Du hast eine Geschäftsidee, die dich nicht mehr loslässt? Und du bist gerade arbeitslos oder empfängst Bürgergeld/Grundsicherung? Dann könntest du für das AVGS-Gründercoaching in Frage kommen. Mit dem sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kannst du ein professionelles, individuelles Gründercoaching in Anspruch nehmen, das komplett von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziert wird.
Auch wenn du keine Leistungen beziehst, aber von Arbeitslosigkeit bedroht bist, frisch dein Studium abgeschlossen hast oder nach längerer Pause in den Beruf zurückkehrst, kommst du unter Umständen für die Förderung infrage. Hier erfährst du alles, was du über das AVGS-Gründercoaching wissen musst, und wie du es beantragst.
Auf einen Blick
- Definition: Das AVGS-Gründercoaching ist ein durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördertes Einzelcoaching, das dich auf die Selbstständigkeit vorbereitet.
- Inhalte: Du entwickelst u. a. dein Geschäftsmodell, Businessplan, Marketingstrategie sowie Finanzplanung und baust unternehmerische Kompetenzen auf.
- Kosten & Ablauf: Das Coaching ist zu 100 % gefördert, findet individuell (online oder vor Ort) statt und umfasst meist mehrere Wochen mit ca. 40–60 Stunden.
- Voraussetzungen: Anspruch haben vor allem Arbeitslose, Bürgergeld-Empfangende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen – ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Was ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit, das im § 45 SGB III (Drittes Sozialgesetzbuch) verankert ist. Du kannst ihn bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter beantragen, um eine bestimmte Maßnahme bei einem zertifizierten Träger in Anspruch zu nehmen – vollständig auf Kosten der Behörde.
Der AVGS verfolgt grundsätzlich drei Ziele:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung, Weiterbildung oder Existenzgründung
Der Gutschein enthält konkrete Vorgaben dazu, welche Art von Maßnahme gefördert wird und bei welchem Trägertyp er eingelöst werden kann. Für das Gründercoaching ist die relevante Variante die sogenannte MAT-Maßnahme (Maßnahme bei einem Träger) nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III. Sie ermöglicht dir ein individuelles Einzelcoaching bei einem Bildungsträger, der nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert ist.
Wichtig
Bei dem AVGS handelt es sich um eine Ermessensleistung, das heißt, dein*e Sachbearbeiter*in entscheidet nach eigenem Ermessen, ob du den Gutschein erhältst. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf.
Mach den ersten Schritt in die Selbstständigkeit
Auf der Gründerplattform findest du, was du brauchst, um deinen Traum zu verwirklichen:
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- Sprechstunden mit echten Expert*innen
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Was unterscheidet den AVGS von anderen Gründungsförderungen?
Das AVGS-Gründercoaching ist nur eine von mehreren Förderungen, die dir für deine Existenzgründung zur Verfügung stehen. Hier siehst du einmal im Überblick die wichtigsten Unterschiede zwischen den gängigsten Programmen:
| Förderung | Zuständige Stelle | Zeitpunkt | Was wird gefördert? | Für wen? |
|---|---|---|---|---|
| AVGS-Gründercoaching | Agentur für Arbeit/Jobcenter | vor der Gründung | Coachingleistungen (kostenfrei) | ALG-I/II-Empfangende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Rückkehrer*innen und Hochschulabsolvent*innen |
| Gründungszuschuss | Agentur für Arbeit | bei der Gründung | ALG I-Weiterzahlung + 300 €/Monat Pauschale | ALG-I-Empfangende mit mind. 150 Tagen Restanspruch |
| Einstiegsgeld | Jobcenter | bei der Gründung | monatlicher Zuschuss (variabel) | Bürgergeld-Empfangende |
| BAFA-Unternehmensberatung | BAFA | nach der Gründung | Zuschuss zu Beratungskosten (bis zu 80 %) | bereits gegründete KMU & Selbstständige |
| KfW-Förderkredite | KfW-Bank | vor/nach Gründung | günstige Kredite & Startkapital | Gründer*innen & junge Unternehmen |
Du siehst: Das AVGS-Gründercoaching greift als Erstes – noch bevor du offiziell gründest. Es bereitet dich auf die Gründung vor und hilft dir gleichzeitig dabei, andere Gründungsförderungen (insbesondere den Gründungszuschuss) erfolgreich zu beantragen. Der Gründungszuschuss und das AVGS-Gründercoaching sind dabei nicht miteinander verknüpft – du kannst beides unabhängig voneinander beantragen, und keines ist Voraussetzung für das andere.
Gründerplattform-Tipp
Informiere dich mit unserem Förderfinder über Programme in deiner Nähe. Neben bundesweiten Förderungen gibt es in den meisten Bundesländer auch regionale Angebote.
Was beinhaltet das Coaching mit AVGS-Gutschein genau?
Hinter dem etwas sperrigen Begriff „AVGS-Gründercoaching“ verbirgt sich ein professionelles Einzelcoaching, das dich Schritt für Schritt auf deine Selbstständigkeit vorbereitet. Dabei steht dein individueller Bedarf im Fokus: Kommst du aus dem Handwerk, fehlen dir andere Kompetenzen, als wenn du nach deinem BWL-Studium ein Online-Business aufbauen willst.
Folgende Themenbereiche sind typischerweise Bestandteil:
Geschäftsmodell und Gründungskonzept
- Analyse und Schärfung deiner Geschäftsidee
- Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells (Value Proposition, Zielgruppendefinition, Erlösmodell)
- Wahl der richtigen Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen, GbR, UG, GmbH)
- Klärung persönlicher und fachlicher Voraussetzungen für die Selbstständigkeit
Gründerplattform-Tipp
Strukturiere dein Geschäftsmodell mit unserer Business Model Canvas.
Businessplan und Finanzplanung
- strukturierte Erstellung eines vollständigen Businessplans
- Liquiditätsplanung, Umsatz- und Kostenplanung (für 3 bis 5 Jahre)
- Finanzierungsplanung: Eigenkapital, Fremdkapital, Förderkredite
- Vorbereitung auf Bankgespräche und Präsentationen für potenzielle Investor*innen
Gründerplattform-Tipp
Entwirf und prüfe deinen Businessplan mit unserer praktischen Vorlage.
Markt, Zielgruppe und Marketing
- Marktanalyse und Wettbewerbsbeobachtung
- Zielgruppendefinition und Kundenprofilierung
- Entwicklung einer Marketing- und Vertriebsstrategie
- Grundlagen der Online-Sichtbarkeit und digitalen Kundengewinnung
Gründerplattform-Tipp
Schau, was andere machen, und lass dich von unseren Unternehmerinterviews inspirieren.
Persönliche Kompetenzen und unternehmerische Haltung
- Stärken-Schwächen-Analyse als Unternehmer*in
- Selbstorganisation, Zeitmanagement und Stressresistenz
- unternehmerisches Mindset
Gründerplattform-Tipp
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Digitale Prozesse und Tools
- digitale Buchhaltungstools (z. B. Lexoffice, Papierkram, SevDesk)
- E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich (seit 2025 gesetzlich geregelt)
- Online-Vertriebsstrukturen, Automatisierung und KI-Tools im Business
Rechtliche und steuerliche Grundlagen
- Überblick über steuerliche Pflichten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Kleinunternehmerregelung)
- Grundlagen der Buchführung und Belegverwaltung
- Anmeldepflichten (Gewerbeamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, IHK/HWK)
Gründerplattform-Tipp
Mit unserem Behördenwegweiser findest du die richtige Anlaufstelle für jeden Anmeldeschritt.
Fördermittel und Gründungsfinanzierung
- Gründungszuschuss und Einstiegsgeld: Voraussetzungen und Beantragung
- KfW-Förderkredite und regionale Förderungen
- Vorbereitung der Tragfähigkeitsbescheinigung
Gründerplattform-Tipp
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Was ist die Tragfähigkeitsbescheinigung?
Zum Abschluss des Coachings erhältst du eine sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung (auch „fachkundige Stellungnahme“ genannt). Dieses Dokument bestätigt offiziell, dass dein Gründungsvorhaben wirtschaftlich sinnvoll und realistisch ist – und es ist eine zwingende Voraussetzung für die Beantragung des Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit.
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Wie läuft das AVGS-Existenzgründercoaching ab?
Ein AVGS-Coaching kann sowohl persönlich als auch online per Videocall oder hybrid stattfinden. Du bist also zeitlich und örtlich maximal flexibel. Die Dauer des Gründungscoachings ist von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter nicht starr vorgegeben, sondern orientiert sich an deinem individuellen Bedarf. In der Praxis umfasst es typischerweise zwischen 40 und 60 Stunden, verteilt über mehrere Wochen. Manche Träger und Coaches gehen mit bis zu 150 Unterrichtseinheiten in sehr tiefe und umfassende Begleitprogramme.
Hier siehst du die wichtigsten Infos zum Ablauf im Überblick:
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Typischer Umfang | 40–60 Unterrichtseinheiten (bis zu 150 UE bei umfassenderen Programmen) |
| Format | online, in Präsenz oder hybrid |
| Struktur | individuelles 1:1-Einzelcoaching (kein Gruppenformat) |
| Beginn | jederzeit möglich nach Bewilligung des AVGS |
| Kosten für dich | 0 EUR – vollständige Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit/Jobcenter |
| Abschluss | Tragfähigkeitsbescheinigung/fachkundige Stellungnahme |
Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme am AVGS Gründercoaching?
Das AVGS-Existenzgründercoaching richtet sich vor allem an folgende Personengruppen:
- Empfangende von Arbeitslosengeld I (ALG I): Du kannst ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit einen AVGS beantragen. Für private AVGS-Varianten besteht ab der sechsten Woche der Arbeitslosigkeit ein Rechtsanspruch – für das Gründungscoaching selbst bleibt es jedoch eine Ermessensentscheidung.
- Empfangende von Bürgergeld/Grundsicherung (ehemals ALG II): Bürgergeldbeziehende können den AVGS über ihr Jobcenter beantragen. Auch hier liegt die Entscheidung im Ermessen des*der zuständigen Sachbearbeiter*in.
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen: Du musst nicht erst arbeitslos sein, um einen AVGS zu beantragen. Wenn dein Arbeitsverhältnis befristet ist, du kurz vor einer Kündigung stehst oder aus anderen Gründen in absehbarer Zeit arbeitslos wirst, kannst du präventiv einen Antrag stellen.
- Aufstocker*innen: Menschen, die trotz Beschäftigung ergänzend Bürgergeld erhalten, können unter Umständen ebenfalls gefördert werden.
- Berufsrückkehrer*innen und Hochschulabsolvent*innen: Auch wenn du nach einer Pause wieder in den Beruf einsteigen möchtest oder frisch von der Uni kommst und keine Anstellung findest, kannst du unter bestimmten Umständen einen AVGS erhalten.
Außerdem solltest du Folgendes mitbringen:
- eine konkrete Gründungsabsicht – du solltest nicht nur vage an eine Selbstständigkeit denken, sondern bereits eine Idee haben
- die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im Coaching – nur so kannst du wirklich Mehrwert mitnehmen
- die Absicht, die Selbstständigkeit als Haupterwerb auszuüben – Nebenerwerbsgründungen werden in der Regel nicht über den AVGS gefördert
Unbedingt beachten
Der AVGS verliert seine Gültigkeit, sobald du offiziell gründest, also dein Gewerbe anmeldest oder deine freiberufliche Tätigkeit aufnimmst. Das Coaching ist ausdrücklich als Vorbereitung auf die Gründung gedacht und muss deshalb vor dem ersten Tag der Selbstständigkeit abgeschlossen oder zumindest begonnen werden. Außerdem gilt: Wenn du bereits mehr als 15 Stunden pro Woche für dein Gründungsvorhaben arbeitest, giltst du nicht mehr als arbeitslos im Sinne des Gesetzes – und verlierst damit möglicherweise die Chance auf einen AVGS.
AVGS beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Beantragung eines AVGS Gründercoachings klingt komplizierter, als sie ist. Wenn du weißt, wie der Prozess funktioniert und wie du dich richtig vorbereitest, schaffst du das locker. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft dir dabei.
Schritt 1: Vorbereitung auf das Behördengespräch
Bevor du zur Agentur für Arbeit oder zum Jobcenter gehst, solltest du dich gründlich vorbereiten. Dein Ziel ist es, den*die Sachbearbeiter*in davon zu überzeugen, dass ein Gründercoaching für dich sinnvoll und notwendig ist. Dafür brauchst du:
- eine klare, in zwei bis drei Sätzen formulierbare Beschreibung deiner Geschäftsidee (Elevator Pitch)
- Argumente, warum du ein Coaching benötigst (z. B. fehlende betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse, keine Erfahrung in Businessplanerstellung)
- ggf. ein konkretes Angebot eines AZAV-zertifizierten Trägers, das du vorlegen kannst
Viele Coach*innen und Träger bieten an, dir bei der Vorbereitung dieses Gesprächs zu helfen – nutze das. Du kannst auch vorab ein kostenloses Erstgespräch mit einem potenziellen Coach führen, um das Angebot für die Behörde vorzubereiten.
Schritt 2: Gespräch mit Sachbearbeiter*in und Antragstellung
Das Gespräch selbst kann persönlich, per E-Mail oder telefonisch stattfinden. Erkläre der sachbearbeitenden Person, dass du:
- eine Selbstständigkeit als Haupterwerb planst
- Unterstützung durch ein professionelles Gründungscoaching benötigst
- einen AVGS MAT nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III für ein Einzelcoaching bei einem AZAV-zertifizierten Träger beantragen möchtest
Die genaue Bezeichnung der Maßnahme ist wichtig, weil es verschiedene Arten von AVGS-Gutscheinen gibt. Wenn du nur allgemein nach einem Coaching fragst, könnte dein*e Sachbearbeiter*in eine andere Maßnahme vorschlagen, die fürs Gründen weniger geeignet ist.
Schritt 3: Prüfung und Bewilligung durch die Behörde
Dein*e Sachbearbeiter*in prüft, ob dein Bedarf anerkannt wird und ob die gewünschte Maßnahme die Vorgaben des AVGS erfüllt. Wenn alles passt, bekommst du einen schriftlichen Bewilligungsbescheid, der bestätigt, dass du an der Maßnahme teilnehmen darfst. Auch der gewählte Träger wird über die Bewilligung informiert.
In der Praxis vergehen zwischen Antrag und Bewilligungsbescheid oft einige Tage bis zu zwei Wochen. In manchen Fällen geht es schneller, bei besonders ausgelasteten Behörden kann es aber auch länger dauern. Frag am besten vorab nach der üblichen Bearbeitungszeit.
Schritt 4: Den AVGS für dein Coaching einlösen
Sobald du den Bewilligungsbescheid in den Händen hältst, löst du ihn bei deinem gewählten AZAV-zertifizierten Träger ein. Wichtig: Beginne das Coaching erst nach der schriftlichen Bewilligung. Ein Coaching, das du vor dem Bewilligungsbescheid startest, wird nicht erstattet.
Danach vereinbarst du mit deinem Coach die Termine, das Format und die inhaltlichen Schwerpunkte – dann kann es losgehen. Die Kosten werden am Ende direkt zwischen dem Träger und der Agentur für Arbeit abgerechnet. Du selbst zahlst nichts.
Schritt 5: Abschluss und nächste Schritte
Am Ende des Coachings hast du in der Regel einen fertigen Businessplan und bekommst die Tragfähigkeitsbescheinigung. Mit diesen Unterlagen kannst du – sofern du die Voraussetzungen erfüllst – unmittelbar den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragen und dann offiziell gründen.
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7 typische Fehler rund um das AVGS-Gründercoaching
Auch wenn der Prozess grundsätzlich unkompliziert ist, gibt es einige Fallen, in die Gründer*innen immer wieder tappen. Wer sie kennt, kann sie vermeiden.
- Zu spät einen Gesprächstermin bei der Behörde ausmachen: Je früher du das Thema Gründercoaching ansprichst, desto mehr Zeit hast du für Coaching, Businessplanerstellung und Antragsverfahren, bevor dein ALG-I-Anspruch ausläuft oder du versehentlich zu früh gründest.
- Das Coaching vor dem Bewilligungsbescheid beginnen: Wenn dein AVGS noch nicht sicher bewilligt wurde, musst du die Kosten selbst tragen.
- Die falsche Maßnahmenbezeichnung beantragen: Wer beim Antrag nicht die korrekte Bezeichnung (AVGS MAT, § 45 SGB III) angibt, riskiert, einen falschen Gutschein zu erhalten.
- Einen nicht zertifizierten Anbieter wählen: Der Träger oder dein*e Coach*in braucht zwingend eine AZAV-Zertifizierung, um deinen AVGS-Gutschein einzulösen.
- Mehr als 15 Stunden pro Woche für die Gründung arbeiten: Du verlierst möglicherweise deinen Status als arbeitslos und bekommst dann kein AVGS-Coaching bezahlt.
- Das Coaching nicht konsequent nutzen: Ein AVGS-Gründercoaching bietet enormes Potenzial – aber nur, wenn du aktiv mitmachst. Wer Termine absagt, keine Hausaufgaben erledigt und die Gründung nicht selbst in die Hand nimmt, verschenkt eine wertvolle Chance.
- Den richtigen Zeitpunkt für die Gründung verpassen: Der AVGS verliert seine Gültigkeit mit dem ersten Tag der offiziellen Selbstständigkeit. Plane das Coaching also idealerweise so, dass du danach nahtlos den Gründungszuschuss beantragen und dein Unternehmen anmelden kannst.
Wie finde ich passende Anbieter für mein AVGS Coaching?
Nicht jeder zertifizierte Träger ist automatisch der richtige für dich. Die AZAV-Zertifizierung ist die Mindestvoraussetzung – aber Qualität, Erfahrung und die persönliche Passung entscheiden darüber, ob du wirklich von deinem Gründungscoaching profitierst.
Qualitätsmerkmale eines guten Gründercoaches
Folgende Merkmale zeichnen hochwertige AVGS-Gründungscoach*innen aus:
- Eigene Gründungserfahrung: Wer selbst gegründet hat, versteht die Herausforderungen aus erster Hand.
- Relevante Branchenkenntnisse: Ein Coach, der Handwerker beraten hat, ist nicht automatisch die richtige Person für dein Tech-Startup – und umgekehrt. Branchenkenntnis ist ein klarer Pluspunkt.
- Nachweisbare Referenzen: Gute Coach*innen können auf zufriedene Gründer*innen verweisen. Achte auf echte Bewertungen bei Google, Proven Expert oder ähnlichen Plattformen.
- Klare Methodik: Dein*e Coach*in sollte dir erklären können, wie das Coaching strukturiert ist und was du am Ende davon haben wirst.
- Erreichbarkeit und Verbindlichkeit: Gerade bei Online-Coachings ist zuverlässige Kommunikation entscheidend. Meldet sich dein*e Coach*in schnell zurück? Werden Termine eingehalten?
Spezialisierungen, die zu dir passen
Die AVGS-Coaching-Landschaft ist divers. Viele Coach*innen sind auf bestimmte Branchen oder Gründungstypen spezialisiert:
| Spezialisierung | Relevant für |
|---|---|
| Online-Business & E-Commerce | Shop-Gründer*innen, Freelancer*innen, digitale Dienstleistende |
| Handwerk & Gewerbe | Elektro, Sanitär, Bau, Kfz-Bereich |
| Kreativberufe & Freiberufler | Designer*innen, Texter*innen, Fotograf*innen, Berater*innen |
| Gastronomie & Einzelhandel | Restaurant, Café, Ladenlokal |
| IT & Tech-Startups | Software, SaaS, technische Dienstleistungen |
| Gesundheit & Soziales | Heilpraktiker*innen, Coach*innen, Sozialdienstleistende |
Fragen, die du vor dem Start stellen solltest
Bevor du dich für ein Angebot entscheidest, vereinbare ein kostenloses Erstgespräch – das bieten seriöse Coach*innen fast immer an. Nutze dieses Gespräch, um folgende Fragen zu stellen:
- Welche Erfahrung haben Sie in meiner Branche?
- Wie ist das Coaching strukturiert – wie viele Termine, wie lang, in welchem Format?
- Welche Inhalte decken wir ab, welche nicht?
- Wie läuft die Erstellung des Businessplans ab?
- Können Sie die Tragfähigkeitsbescheinigung selbst ausstellen oder brauchen wir dafür einen anderen Träger?
- Wie sind Sie bei Fragen zwischen den Terminen erreichbar?
- Welche konkreten Ergebnisse kann ich am Ende des Coachings erwarten?
Die Antworten auf diese Fragen verraten dir schnell, ob die Person wirklich zu dir und deinem Vorhaben passt. Wenn du das Gefühl hast, dass dein*e Coach*in hauptsächlich den Gutschein einlösen will, ohne echten Mehrwert zu liefern, suche lieber weiter.
Hinweis
Manchmal wirst du auf Coach*innen stoßen, die hervorragend qualifiziert sind, aber keine eigene AZAV-Zertifizierung haben. In diesem Fall arbeiten sie häufig mit einem zertifizierten Bildungsträger zusammen, über den das Coaching dann formal abgewickelt wird. Das ist durchaus üblich und in Ordnung – solange der Träger die entsprechende Zertifizierung vorweisen kann.
Vor- und Nachteile des Vermittlungsgutscheins AVGS
Bevor du dich endgültig entscheidest, den AVGS zu beantragen, lohnt sich ein nüchterner Blick auf beide Seiten. Die Vor- und Nachteile siehst du hier im Überblick:
Fazit
Das AVGS-Gründercoaching ermöglicht dir ein professionelles, individuelles Einzelcoaching – komplett kostenlos, flexibel in Format und Zeitplan. So kannst du dich mit professioneller Unterstützung Schritt für Schritt auf deine Selbstständigkeit vorbereiten. Bei kniffligen Fragen und Fachthemen stehst du somit nicht alleine da.
FAQ
Das AVGS-Gründungscoaching ist ein individuelles, professionelles 1:1-Coaching, das dich auf deine Selbstständigkeit vorbereitet. Finanziert wird es über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Das Coaching richtet sich vor allem an Empfangende von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld/Grundsicherung sowie an Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, ihr Studium gerade abgeschlossen haben oder in den Beruf zurückkehren.
Du sprichst dazu aktiv deine*n Sachbearbeiter*in bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter an, schilderst deine Gründungsabsicht und beantragst einen AVGS MAT nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III. Wichtig: Starte das Coaching erst, wenn du den schriftlichen Bewilligungsbescheid in der Hand hast.
Der größte Nachteil ist, dass es sich um eine Ermessensleistung handelt – du hast keinen Rechtsanspruch darauf, und dein Sachbearbeiter entscheidet, ob du den Gutschein erhältst. Außerdem ist die Qualität der Coaches sehr unterschiedlich, weshalb die Auswahl des richtigen Trägers entscheidend ist.
Du bekommst ein vollständig kostenfreies, individuelles 1:1-Coaching, das dich mit einem fertigen Businessplan und der Tragfähigkeitsbescheinigung optimal auf die Gründung vorbereitet.