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Vermögens­schaden­haftpflicht

Wann du sie wirklich brauchst

Ein falscher Rat, eine verpasste Frist oder ein Planungsfehler – für manche Unternehmen können selbst kleine Versäumnisse erhebliche finanzielle Folgen haben. Wenn du denkst: Kein Problem, das zahlt bestimmt meine Betriebshaftpflicht, könntest du falsch liegen. Denn bei echten Vermögensschäden greift nur eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. 

In diesem Ratgeber erfährst du, was diese Versicherung bringt, für wen sie wichtig ist und worauf du bei der Auswahl deiner Police achten solltest.

Was ist eine Vermögensschaden­haftpflichtversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (kurz: Vermögensschadenhaftpflicht) zahlt, wenn du in deinem Beruf versehentlich einer anderen Person einen finanziellen Schaden zufügst. Sie ist in Deutschland für einige Berufsgruppen mit besonders hohem Risiko gesetzlich oder berufsrechtlich vorgeschrieben.

Wie funktioniert die Vermögensschaden­haftpflicht?

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung greift immer dann, wenn durch deine berufliche Tätigkeit einer anderen Person ein finanzieller Schaden entsteht, der nicht nur Folge eines Personen- oder Sachschadens war, sondern isoliert aufgetreten ist (siehe unten). 

Nach einer Schadenmeldung übernimmt sie für dich die weitere Abwicklung: Sie prüft zunächst, ob der Anspruch berechtigt ist, wehrt unberechtigte Forderungen ab oder gleicht den Schaden finanziell aus. 

Nehmen wir an, eine Kundin fordert von dir Schadenersatz, weil du sie falsch beraten oder eine wichtige Frist übersehen hast. Du informierst deine Versicherung. Die prüft den Fall und wehrt ihn notfalls auch vor Gericht ab, wenn der Anspruch nicht berechtigt ist. Falls doch, begleicht sie deiner Kundin den Schaden im Rahmen der Vereinbarungen.

Die Prüfung und Abwehr von Schadenersatzforderungen nennt man passiven Rechtsschutz. Du musst dich also nicht selbst um die rechtliche Auseinandersetzung kümmern.

Wie jede Haftpflichtversicherung kommt auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für deine Fehler und Versäumnisse, nicht aber für vorsätzlich verursachte Schäden oder kriminelle Handlungen auf.

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Echte vs. unechte Vermögensschäden

Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt ausschließlich echte Vermögensschäden ab. Aber was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Vermögensschäden?

Echte Vermögensschäden

Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn jemand einen finanziellen Nachteil erleidet, ohne dass zuvor eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Der Schaden ist also rein finanzieller Art. Das passiert typischerweise in beratenden, planenden oder verwaltenden Berufen.

Beispiele:

  • Eine Steuerberaterin berechnet die Steuerlast ihres Mandanten fehlerhaft und berücksichtigt abzugsfähige Kosten nicht. Das Finanzamt setzt daraufhin eine deutlich höhere Steuer fest. Zusätzlich entstehen Säumniszuschläge und Zinsen. Der Mandant verlangt Schadenersatz.
  • Ein Rechtsberater entwirft für ein Unternehmen einen Liefervertrag und übersieht eine wichtige Haftungsklausel. Im Streitfall muss das Unternehmen deshalb für Schäden aufkommen, die bei korrekter Vertragsgestaltung ausgeschlossen gewesen wären.

In diesen Fällen wurden keine Gegenstände beschädigt und niemand verletzt. Der Schaden ist direkt auf der finanziellen Ebene entstanden. Genau dafür ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gedacht.

Unechte Vermögensschäden

Unechte Vermögensschäden entstehen dagegen als Folge eines Personen- oder Sachschadens. Der finanzielle Verlust kommt also erst im zweiten Schritt zustande.

Beispiele:

  • Auf einer Busreise kommt es zu einem Unfall. Einer der Reisenden wird so schwer verletzt, dass er vorübergehend nicht arbeiten kann und Einkommen verliert. Es entstehen neben den Behandlungskosten auch Kosten für den Verdienstausfall.
  • Ein Elektriker beschädigt bei der Wartung eine Maschine. Es entstehen Kosten für den Ersatz der Maschine und für den Umsatzausfall. 

Hier liegt zunächst ein Personen- bzw. ein Sachschaden vor. Der finanzielle Verlust ist die Folge davon.

Viele Gründer*innen gehen davon aus, dass Vermögensschäden automatisch über ihre Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Das stimmt aber nicht immer. Diese Versicherungen decken, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nur die Vermögensschäden ab, die infolge eines Personen- und Sachschadens entstanden sind.

Wer braucht eine Vermögensschaden­haftpflichtversicherung?

In einigen Berufen ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Voraussetzung, um überhaupt arbeiten zu dürfen. 

Zu diesen Berufsgruppen mit Versicherungspflicht gehören unter anderem:

  • Rechtsanwält*innen
  • Notar*innen
  • Steuerberater*innen
  • Wirtschaftsprüfer*innen
  • Immobilienmakler*innen & Immobilienverwalter*innen

Die Verpflichtung zu einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ergibt sich in Deutschland aus berufsrechtlichen oder gesetzlichen Vorgaben. Ziel ist es, Mandant*innen vor finanziellen Verlusten durch Fehler ihrer Berater*innen zu schützen und sicherzustellen, dass im Schadensfall eine angemessene Entschädigung geleistet werden kann.

Wenn für deinen Beruf eine Versicherungspflicht besteht, genügt es wahrscheinlich, eine spezielle Berufshaftpflicht abzuschließen, da sie auch Vermögensschäden abdeckt. Du solltest diesen Punkt aber unbedingt klären, bevor du einen Vertrag unterschreibst. 

Übrigens: Neben der Vermögensschadenhaftpflicht gibt es weitere Pflichtversicherungen für Selbstständige. Alles Wichtige dazu erfährst du in unserem Ratgeber Pflichtversicherung für Selbstständige, was für deine Branche gilt.

Auch ohne gesetzliche Pflicht kann eine Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll sein. Das gilt vor allem für Selbstständige, die beraten oder planen, beispielsweise für 

  • Unternehmensberater*innen und Coaches
  • IT-Dienstleister*innen und Softwareentwickler*innen
  • Marketing- und Medienfachleute

Entscheidend ist die Frage: Können durch deine Arbeit direkte finanzielle Schäden für Dritte entstehen? Und können Schadenersatzansprüche hierfür so hoch ausfallen, dass sie dich ruinieren würden?

Wenn deine Tätigkeit hauptsächlich darin besteht, praktische Arbeiten auszuführen, ist meist eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung die richtige Absicherung. Das betrifft zum Beispiel viele Geschäftsmodelle in der Gastronomie, im Handwerk, medizinische oder pflegerische Berufe oder auch landwirtschaftliche Betriebe. 

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Beispiele: Typische Schadensfälle im Berufsalltag

In vielen beratenden und planenden Berufen können durch Unachtsamkeiten erhebliche Vermögensschäden entstehen:

Fallbeispiel 1: Fehlerhafte Fristberechnung durch eine Rechtsanwältin

Eine Rechtsanwältin übersieht in einem zivilrechtlichen Verfahren eine wichtige Klagefrist. Dadurch kann ihr Mandant seine Ansprüche nicht mehr gerichtlich durchsetzen. Ihm geht eine berechtigte Forderung in Höhe von 400.000 EUR verloren. Er macht diesen Vermögensschaden gegenüber der Anwältin geltend.

Fallbeispiel 2: Fehlerhafte M&A-Beratung mit Millionenschaden

Ein Unternehmensberater begleitet ein mittelständisches Unternehmen beim Kauf eines Wettbewerbers (Due-Diligence-Prüfung). Er übersieht erhebliche Altverbindlichkeiten und schwebende Gerichtsverfahren. Nach der Übernahme treten diese Risiken zutage. Das kaufende Unternehmen muss mehrere Millionen Euro zahlen und gerät in Liquiditätsschwierigkeiten. Es macht den Berater haftbar und fordert Schadenersatz in Millionenhöhe, da der finanzielle Schaden unmittelbar auf die fehlerhafte Beratung zurückzuführen ist.

Diese Beispiele zeigen, wie wichtig eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sein kann. Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob du ein Unternehmen mit mehreren Angestellten führst, soloselbstständig oder nebenberuflich tätig bist.

Leistungen der Versicherung

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • Planungsfehler
  • Programmierfehler
  • DSGVO-Verstöße
  • Verletzung gewerblicher Schutzrechte (Persönlichkeits-, Urheber,- Markenrechte)
  • Unrichtige oder unvollständige Auskünfte
  • Fehlerhafte Prozessführung
  • Unwirksame Vertragsgestaltungen
  • Fristversäumnisse
  • Unterlassene Beratungen, Weiterleitungen oder Beantragungen
  • Rechtsverletzungen

Typische Ausschlüsse

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt nicht jeden denkbaren Schaden. Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden oder aus kriminellen Handlungen resultieren, wie Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung. Auch Schäden, die bereits vor Beginn des Versicherungsvertrags entstanden sind, fallen häufig nicht unter den Schutz. 

Weitere typische Ausschlüsse betreffen Vermögensfolgeschäden, die aus Personen- oder Sachschäden entstehen (unechte Vermögensschäden), sowie behördliche Bußgelder oder Sanktionen. Diese Grenzen sind wichtig zu verstehen, um zu erkennen, wann diese Versicherung sinnvoll ist und wofür es andere Absicherungen gibt.

Geschlossene vs. offene Deckung

Ob die Versicherung im Einzelfall für einen Vermögensschaden aufkommt, hängt auch von der Vertragsform ab. Es wird zwischen der geschlossenen Deckung und der offenen Deckung unterschieden.

  • Bei der geschlossenen Deckung sind nur die Tätigkeiten und Risiken versichert, die ausdrücklich im Vertrag genannt werden. Was nicht aufgeführt ist, gilt als ausgeschlossen. Diese Variante ist meist günstiger, bietet aber weniger Flexibilität. Sie kann problematisch sein, wenn sich dein Tätigkeitsfeld erweitert oder verändert.
  • Bei der offenen Deckung sind alle beruflichen Tätigkeiten versichert, solange sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Diese pauschalenähnliche Form bietet mehr Sicherheit, besonders für Gründer*innen und wachsende Unternehmen, deren Leistungen sich im Laufe der Zeit verändern.

Deckungssumme

Die Versicherung greift nur bis zur vereinbarten Deckungssumme pro Schadensfall. Gesetzlich vorgeschrieben ist häufig eine Mindestdeckungssumme von 250.000 EUR, im Einzelfall können aber deutlich höhere Summen empfehlenswert sein. Im Wirtschafts- oder Steuerrecht sind Deckungssummen von mehreren Millionen Euro üblich.

Eine realistische Risikoeinschätzung ist unerlässlich. Wird die Deckungssumme zu niedrig angesetzt, kann im Schadensfall die eigene Existenz bedroht sein. Ist sie zu hoch, zahlt man unnötig hohe Beiträge.

Schutz für dich und deine Mitarbeitenden

Der Schutz einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gilt in der Regel nicht nur für dich selbst. Auch Personen, die in deinem Unternehmen arbeiten, können über die Versicherung abgesichert sein – vorausgesetzt, sie sind im Vertrag eingeschlossen. Dazu zählen etwa:

  • Angestellte 
  • freie Mitarbeitende
  • Subunternehmer*innen
  • Praktikant*innen, Werkstudent*innen 
  • Mitarbeitende von Zeitarbeitsfirmen

So bist du auch dann abgesichert, wenn z. B. ein Beratungsfehler nicht direkt von dir, sondern von jemandem aus deinem Team verursacht wird.

Kosten und Einflussfaktoren

Die Höhe der Beiträge für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hängt davon ab, wie groß das Risiko ist. Sie sind also sehr individuell – es gibt keinen Standardpreis.

Damit du dir trotzdem eine ungefähre Vorstellung von den Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung machen kannst, nennen wir geschätzte Beitragsspannen: Einzelunternehmer*innen in beratender Tätigkeit sollten mit ca. 15 bis 30 EUR pro Monat rechnen und mittlere Beratungs- oder IT-Unternehmen mit um die 100 EUR pro Monat. Unternehmen mit großen Kundenportfolios und etlichen Mitarbeitenden können durchaus mehrere hundert Euro pro Monat an ihre Versicherung zahlen.

Wovon hängen die Beiträge ab?

  • Branche/Beruf: Nicht in jedem Beruf ist das Risiko von Vermögensschäden gleich hoch. Wenn die finanzielle Verantwortung größer ist, sind die Beiträge höher.
  • Tätigkeit: Auch die konkrete Tätigkeit bestimmt Risiko und Kosten. Ein Anwalt für Sozialrecht hat mit geringeren finanziellen Beträgen zu tun als eine Anwältin für Wirtschaftsrecht. 
  • Jahresumsatz: Gilt als Hinweis auf die Größe eines Unternehmens und die finanziellen Risiken. 
  • Vermögen der Kund*innen: Je größer die finanziellen Werte, die du betreust, desto höher die Versicherungssumme.
  • Angestellte: Je höher die Anzahl der mitversicherten Personen (Mitarbeitende, Subunternehmen oder freie Kräfte), desto höher der Beitrag. 
  • Existenzgründer*innen erhalten bei vielen Anbietern einen Rabatt. Dieser reicht bis zu 25 Prozent. 
  • Gewünschte Deckungssumme: Sie bestimmt, bis zu welcher Höhe die Versicherung für Schäden zahlt.
  • Selbstbeteiligung: Wenn du Bagatellfälle selbst trägst und bei größeren Schadensfällen einen Teil selbst übernimmst, sinkt der Beitrag.
  • Besondere Risiken: Außergewöhnlich komplexe Projekte, große Finanztransaktionen oder Tätigkeiten, bei denen besonders hohe Forderungen entstehen können, können die Kosten nach oben treiben.
  • Leistungsumfang: Zusätzliche Leistungen kosten extra, etwa Beschädigungen oder Verlust wichtiger Akten und Schriftstücke, Reputationsschäden, Vermögensschäden durch Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten

Tipp: Ein Anbieter-Vergleich lohnt sich, auch wenn du dafür mehrere Angebote einholen musst. Gewerbliche Haftpflichtversicherungen sind aber typischerweise ein Fall für eine gute Beratung. Seriöse Empfehlungen gehen nicht nur nach dem Preis, sondern vielmehr nach der Höhe der Deckungssumme, dem Leistungsumfang und Aspekten wie der Mitversicherung von Mitarbeitenden. Eine zu niedrige Versicherungssumme z.B. kann im Schadensfall existenzbedrohend sein, eine überhöhte ist unnötig teuer.

Eine Vermögensschadenhaftpflicht kann sinnvoll mit anderen Versicherungen kombiniert werden, um Lücken zu vermeiden. In vielen Fällen lässt sich die Vermögensschadenhaftpflicht in die Betriebshaftpflicht integrieren oder über spezielle Berufshaftpflichtversicherungen abdecken. Ergänzende Versicherungen wie Cyberversicherung oder Rechtsschutzpolicen bieten zusätzlichen Schutz bei digitalen Schäden oder rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Kombination hilft, Risiken umfassend abzudecken, ohne dass du mehrere isolierte Verträge abschließen musst.

Tipps zur Auswahl des richtigen Tarifs

So gehst du (bzw. geht dein/e Berater*in) bei der Suche nach einem passenden Versicherungstarif für dein Unternehmen vor: 

  • Gesetzliche Pflicht prüfen: Nur in wenigen Berufsgruppen ist die Vermögensschadenhaftpflicht verbindlich vorgeschrieben. Zu klären ist zunächst, ob dein Beruf von der Versicherungspflicht betroffen ist.
  • Risiko einschätzen: Wie hoch ist das Schadenpotenzial deiner Tätigkeit? Arbeitest du beratend, verwaltest du Kundengelder oder kritische Daten? Kann ein Fehler mehrere Kund*innen treffen (Serienschaden)? Könnten Fehlinformationen einen Produktionsausfall beim Kunden verursachen? Solche Punkte helfen, das Risiko zu bestimmen.
  • Deckungssumme wählen: Die Höhe möglicher Vermögensschäden plus ein großzügiger Puffer bestimmen die Versicherungssumme und vermeiden eine Unterversicherung. Es gibt auch gesetzliche Vorgaben: Bei Pflichtberufen beträgt die Mindestsumme oft 250.000 EUR. In risikoreichen Feldern werden mehrere Hunderttausend bis eine Million Euro Deckung empfohlen. 
  • Angebote vergleichen: Welche Risiken sind gedeckt, welche Ausschlüsse gelten? Viele Policen haben Einschränkungen (Sublimits) für bestimmte Schadenarten oder Summen.
  • Offene oder geschlossene Deckung wählen: Entscheide, welche Deckungsform zu deiner Tätigkeit passt. Bei einer geschlossenen Deckung gilt nur, was schriftlich genannt ist, während eine offene Deckung flexibel sämtliche berufstypischen Risiken umfasst.
  • Mit anderen Versicherungen kombinieren: Lässt sich deine Betriebshaftpflichtversicherung um eine Vermögensschadenhaftpflicht erweitern? Spezielle Berufshaftpflichtversicherungen (etwa für Architekt*innen) bieten oft einen Rundumschutz. 
  • Branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigen: Auch branchentypische Gefahren sollten in der Police eingeschlossen sein. Für Unternehmensberatungen oder IT-Dienstleister gelten andere Risiken als für Medienagenturen oder Immobilienmakler*innen.

Es ist nicht einfach, den passenden Versicherungsschutz zu finden. Und „passend“ bedeutet nicht, möglichst viele Risiken abzusichern, sondern die richtigen. Denn jede zusätzliche Police kostet Geld und wirkt sich auf deine laufenden Kosten, deine Gewinne und damit auch auf die Rentabilität deines Unternehmens aus. Entscheidend ist deshalb eine realistische Analyse deines Risikos. Welche finanziellen Folgen kann ein Fehler in deiner Tätigkeit wirklich haben? Welche Schäden sind bereits über andere Versicherungen abgedeckt? Und wo bestehen Lücken?

Um eine kluge Entscheidung zu treffen, kann eine unabhängige Beratung sinnvoll sein. Besonders transparent ist eine Beratung auf Honorarbasis, da sie ohne Provisions- und Verkaufsinteresse erfolgt und der Fokus auf deiner tatsächlichen Absicherung liegt. Provisionsbasiert arbeiten neben dem Versicherungsvertrieb auch Makler, die außerdem für ihre Beratung dir gegenüber haften und den gesamten Markt nach einer passenden Lösung für dich absuchen müssen.

Fazit

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist kein Standard für jede Gründung. Sie wird aber wichtig, sobald deine Arbeit erhebliche finanzielle Folgen für andere haben kann. Besonders in beratenden, planenden oder verwaltenden Tätigkeiten entstehen Schäden oft nicht durch Unfälle, sondern durch falsche Entscheidungen, fehlerhafte Berechnungen oder versäumte Fristen.

Ob du diese Versicherung abschließen solltest, hängt also von der Art deiner Tätigkeit und von deiner Verantwortung gegenüber Kund*innen ab. Wenn du deine Risiken realistisch einschätzt, Leistungen sorgfältig vergleichst und dich unabhängig beraten lässt, findest du eine solide Absicherung, die zu deinem Geschäftsmodell passt – ohne unnötige Kosten.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Vermögensschaden­haftpflicht und Betriebshaftpflicht?

Der Unterschied liegt in der Art der versicherten Schäden.

  • Betriebshaftpflichtversicherung: deckt Personen- und Sachschäden im beruflichen Kontext sowie deren finanzielle Folgen ab.
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: übernimmt ausschließlich reine finanzielle Schäden durch berufliche Fehlleistungen.
Welche Berufe sind gesetzlich zu einer Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung verpflichtet?

Eine gesetzliche Pflicht besteht in Deutschland vor allem in Berufen, in denen Fehler besonders hohe finanzielle Auswirkungen haben können. Dazu gehören unter anderem:

  • Rechtsanwält*innen
  • Notar*innen
  • Steuerberater*innen
  • Wirtschaftsprüfer*innen

Die gesetzlichen Regelungen legen meist auch Mindestversicherungssummen fest. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz darf der Beruf nicht ausgeübt werden.

Ist eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Das hängt von deiner Tätigkeit ab. Sinnvoll ist sie immer dann, wenn deine Arbeit direkte finanzielle Folgen für andere haben kann. Das betrifft vor allem beratende, planende oder verwaltende Tätigkeiten.

Wenn bei deiner Arbeit finanzielle Schäden hauptsächlich als Folge von Personen- oder Sachschäden entstehen können, reicht eine Betriebshaftpflichtversicherung häufig aus. Und: Berufshaftpflichtversicherungen für Berufe, für die eine Vermögensschadenhaftpflicht vorgeschrieben ist, decken meist alle drei Schadensarten ab: Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Was kostet eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist schon für rund 15 EUR im Monat zu haben. Die Beitragshöhe hängt allerdings von der Tätigkeit, dem Umsatz, der Anzahl der Mitarbeitenden, der Deckungssumme und dem Risiko ab. Auch mehrere hundert Euro pro Monat sind möglich. 

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Deckungssumme sollte dem maximal möglichen Schaden entsprechen, der durch deine berufliche Tätigkeit entstehen kann. Eine zu niedrige Summe kann existenzbedrohend sein, eine zu hohe Summe wäre unnötig teuer.

Wenn es eine Versicherungspflicht gibt, sind meist auch die Mindestsummen gesetzlich festgelegt (oft 250.000 EUR pro Schadensfall). 

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bhp