Wenn du eigene Produkte herstellst oder verkaufst, kann eine Produkthaftpflichtversicherung relevant werden. Nicht, weil ständig etwas schiefgeht. Sondern einfach, weil du Verantwortung übernimmst.
In diesem Ratgeber erfährst du, was eine Produkthaftpflichtversicherung leistet, wann sie sinnvoll ist und wie du für dich eine kluge Entscheidung triffst – ohne Überversicherung, dafür mit klarem Blick auf dein Business.
Was ist eine Produkthaftpflichtversicherung?
Eine Produkthaftpflichtversicherung (kurz: Produkthaftpflicht) ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung für Unternehmen und Selbstständige, die Produkte herstellen, verkaufen oder in Verkehr bringen. Sie schützt bei Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt Personen- oder Sachschäden entstehen.
Die Produkthaftpflichtversicherung kann als Zusatzbaustein einer Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Zweck der Produkthaftpflichtversicherung
Der Zweck dieser Versicherung ist klar und praktisch: Sie übernimmt die finanzielle und rechtliche Abwicklung von Schadenersatzansprüchen, die nach dem Verkauf eines Produkts gegen dich geltend gemacht werden.
Das umfasst typischerweise:
- Prüfung von Ansprüchen und Rechtsschutz: Die Versicherung prüft, ob Forderungen gerechtfertigt sind und wehrt unberechtigte ab (das nennt sich passiver Rechtsschutz).
- Schadensregulierung: Sind Schadenersatzforderungen berechtigt, übernimmt sie die Kosten.
Beispiele
Stell dir vor, ein von dir verkauftes Gerät hat einen Konstruktionsfehler. Beim Betrieb kommt es zu einem Brand. Ohne Versicherungsschutz müsstest du für die Kosten selbst aufkommen – und das kann existenzgefährdend werden.
Oder ein anderer Fall: Ein von dir hergestelltes Produkt enthält einen nicht deklarierten Stoff und verursacht bei einer Kundin eine allergische Reaktion. Die Produkthaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche dieser Person.
Abgrenzung zu anderen Haftpflichtversicherungen
Damit du den Sinn einer Produkthaftpflicht richtig einordnen kannst, lohnt sich eine Abgrenzung zu anderen Haftpflichtversicherungen, die für dich als Gründer*in relevant sein können:
- Produkthaftpflicht vs. Betriebshaftpflicht: Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die im laufenden Geschäftsbetrieb entstehen. Die Produkthaftpflicht greift dagegen, wenn ein Schaden durch ein fehlerhaftes Produkt entsteht, nachdem es dein Unternehmen verlassen hat.
Beispiel: In deinem Büro bricht ein Türband, die Tür kippt heraus und verletzt eine Kundin. Das ist ein Fall für die Betriebshaftpflicht. Verkaufst du aber die Tür als ein Produkt und sie geht später in der Wohnung deines Kunden wegen eines Konstruktionsfehlers kaputt und verletzt jemanden, greift die Produkthaftpflicht. - Produkthaftpflicht vs. Vermögensschadenhaftpflicht: Die Produkthaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden sowie deren finanzielle Folgen. Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden sind nicht versichert.
Beispiel: Du baust einen Stromzähler, der falsch misst, sodass ein Kunde über Monate zu viel bezahlt. Es entsteht ein rein finanzieller Verlust ohne Sachschaden. Für solche Fälle wäre eine Vermögensschadenhaftpflicht zuständig.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten in Deutschland und in der EU?
In Deutschland ist die Produkthaftung im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt. Darin steht: Wenn ein Produkt jemanden verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, muss der Hersteller den Schaden ersetzen – auch ohne eigenes Verschulden.
Wichtig zu wissen: Als Hersteller gilt nicht nur der eigentliche Produzent, sondern auch, wer ein Produkt importiert oder unter eigener Marke verkauft.
Die Haftung ist zeitlich begrenzt: Ansprüche verjähren meist nach drei Jahren und erlöschen spätestens zehn Jahre nach dem Verkauf.
Ein Produkt im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist klassisch zunächst jede bewegliche Sache - also alles, was man anfassen und transportieren kann. Dazu zählen auch Einzelteile, die in andere Produkte eingebaut werden, etwa ein Türscharnier oder ein Akku. Außerdem zählt Elektrizität ausdrücklich als Produkt. Ausgenommen sind Arzneimittel, aber nur weil deren Haftung im Arzneimittelgesetz gesondert geregelt wird.
EU gibt neuen Rechtsrahmen vor
In der EU gilt seit Ende 2024 ein neuer Rechtsrahmen zur Produkthaftung, der bis spätestens Dezember 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Eine wichtige Neuerung, die die EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 mit sich bringt: Der Produktbegriff wird deutlich erweitert. Neben klassischen physischen Waren gelten künftig auch digitale Bauunterlagen, Software und KI-Systeme als „Produkte“, wenn sie für die Funktion eines Produkts relevant sind. Außerdem soll es für Geschädigte leichter werden, Schadenersatz vor Gericht durchzusetzen – zum Beispiel, indem die Beweisführung vereinfacht wird.
Ist die Produkthaftpflichtversicherung Pflicht?
Nein, in Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen.
Das Produkthaftungsgesetz verpflichtet Hersteller zwar zum Schadenersatz, wenn ein fehlerhaftes Produkt Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. Es schreibt aber nicht vor, dass du dich dagegen versichern musst.
In der Praxis kann eine Produkthaftpflicht trotzdem unumgänglich werden, weil sie häufig vertraglich verlangt wird – zum Beispiel durch deine Handelspartner, Plattformen im E-Commerce oder Lieferverträge mit festgelegten Deckungssummen.
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Wer braucht eine Produkthaftpflichtversicherung?
Ob eine Produkthaftpflicht für dein Unternehmen sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, ob du Produkte in Verkehr bringst und welches Schadenpotenzial damit verbunden ist.
1. Hersteller
Wenn dein Unternehmen selbst Produkte herstellt, trägst du gemäß Produkthaftungsgesetz das volle Produkthaftungsrisiko und solltest dich intensiv mit dem Thema Absicherung befassen. Das Risiko von Schäden ist besonders hoch bei Produkten mit:
- Körperkontakt (z. B. Kosmetik, Lebensmittel, Babyprodukte)
- technischen oder mechanischen Komponenten
- elektrischen Bauteilen
- sicherheitsrelevanter Funktion
Hier kann schon ein einzelner Schadensfall hohe Forderungen auslösen.
2. Importunternehmen und Eigenmarken
Dein Unternehmen wird rechtlich wie ein Hersteller (Quasi-Hersteller) behandelt, wenn es:
- Produkte aus Nicht-EU-Ländern importiert
- Waren unter eigener Marke verkauft
- sein Label bzw. Logo auf das Produkt setzt
Auch wenn du nichts selbst produzierst, übernimmst du hier die Haftung. Gerade im E-Commerce (Private Label, Dropshipping mit Branding) wird dieses Risiko oft unterschätzt.
3. Händler mit zusätzlicher Verantwortung
Wenn du mit Produkten ausschließlich handelst, trägst du grundsätzlich weniger Risiko. Aber: Wenn der tatsächliche Hersteller nicht feststellbar ist oder du Produkte veränderst (z.B. durch Umbau, Upcycling oder technische Anpassung), kann die Produkthaftung auf dich übergehen. Dann kann eine Produkthaftpflichtversicherung sinnvoll sein.
4. Startups mit virtuellen Produkten
Für Startups, die ausschließlich digitale Dienstleistungen oder SaaS-Lösungen entwickeln, ist eine Produkthaftpflicht meist nicht die erste Wahl – hier ist eher eine IT-Berufshaftpflicht oder Cyberversicherung passend. Anders sieht es aus, wenn die Software sicherheitsrelevante Funktionen steuert (z.B. Smart-Home) oder Teil eines physischen Produkts ist: Dann kann schon heute ein echtes Produkthaftungsrisiko bestehen.
Und wichtig für die Zukunft: Aufgrund der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie wird das Produkthaftungsgesetz derzeit angepasst. Demnächst sind ausdrücklich auch Software und KI in den Anwendungsbereich einbezogen.
Wer braucht eher keine Produkthaftpflicht?
Eine Produkthaftpflicht ist in der Regel nicht erforderlich, wenn du:
- ausschließlich Dienstleistungen anbietest (z.B. Coaching, Beratung, Design)
- keine physischen Produkte in Verkehr bringst
- keine Produkte importierst oder unter eigener Marke vertreibst
Welche Schäden deckt eine Produkthaftpflicht ab?
Eine Produkthaftpflichtversicherung springt ein, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt Dritte zu Schaden kommen. Im Mittelpunkt stehen dabei Personen- und Sachschäden sowie die finanziellen Folgen, die sich daraus ergeben.
1. Personenschäden
Wenn dein Produkt jemanden verletzt oder gesundheitlich beeinträchtigt, spricht man von einem Personenschaden. Dazu zählen zum Beispiel:
- Verletzungen oder Verbrennungen, die beim Einsatz defekter Elektrogeräte entstehen
- Gesundheitsschäden durch verunreinigte Lebensmittel oder Kosmetik
Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen unter anderem Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfälle.
2. Sachschäden
Auch Schäden an fremdem Eigentum sind versichert, etwa wenn ein technischer Defekt einen Brand auslöst. Wichtig: Versichert ist nicht das fehlerhafte Produkt selbst, sondern der Schaden an anderen Gegenständen.
3. Vermögensschäden als Folge
Entstehen aus einem Personen- oder Sachschaden zusätzliche finanzielle Verluste, sind diese in der Regel ebenfalls gedeckt.
Beispiel: Ein Produktionsbetrieb muss seine Maschinen stilllegen, weil ein von dir geliefertes Bauteil einen Defekt verursacht hat. Neben den Reparaturkosten entsteht ein Umsatzausfall.
Solche finanziellen Folgeschäden gelten als unechte Vermögensschäden, weil sie aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren.
Echte Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden sind dagegen nicht Gegenstand der klassischen Produkthaftpflicht und auch eher selten – sie sind ein Fall für die Vermögensschadenhaftpflicht.
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Was deckt eine Produkthaftpflicht nicht ab?
So wichtig eine Produkthaftpflichtversicherung ist: Sie übernimmt nicht jeden Schaden, der im Zusammenhang mit deinen Produkten entstehen kann. Gerade für Gründer*innen lohnt sich ein Blick auf typische Ausschlüsse.
Schäden am eigenen Produkt oder Nachlieferung
Die Produkthaftpflicht zahlt grundsätzlich nur für Schäden, die dein Produkt an Personen oder an anderen Sachen verursacht. Nicht versichert sind meist:
- Reparatur oder Austausch des fehlerhaften Produkts selbst
- Kosten für Nachbesserung oder Nachlieferung
- reine Qualitätsmängel ohne Personen- oder Sachschaden
Beispiel: Eine Kundin reklamiert, dass ein Gerät nicht funktioniert – aber niemand wird verletzt und nichts anderes wird beschädigt. Das ist kein Produkthaftpflichtfall, dies musst du also auf anderem Wege lösen.
Eigenschäden, Markenrechtsverletzungen und Vorsatz
Nicht abgedeckt sind außerdem Schäden, die dein Unternehmen selbst betreffen, zum Beispiel:
- Produktionsausfälle im eigenen Betrieb
- Schäden an deinem eigenen Eigentum
- interne Folgekosten ohne Anspruch Dritter
Auch rechtliche Konflikte außerhalb der Produktsicherheit fallen oft nicht darunter, etwa:
- Marken- oder Urheberrechtsverletzungen
- Wettbewerbsverstöße
Und selbstverständlich gilt wie bei allen Versicherungen: Schäden, die vorsätzlich verursacht werden oder auf kriminelle Handlungen zurückgehen, sind ausgeschlossen.
Erprobungsklausel und Rechtsmängel
Viele Verträge enthalten eine sogenannte Erprobungsklausel. Das bedeutet: Schäden durch Produkte, die sich noch in der Test- oder Entwicklungsphase befinden, sind häufig nicht automatisch mitversichert.
Ebenfalls nicht abgedeckt sind sogenannte Rechtsmängel – also Fälle, in denen das Produkt zwar technisch funktioniert, aber rechtlich problematisch ist, etwa weil es Patente verletzt oder nicht zulässig vermarktet werden darf.
Welche Zusatzbausteine gibt es bei der Produkthaftpflicht?
Die Produkthaftpflichtversicherung ist kein Standardprodukt. Je nach Branche und Risikoprofil unterscheidet sich ihr Umfang deutlich. Deshalb lohnt es sich, sich zu Varianten und mögliche Erweiterungen kompetente Beratung einzuholen.
Konventionelle vs. erweiterte Produkthaftpflicht
Die konventionelle Produkthaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensfolgeschäden ab, die durch ein fehlerhaftes Endprodukt entstehen. Für viele Gründer*innen mit überschaubarem Risiko ist das die Basisabsicherung.
Die erweiterte Produkthaftpflicht wird vor allem für Unternehmen relevant, deren Produkte weiterverarbeitet oder in andere Produkte eingebaut werden – zum Beispiel Zulieferbetriebe oder Hersteller von Bauteilen.
Hier können zusätzliche Kosten entstehen, etwa:
- Aus- und Einbaukosten
- Weiterverarbeitungsschäden
- Kosten für das Entfernen fehlerhafter Komponenten aus Serienprodukten
Diese Risiken sind in einer einfachen Produkthaftpflicht oft nicht automatisch enthalten, in erweiterten Varianten aber schon.
Rückrufkostenversicherung
Die Produkthaftpflicht deckt in der Regel Schadenersatzansprüche Dritter ab, nicht aber die Kosten einer Rückrufaktion.
Eine Rückrufkostenversicherung tritt auch für folgende Kosten ein (je nach Vertrag):
- Information von Kund*innen und Handelspartner*innen
- Transport- und Logistikkosten
- Prüf-, Sortier- und Entsorgungskosten
- Ersatzlieferungen
Gerade bei größeren Stückzahlen oder sensiblen Produkten (z.B. Lebensmittel, Technik, Produkte für Kinder) kann ein Rückruf wirtschaftlich schwerer wiegen als der eigentliche Schadenfall.
Deckungssummen & Selbstbeteiligung
Die Deckungssumme legt fest, bis zu welcher Höhe die Versicherung im Schadensfall zahlt. Üblich sind pauschale Summen für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall oder pro Versicherungsjahr.
Eine zu niedrige Deckungssumme kann existenzgefährdend sein. Eine deutlich überhöhte Summe erhöht dagegen unnötig die laufenden Kosten. Entscheidend ist also eine realistische Einschätzung deines Risikos.
Die Selbstbeteiligung bestimmt, welchen Anteil du im Schadensfall selbst übernimmst. Mit einer höheren Selbstbeteiligung kannst du den Versicherungsbetrag reduzieren.
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Was kostet eine Produkthaftpflichtversicherung?
Die Beiträge für eine Produkthaftpflichtversicherung sind individuell. Es gibt keinen Einheitspreis, weil das Risiko stark vom Produkt, vom Umsatz und vom Vertriebsmodell abhängt.
Welche Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe?
- Art des Produkts: Je höher das Schadenrisiko, desto höher der Beitrag. Ein Dekoartikel birgt weniger Risiko als ein Heizgerät oder ein Nahrungsergänzungsmittel.
- Branche: Manche Branchen gelten als haftungsintensiver – etwa Technik, Bauprodukte oder Kosmetik. Entsprechend kalkulieren Versicherer höhere Beiträge.
- Jahresumsatz: Der Umsatz dient als Risikomaßstab. Höherer Umsatz bedeutet meist mehr verkaufte Produkte – und damit statistisch ein höheres Schadenspotenzial.
- Vertriebsgebiet: Wer nur in Deutschland verkauft, zahlt in der Regel weniger als Unternehmen mit weltweitem Vertrieb, insbesondere mit Export in die USA oder Kanada.
- Produktions- und Lieferkette: Eigene Herstellung, Import aus Nicht-EU-Staaten oder Verkauf unter Eigenmarke erhöhen das Haftungsrisiko.
- Deckungssumme: Je höher die vereinbarte Versicherungssumme je Schadensfall, desto höher der Beitrag. Üblich sind mehrere Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
- Selbstbeteiligung: Wer im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst übernimmt, reduziert die laufenden Kosten.
- Zusatzbausteine: Erweiterte Produkthaftpflicht, Rückrufkostenversicherung u.ä. erhöhen den Beitrag deutlich.
Beispielhafte Beitragsspannen (grobe Orientierung)
Die tatsächlichen Kosten hängen natürlich vom Einzelfall ab. Folgende Werte können dir aber als Richtgröße dienen:
- Kleines Handmade-Label (z.B. Dekoartikel, mit weniger als 100.000 EUR Umsatz/Jahr): ca. 10–30 EUR pro Monat
- Kosmetik- oder Food-Startup (kleine Serien, nationaler Vertrieb): ca. 30–50 EUR pro Monat
- E-Commerce mit Eigenmarke oder Import (mittleres Risiko, weniger als 500.000 EUR Umsatz): ca. 40–120 EUR pro Monat
- Technik- oder Bauteilhersteller mit B2B-Kundschaft: ca. 100–300 EUR pro Monat
- Unternehmen mit internationalem Vertrieb oder höherem Gefahrenpotenzial: mehrere hundert Euro pro Monat möglich
Eine Produkthaftpflicht ist gerade für kleine Betriebe oft günstiger, als viele vermuten – vor allem im Verhältnis zum möglichen Schaden. Gleichzeitig lohnt sich ein genauer Vergleich: Wie bei allen Versicherungen sollte nicht der niedrigste Preis entscheiden, sondern allein, ob Deckungssumme, Zusatzbausteine und Geltungsbereich wirklich zu deinem Geschäftsmodell und dem ermittelten Risiko passen. Wenn du dein Produkt klar beschreiben kannst, lässt sich die passende Risikoklasse meist schnell einschätzen.
Tipps für den Abschluss der passenden Versicherung
Eine Produkthaftpflichtversicherung kann eine sinnvolle Absicherung sein, aber sie sollte zu deinem Geschäftsmodell passen. Gerade als Gründer*in kommt es darauf an, nicht einfach „alles mitzunehmen“, sondern gezielt das zu versichern, was du wirklich brauchst.
Risiken realistisch einschätzen
Starte mit einer realistischen Risikoanalyse, sinnvollerweise im Rahmen einer Beratung:
- Was kann bei meinem Produkt im schlimmsten Fall passieren?
- Könnte jemand verletzt werden oder fremdes Eigentum beschädigt werden?
- Wie hoch wären mögliche Schadenersatzforderungen?
Wichtig: Nicht jedes Produkt birgt automatisch ein hohes Risiko. Du musst nicht alles absichern, was theoretisch versicherbar wäre. Betriebswirtschaftlich macht es fast immer Sinn, Bagatellschäden selbst zu tragen und existenzbedrohende Risiken eine Versicherung zu haben.
Deckungssumme passend wählen
Die Deckungssumme entscheidet, bis zu welcher Höhe die Versicherung im Schadensfall zahlt.
- Zu niedrig kann existenzbedrohend sein
- Zu hoch macht die Police unnötig teuer
Orientiere dich an der Frage: Welche Schäden wären realistisch – und welche Summen könnten dabei entstehen?
Tarife vergleichen – aber nie nur nach Preis entscheiden
Beim Vergleich zählt nicht nur der Monatsbeitrag. Prüfe auch (bzw. kläre das in der Beratung):
- Welche Schäden sind genau eingeschlossen?
- Gibt es Ausschlüsse, die für dein Produkt kritisch wären?
- Ist der Auslandsschutz enthalten?
- Sind Rückrufkosten oder Aus- und Einbaukosten relevant?
Ein günstiger Tarif hilft wenig, wenn wichtige Risiken fehlen.
Sinnvolle Kombinationen nutzen
In vielen Fällen ist die Produkthaftpflicht kein Einzelvertrag, sondern ein Baustein innerhalb einer größeren Absicherung.
Typische Kombinationen sind:
- Betriebshaftpflicht + Produkthaftpflicht
- Berufshaftpflicht + Produkthaftpflicht
- Ergänzend je nach Branche: Cyber-, Rechtsschutz- oder Rückrufkostenversicherung
Gründungsphase als idealen Zeitpunkt nutzen
Die Gründungsphase ist der perfekte Moment, um Versicherungen strukturiert aufzusetzen:
- Du hast dein Geschäftsmodell klar vor Augen
- Viele Anbieter geben Existenzgründer*innen Rabatte
- Du kannst alles in einem Schritt sauber kombinieren, statt später nachzurüsten.
Das spart Zeit, Geld und Nerven.
Unabhängige Beratung bevorzugen
Wie bei allen gewerblichen Versicherungen kann auch hier eine Beratung sinnvoll sein. Achte auf Transparenz. Besonders fair ist eine Beratung auf Honorarbasis, weil sie ohne Verkaufszwang funktioniert. Dann steht nicht der Vertragsabschluss im Vordergrund, sondern die Frage: Was brauchst du wirklich? Im Idealfall steht dies natürlich auch im Versicherungsvertrieb und der Versicherungsvermittlung im Mittelpunkt. Such dir jemanden mit Maklerstatus, wenn du jemanden an deine Seite holen willst, der/die sich nicht an einen Versicherer binden darf und auch dir gegenüber für die Beratung haftet.
Up to date bleiben
Versicherungsschutz ist kein statisches Konstrukt. Gerade im Produkthaftungsrecht bewegt sich aktuell viel.
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie wird bis Dezember 2026 in deutsches Recht umgesetzt. Sie erweitert unter anderem den Produktbegriff – etwa auf Software und digitale Komponenten – und erleichtert Geschädigten die Durchsetzung von Ansprüchen. Das kann Auswirkungen darauf haben, welche Risiken künftig unter Produkthaftung fallen.
Was heißt das für dich als Gründer*in?
- Prüfe, ob dein Vertrag digitale Komponenten, Updates oder vernetzte Funktionen berücksichtigt.
- Achte darauf, ob neue gesetzliche Risiken automatisch eingeschlossen sind oder angepasst werden müssen.
- Frage im Zweifel bei deiner Versicherung oder deiner Beratung nach, wie du dich auf die Anpassung des Produkthaftungsgesetzes vorbereiten kannst.
Wachstum verändert dein Risiko
Auch unabhängig von neuen Gesetzen gilt: Wenn dein Unternehmen wächst, wächst meist auch dein Haftungsrisiko. Zumindest wird dein Versicherer dies im Schadensfall prüfen und im ungünstigsten Fall die Leistung verweigern.
Typische Veränderungen, die eine Überprüfung des Versicherungsschutzes nötig machen:
- steigender Umsatz oder größere Stückzahlen
- neue Produktlinien
- internationale Expansion
- Wechsel von Handelsware zu Eigenmarke
- Integration digitaler Funktionen
Dein Schutzschirm sollte mit deinem Geschäftsmodell mithalten. Plane daher mindestens einmal pro Jahr und bei jeder größeren strategischen Änderung einen kurzen Versicherungs-Check ein.
Fazit
Eine Produkthaftpflichtversicherung ist kein Muss für jede Gründung – aber sie ist ein wichtiges Werkzeug, wenn du Produkte herstellst oder unter eigenem Namen verkaufst. Entscheidend ist dabei die Frage, ob dein Geschäftsmodell ein realistisches Haftungsrisiko mit sich bringt.
Wenn du deine Risiken ehrlich einschätzt, Deckungssumme und Bausteine bewusst wählst und deinen Schutz regelmäßig überprüfst, schaffst du Sicherheit ohne Überversicherung.
FAQ
Du brauchst eine Produkthaftpflichtversicherung, wenn du Produkte herstellst, importierst oder unter eigener Marke verkaufst und diese im schlimmsten Fall Personen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen könnten.
Eine erweiterte Produkthaftpflicht kann sinnvoll sein, wenn dein Produkt nicht als Endprodukt verkauft wird, sondern weiterverarbeitet oder in andere Produkte eingebaut wird.
Das betrifft zum Beispiel:
- Zulieferbetriebe
- Hersteller von Bauteilen
- Unternehmen, deren Komponenten in Serienprodukte integriert werden
Hier können zusätzliche Kosten entstehen, etwa Aus- und Einbaukosten oder Weiterverarbeitungsschäden, die in einer konventionellen Produkthaftpflicht oft nicht automatisch enthalten sind.
Die Deckungssumme sollte so gewählt werden, dass sie realistische Schadensszenarien abdeckt.
- Eine zu niedrige Deckungssumme kann existenzgefährdend sein.
- Eine zu hohe Deckungssumme macht die Police unnötig teuer.
Die richtige Höhe der Deckungssumme hängt unter anderem ab von:
- Der Art des Produkts
- Dem Schadenpotenzial
- Deinem Umsatz
- Deinem Vertriebsgebiet