Apropos Name: Es existieren ein paar Auflagen, was den Namen deiner Partnerschaftsgesellschaft angeht.

Er folgt folgendem Muster 1) Nachname von mindestens einem/r Partner*in, 2) Partnerschaft, und Partner (oder eine Variation), 3) eurem ausgeübten Beruf. Die Reihenfolge ist hierbei nicht vorgegeben. Richter und Partner Rechtsanwälte geht genauso wie Rechtsanwälte Richter und Partner. Achtet darauf, dass wenn sich Freiberufler*innen verschiedener Berufe zusammenschließen, alle Berufe im Namen vorkommen müssen.

Fantasienamen sind übrigens nicht gänzlich verboten. Sie ersetzen den Nachnamen innerhalb der Formel. Unser Beispiel könnte also auch „[Fantasiename] Partnerschaft Rechtsanwälte“ heißen.

Wie beim Gesellschaftsvertrag stellt sich auch beim Partnerschaftsvertrag die Frage: Mustervertrag oder Rechtsanwalt beauftragen. Der Mustervertrag enthält nur die wirklich nötigen Punkte und könnte eventuell nicht alles abdecken. Dafür findest du ihn kostenlos im Internet.

Ein vom Rechtsanwalt geschriebener Partnerschaftsvertrag hingegen, deckt alle von dir gewünschten Punkte rechtssicher ab, ist aber verhältnismäßig teuer.

Wichtige Punkte können sein: Verhalten bei Ausscheiden oder Eintritt von Gesellschafter*innen, Gewinnverteilung und alles andere was ihr unbedingt schwarz auf weiß wollt.

Es existieren ein paar Auflagen, was den Namen deiner Partnergesellschaft angeht. Er folgt folgendem Muster 1) Nachname von mindestens einem/r Partner*in, 2) Partnerschaft, und Partner (oder eine Variation), 3) eurem ausgeübten Beruf.

Eintragung ins Partnerschaftsregister

Mit dem Partnerschaftsvertrag in der Hand geht es jetzt zum Partnerschaftsregister. Erst die Eintragung dort macht die PartG rechtskräftig. Deine Registrierung im Partnerschaftsregister muss durch einen Notar beglaubigt werden.

Falls einer eurer Freiberufe über eine eigene Kammer verfügt, müsst ihr euch ebenfalls bei der Kammer eintragen lassen.

Positiv: Ihr müsst nicht auch noch zum Gewerbeamt, um eure PartG anzumelden.

Spezielle Eigenschaften der PartG

Haftung

Im Gegensatz zu den anderen Rechtsformen, hat die PartG eine eher exotische Haftungsstruktur. Haftung findet bei der PartG, nämlich auf Auftragsebene, nicht auf Gesellschaftsebene statt. Nehmen ein/e oder mehrere Partner*innen einen Auftrag an, haften sie für die Vorgänge dieses Auftrages. Im Haftungsfall werden nur die beteiligten Partner*innen belangt, nicht wie sonst alle Gesellschafter oder das gesamte Gesellschaftsvermögen. Die betroffenen Partner*innen haften allerdings im Gegenzug im vollen Umfang, also auch mit privatem Vermögen.

Gründungskosten

Du brauchst für die Gründung der PartG nicht allzu viel Geld, da keine Mindesteinlage erforderlich ist. Als Gründungskosten fallen eventuell Beratungskosten beim Notarbüro oder Rechtsanwaltsbüro an, dazu kommen die Eintragungskosten im Partnerschaftsregister sowie die Kosten für die notarielle Beglaubigung. Rechne insgesamt mit Kosten und Gebühren zwischen 100 und 500 EUR (was von der Anzahl der Partner*innen abhängig ist).

Planung einer Partnergesellschaft

Steuern & Rechte und Pflichten der Partner*innen

Die PartG unterliegt der Gewerbesteuerfreiheit, weil es sich hierbei nicht um ein Gewerbe handelt, sondern um einen Zusammenschluss von Freiberufler*innen. Allerdings fallen immer wieder gewerbeähnliche Tätigkeiten an. Bis zu einer Grenze von drei Prozent des Jahresumsatzes oder bis zu einem Ertrag von maximal 24.500 EUR aus einer gewerblichen Tätigkeit bleibt die PartG von der Gewerbesteuer befreit.

Das wirkt sich auch auf die Buchführung aus: Die PartG ist nur zur einfachen Buchführung verpflichtet und kann den Jahresabschluss per einfacher Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen.

Die beteiligten Partner*innen müssen aber ihre Einkommensteuern zahlen, die in der Höhe anhand der jährlichen Steuererklärung festgelegt werden.

Gründung einer PartG: Schritt für Schritt

Die Gründung einer PartG ist in wenigen Schritten möglich:

  1. Finde Freiberufler*innen, die als Partner*innen infrage kommen
  2. Findet heraus welche Unterlagen ihr für die Gründung braucht und sorgt dafür, dass ihr alles rechtzeitig zusammen habt.
  3. Legt den Firmennamen fest (recherchiert, ob der Name schon vergeben ist).
  4. Setze einen Partnerschaftsvertrag auf - Mustervertrag oder Rechtsanwalt - und lasst ihn notariell beglaubigen.
  5. Tragt euer Unternehmen ins Partnerschaftsregister ein (vom Notar beglaubigen lassen).
  6. Eröffnet euer Geschäftskonto.
  7. Melde deine Partnerschaftsgesellschaft beim Finanzamt an und beantragt eure Steuernummer.
  8. Meldet euch bei der Berufsgenossenschaft an.
  9. Meldet euch ggf. bei der Standeskammer/IHK/HWK an.
  10. Beantragt eure Betriebsnummer

Auflösung einer Partnerschafts­gesellschaft

Natürlich kann die PartG auch jederzeit aufgelöst werden, wenn die Partner*innen die Beendigung des Zusammenschusses beschließen. Die Rahmenbedingungen für eine solche Auflösung sollten im Partnerschaftsvertrag geregelt werden. Aber auch im Falle eines Insolvenzverfahrens oder einer gerichtlichen Entscheidung ist die Auflösung der PartG möglich. 

Es kann auch vorkommen, dass nur einige Partner*innen aus der Gesellschaft ausscheiden – beispielsweise aufgrund eines Beschlusses der Partnerversammlung, beim Verlust der Zulassung oder bei einem Todesfall.

Wichtig: Auch bei einer Auflösung der PartG musst du das Partnerschaftsregister informieren und ggf. eine notarielle Beglaubigung vorlegen.

Fazit

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Möglichkeit für Freiberufler*innen, in einer Gesellschaft zusammenzuarbeiten. Die Gründung ist leicht und ohne Mindestkapital möglich. Allerdings haften die Partner*innen unbeschränkt, wenn keine individuelle Haftungsbeschränkung vereinbart wurde. Außerdem dürfen nur Freiberufler*innen in der PartG zusammenarbeiten - wer eine Gewerbetätigkeit aufnimmt, scheidet automatisch aus der Gesellschaft aus.

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bhp