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Mit der Gründerplattform unterstützt dich die KfW auf dem Weg in die Selbstständigkeit.

Das EXIST-Gründungs­stipendium

Alles, was du zum Durchstarten wissen musst

Du hast eine innovative Geschäftsidee entwickelt, die aus deiner Forschung oder deinem Studium entstanden ist? Und jetzt träumst du davon, dein eigenes technologie- oder wissensbasiertes Unternehmen zu gründen, doch dir fehlt die finanzielle Sicherheit für den Sprung in die Selbstständigkeit? Dann könnte das EXIST-Gründungsstipendium genau die Unterstützung sein, die du brauchst.

Hier erfährst du alles Wichtige über das Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: von den Voraussetzungen über die Förderhöhe bis hin zum Antragsprozess und steuerlichen Besonderheiten. Außerdem stellen wir dir das EXIST-Women-Stipendium und den EXIST-Forschungstransfer vor – zwei weitere Förderprogramme im EXIST-Ökosystem, die für dich interessant sein könnten.

Was ist das EXIST-Gründerstipendium?

Das EXIST-Gründerstipendium ist ein zentrales Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), das Gründer*innen aus der Wissenschaft den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtert. Die Abkürzung EXIST steht für „Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ und richtet sich gezielt an Menschen mit innovativen, wissensbasierten Gründungsvorhaben, die aus Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen hervorgehen. Mehr über solche sogenannten Ausgründungen aus der Hochschule erfährst du ebenfalls auf der Gründerplattform.

Das EXIST-Stipendium unterstützt dich zwölf Monate lang dabei, deine Geschäftsidee zu einem tragfähigen Businessplan zu entwickeln und die Gründung vorzubereiten. Die Förderung ist themen- und technologieoffen. Das heißt, alle Branchen sind willkommen, solange die Idee innovativ, technologieorientiert oder wissensbasiert ist und gute Marktchancen hat.

Das Programm wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanziert und ist Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Ein besonderer Vorteil: Du profitierst nicht nur von der finanziellen Unterstützung, sondern auch vom Zugang zu Laboren, Mentoring und einem professionellen Gründungsnetzwerk.

Wer kann sich mit dem EXIST-Stipendium fördern lassen?

Das EXIST-Gründerstipendium richtet sich an Menschen aus dem akademischen Umfeld, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Dabei ist die Förderung bewusst breit aufgestellt, damit verschiedene Qualifikationsstufen und Karrierephasen berücksichtigt werden können. 

Es ist also ganz egal, ob du noch mitten im Studium steckst, gerade deinen Abschluss gemacht hast oder bereits als Wissenschaftler*in arbeitest – die Chancen stehen gut, dass du die Voraussetzungen erfüllst.

Konkret gefördert werden können:

  • Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
  • Absolvent*innen, deren Hochschulabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
  • Wissenschaftler*innen (Doktorand*innen, Postdocs), deren letztes Arbeitsverhältnis an einer Hochschule/Forschungseinrichtung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
  • technische Mitarbeiter*innen mit qualifizierter Berufsausbildung (eine Person pro Team)

Die Gründungsförderung ist für Einzelpersonen oder Teams mit maximal drei Personen möglich. Ideal für dein Team ist eine Mischung aus fachlich-technischem Know-how, betriebswirtschaftlicher Expertise und Marktkenntnissen. Teams, die mehrheitlich aus Studierenden bestehen, haben etwas geringere Erfolgsaussichten, da es sich in der Praxis oft als schwierig erweist, Studium und Gründung unter einen Hut zu bekommen. Wenn du es trotzdem wagen möchtest, findest du wertvolle Tipps in unserem Ratgeber zum Thema „Selbstständig machen als Student*in“. 

Wichtige Ausschlusskriterien für das EXIST-Stipendium: Du darfst kein anderes Stipendium zur Finanzierung des Lebensunterhalts erhalten und keinem Beschäftigungsverhältnis mit mehr als fünf Wochenstunden nachgehen.

Gründerplattform-Tipp

Falls du die Voraussetzungen für EXIST nicht erfüllst, ist das gar nicht schlimm. Es gibt auch noch andere Förderungen, die wir dir in unserem Artikel über Gründerstipendien vorstellen. Neben Stipendien stehen dir außerdem viele weitere Wege zur Startup-Finanzierung offen.

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Wie genau unterstützt mich die EXIST-Förderung?

Das EXIST-Gründungsstipendium bietet umfassende finanzielle Unterstützung für maximal zwölf Monate. Die Förderung ist so konzipiert, dass sie sowohl deinen persönlichen Lebensunterhalt sichert als auch die praktische Umsetzung deines Gründungsvorhabens ermöglicht. Die Höhe der monatlichen Zahlung orientiert sich dabei an deiner Qualifikation und soll sicherstellen, dass du dich vollständig auf die Entwicklung deiner Geschäftsidee konzentrieren kannst.

Monatliches Lebensunterhaltsgeld

Das Lebensunterhaltsgeld ist nach Qualifikation gestaffelt und wird monatlich ausgezahlt:

Qualifikation Monatlicher Betrag
Studierende 1.000 EUR
Technische Mitarbeiter*innen 2.000 EUR
Absolvent*innen mit Hochschulabschluss 2.500 EUR
Promovierte Gründer*innen 3.000 EUR
Plus Kinderzuschlag 150 EUR pro Kind

Diese Beträge dienen dazu, deinen Lebensunterhalt während der Gründungsphase zu sichern. Du kannst dich dadurch in Vollzeit deinem Gründungsvorhaben widmen, ohne nebenher noch einem Job nachgehen zu müssen. Das ist ein enormer Vorteil, denn die ersten Monate der Unternehmensgründung sind entscheidend und erfordern deine volle Aufmerksamkeit und Energie.

Budget für Sachausgaben und Coaching

Zusätzlich zu diesen persönlichen Stipendienleistungen erhältst du weitere finanzielle Mittel, die gezielt für dein Gründungsprojekt eingesetzt werden können:

  • Sachausgaben: bis zu 10.000 EUR (Einzelgründung) bzw. 30.000 EUR (Team) für Material, Prototypen, Lizenzen, Marktforschung
  • Coaching-Budget: bis zu 5.000 EUR für Beratung, Workshops und Qualifizierung

Während der zwölf Monate musst du bestimmte Meilensteine erreichen: Coachingfahrplan nach einem Monat, Businessplanpräsentation nach fünf Monaten und finale Abgabe nach zehn Monaten. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt – selbst wenn deine Gründung scheitert.

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Steuerliche Besonderheiten der EXIST-Förderung

Das EXIST-Gründerstipendium ist nicht steuerfrei! Anders als Stipendien zur Forschungsförderung musst du die Zahlungen also in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Dazu trägst du sie in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) als wiederkehrende Bezüge ein.

Für die Steuererklärung bedeutet das EXIST-Stipendium konkret:

  • Alle monatlichen Stipendienzahlungen sind steuerpflichtig.
  • Der Kinderzuschlag ist ebenfalls zu versteuern.
  • Du musst das Stipendium im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei der Gründung angeben.

Der Vorteil: Du kannst im Gegenzug alle Ausgaben steuerlich geltend machen, also zum Beispiel Werbungskosten (Reisen, Fachliteratur, Arbeitsmittel) und Sonderausgaben (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung). Plane 15–30 Prozent des Stipendiums für Steuern ein und lege monatlich einen Betrag zurück.

Für die Sozialversicherung gilt: Du musst dich, wie alle Selbstständigen, eigenverantwortlich kranken-, pflege- und ggf. rentenversichern. Diese Kosten kannst du als Sonderausgaben absetzen.

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Welche Voraussetzungen gelten für das EXIST-Gründerstipendium?

Um für das EXIST-Gründungsstipendium infrage zu kommen, reicht es nicht aus, einfach nur eine gute Idee zu haben. Die Auswahlkriterien betreffen sowohl deine Geschäftsidee und dein Team als auch die Hochschule oder Forschungseinrichtung, über die du den Antrag stellst. Diese mehrdimensionale Prüfung soll sicherstellen, dass die geförderten Projekte tatsächlich gute Erfolgsaussichten haben.

Anforderungen an die Geschäftsidee

Deine Gründungsidee muss mehrere zentrale Kriterien erfüllen:

  • Sie sollte einen hohen Innovationsgrad mit nachweisbarem Alleinstellungsmerkmal aufweisen und technologieorientiert oder wissensbasiert sein. 
  • Wichtig ist außerdem der Bezug zur Hochschule oder Forschungseinrichtung – die Idee sollte beispielsweise aus einer Abschlussarbeit oder Promotion hervorgegangen sein. 
  • Realistische Marktchancen und wirtschaftliche Erfolgsaussichten müssen erkennbar sein, und die vollständige Umsetzung im eigenen Unternehmen sollte geplant sein.

Anforderungen an die Hochschule

Die Hochschule oder Forschungseinrichtung muss in ein Gründungsnetzwerk eingebunden sein und dir wichtige Ressourcen bereitstellen. Dazu gehören: 

  • kostenloser Zugang zu Arbeitsplätzen, Laboren und Werkstätten
  • ein fachliches Mentoring (meist ein*e Professor*in)
  • die Verwaltung der Fördermittel 
  • Zugang zum geistigen Eigentum zu marktüblichen Konditionen

Wer stellt den Antrag für das EXIST-Stipendium?

Wichtig zu wissen: Du stellst den Antrag auf ein EXIST-Gründerstipendium nicht selbst! Antragsberechtigt sind ausschließlich Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Du und dein Team arbeiten aber natürlich am Antragsprozess mit.

So läuft der Antragsprozess Schritt für Schritt ab:

  1. Kontakt zum Gründungsnetzwerk (4–6 Wochen vorher): Erstberatung, Einschätzung der Erfolgsaussichten, Unterstützung bei der Teamzusammenstellung.
  2. Mentor*in finden (parallel zu Schritt 1): Suche eine*n Professor*in, der*die fachlich zu deiner Idee passt und dich begleitet.
  3. Ideenpapier erstellen (6–8 Wochen): Maximal 15 Seiten mit Geschäftsidee, Alleinstellungsmerkmal, Marktanalyse, Geschäftsmodell, Team und Arbeitsplan. Plane unbedingt ausreichend Erstellungszeit ein!
  4. Formale Unterlagen (2–3 Wochen): Stelle Antragsformular, Angaben zu den Personen, Erklärungen der Hochschule und des Netzwerks sowie sonstige Nachweise zusammen.
  5. Einreichung beim Projektträger Jülich: Das erledigt die Hochschule digital über easy-Online und in Papierform. Die Einreichung ist jederzeit möglich – es gibt keine festen Fristen.
  6. Begutachtung (bis zu 3 Monate): Externe Gutachter*innen bewerten Idee, Marktchancen und Team.

Das Stipendium kann frühestens drei Monate nach Antragstellung beginnen. Der gesamte Prozess dauert vier bis fünf Monate – beziehe das unbedingt in deine Planung mit ein!

Wie lange dauert es bis zur Bewilligung? Nachdem deine Hochschule oder Forschungseinrichtung den Antrag eingereicht hat, dauert die Begutachtung maximal drei Monate. Bei positiver Entscheidung erhältst du einen Zuwendungsbescheid, bei Ablehnung ein Gutachten mit Begründung.

Was sind die Vor- und Nachteile des EXIST-Gründungsstipendiums

Wie jede Förderung hat auch das EXIST-Gründerstipendium zwei Seiten. Bevor du dich für eine Bewerbung entscheidest, solltest du beide kennen und für deine persönliche Situation abwägen. Die umfassende Unterstützung und finanzielle Sicherheit sind ein großer Vorteil. Dafür können der bürokratische Aufwand und die steuerlichen Aspekte anfangs eine Herausforderung sein. Hier siehst du die Vor- und Nachteile einmal im Überblick:

Vorteile

  • finanzielle Sicherheit für zwölf Monate ohne Rückzahlungspflicht, selbst bei Scheitern der Gründung 
  • zusätzlich bis zu 35.000 EUR für Sachmittel und Coaching 
  • kostenloser Zugang zu Hochschulinfrastruktur (Labore, Werkstätten) 
  • professionelles Mentoring und starkes Netzwerk 
  • Renommee und Glaubwürdigkeit bei Investor*innen
  • keine Eigenanteile oder Sicherheiten erforderlich

Nachteile

  • komplexer, zeitintensiver Antragsprozess (4–5 Monate Vorlauf) 
  • Abhängigkeit von der Hochschule bei Antragstellung (du bist nicht selbst antragsberechtigt) 
  • Steuerpflicht: 15–30 Prozent der Förderung gehen für Steuern weg 
  • feste Laufzeit von zwölf Monaten ohne Verlängerungsmöglichkeit 
  • maximal fünf Stunden/Woche Nebentätigkeit erlaubt 
  • geografische Bindung an den Hochschulstandort

Förderung für Frauen: das EXIST-Women-Stipendium

Beim EXIST-Women-Stipendium handelt es sich um eine relativ neue Förderlinie, die 2023 speziell für Female Entrepreneurs eingeführt wurde. Der Hintergrund: Frauen sind bei technologieorientierten und innovativen Gründungen noch immer deutlich unterrepräsentiert. Mit EXIST-Women soll sich das ändern, indem gezielt mehr Frauen für die unternehmerische Selbstständigkeit gewonnen werden. Das Besondere an diesem Programm ist der niedrigschwellige Zugang: Du brauchst nicht einmal eine vollständig ausgearbeitete Geschäftsidee, um teilnehmen zu können.

Zielgruppe und Leistungen

Das EXIST-Women-Stipendium richtet sich an Studentinnen, Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen und Frauen mit Berufsausbildung, die einen Bezug zu einer teilnehmenden Hochschule haben. Das Herzstück der Förderung ist ein neun- bis zwölfmonatiges Qualifizierungsprogramm mit Workshops zu Geschäftsmodellentwicklung, Finanzierung, Businessplanung, Pitch-Training, Marketing und rechtlichen Grundlagen. Zusätzlich bekommst du eine erfahrene Mentorin an die Seite gestellt, die dich in mindestens drei Einzelgesprächen berät.

Optional kannst du ein dreimonatiges finanzielles Stipendium in Anspruch nehmen, sofern du kein festes Einkommen hast oder maximal 20 Stunden pro Woche arbeitest. Die Höhe beträgt je nach Qualifikation zwischen 1.000 EUR (Studentinnen) und 3.000 EUR (Promovierte) pro Monat, plus 150 EUR Kinderzuschlag. Außerdem stehen dir 2.000 EUR Sachmittel für Coaching, Reisen, Marktforschung oder Prototypen zur Verfügung.

Besonderheiten und Anschlussmöglichkeiten

Ein großer Vorteil des Stipendiums ist auch beim Women-Programm die Flexibilität: Du musst am Ende nicht zwingend gründen. Das Programm dient der Orientierung und Qualifizierung. Besonders attraktiv ist die Anschlussmöglichkeit: Du kannst dich während oder nach EXIST-Women problemlos für das klassische EXIST-Gründungsstipendium oder den Forschungstransfer bewerben. Die Bewerbung läuft über die teilnehmenden Hochschulen, deren Standorte sich unter anderem in Stuttgart, München, Berlin und Düsseldorf befinden.

Was ist der EXIST-Forschungstransfer?

Der EXIST-Forschungstransfer ist die zweite große Förderlinie innerhalb des EXIST-Programms und unterscheidet sich grundlegend vom Gründungsstipendium. Während das Gründerstipendium breit aufgestellt ist und viele verschiedene Vorhaben fördert, konzentriert sich der Forschungstransfer auf eine kleine Gruppe besonders anspruchsvoller Hightech-Projekte. Diese Förderung ist für dich gedacht, wenn deine Gründung auf komplexen Forschungsergebnissen basiert, lange Entwicklungszeiten erfordert und mit hohen technischen Risiken verbunden ist.

Für wen ist der Forschungstransfer geeignet?

Typische Bereiche sind Energie-, Umwelt-, Bio- und optische Technologie, Material-, Mikrosystem- und Medizintechnik oder innovative Teile der IT- und Kommunikationstechnologie. Du brauchst für dein Projekte teure Spezialausrüstung, musst komplexe Prototypen entwickeln oder wissenschaftliche Durchbrüche erst in marktfähige Produkte überführen? Dann bist du hier richtig.

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Die zwei Förderphasen

Der EXIST-Forschungstransfer gliedert sich in zwei aufeinanderfolgende Phasen:

  • In Phase I (Vorgründung, bis 18 Monate) steht die Weiterentwicklung der Forschungsergebnisse im Mittelpunkt. Du arbeitest am Nachweis der technischen Machbarkeit (Proof of Concept), entwickelst Prototypen und erstellst einen tragfähigen Businessplan. Die Förderung umfasst Personal für bis zu vier Personen sowie Sachausgaben bis zu 250.000 EUR.
  • In Phase II (Gründung, bis 18 Monate) geht es um die weitere Entwicklung zur Marktreife und den Markteintritt. Hier erhältst du bis zu 180.000 EUR Förderung bei einer Förderquote von 50 Prozent – das bedeutet, du musst einen Eigenanteil von mindestens 60.000 EUR aufbringen. Antragstellende ist nun die bereits gegründete GmbH.

Antragstellung beim Forschungstransfer

Im Gegensatz zum EXIST-Gründungsstipendium gibt es beim Forschungstransfer feste Stichtage für die Antragstellung: den 31. März und den 30. September für Phase I. Die Anforderungen sind deutlich höher und die Bewilligungsquote ist niedriger. Eine Besonderheit seit 2023: KI-Projekte, die schon das EXIST-Gründerstipendium erhalten haben, können direkt in Phase II einsteigen und bekommen so eine Anschlussfinanzierung. Mit einem Fördervolumen von bis zu 430.000 EUR über 36 Monate ist der Forschungstransfer deutlich umfangreicher als das Gründungsstipendium.

Fazit

Das EXIST-Gründerstipendium ist eine der attraktivsten Förderungen für wissenschaftliche Gründungen in Deutschland. Mit bis zu 3.000 EUR monatlich plus Zusatzmitteln bietet die Förderung eine solide Basis für innovative Ideen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Erfolgsquoten sprechen für sich: 

  • 85 Prozent der geförderten Vorhaben führen zur Gründung.
  • 74 Prozent sind nach fünf Jahren noch am Markt.

Für Gründerinnen bietet das EXIST-Women-Stipendium einen niedrigschwelligen Einstieg, während der EXIST-Forschungstransfer Hightech-Projekte mit bis zu 430.000 EUR fördert. Grund genug, es auszuprobieren! 

Deine nächsten Schritte: Prüfe, ob du die Voraussetzungen für das EXIST-Stipendium erfüllst, kontaktiere das Gründungsnetzwerk deiner Hochschule und entwickle einen Proof of Concept. Die Gründerplattform hat übrigens eine Kooperation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum EXIST-Gründerstipendium – du kannst also direkt von hier aus deine Fragen stellen oder Hilfe bei der Antragstellung bekommen. Mit der richtigen Vorbereitung und einem starken Team hast du hervorragende Chancen, deine Vision Wirklichkeit werden zu lassen.

FAQ

Wie lange dauert ein EXIST-Antrag?

Der gesamte Antragsprozess dauert vier bis fünf Monate. Nach Einreichung beim Projektträger Jülich dauert die Begutachtung bis zu drei Monate. Das Stipendium kann frühestens drei Monate nach Antragstellung beginnen.

Ist das EXIST-Stipendium steuerfrei?

Nein, das EXIST-Gründerstipendium ist nicht steuerfrei. Du musst die Zahlungen in der Einkommensteuererklärung in der Anlage SO angeben. Je nach individueller Situation fallen 15–30 Prozent des Stipendiums für Steuern an.

Gilt das EXIST-Gründerstipendium auch für eine Nebentätigkeit?

Nein, während der Förderung darfst du maximal fünf Stunden pro Woche bzw. 20 Stunden pro Monat einer Nebentätigkeit nachgehen. Das Stipendium erfordert, dass du dich in Vollzeit dem Gründungsvorhaben widmest.

Welche Höhe hat das EXIST-Gründerstipendium?

Die Höhe richtet sich nach der Qualifikation: Studierende erhalten 1.000 EUR, technische Mitarbeitende 2.000 EUR, Absolvent*innen 2.500 EUR und Promovierte 3.000 EUR monatlich. Zusätzlich gibt es 150 EUR Kinderzuschlag pro Kind. Zusätzlich stehen bis zu 35.000 EUR zur Verfügung: bis zu 30.000 EUR für Sachmittel und 5.000 EUR für Coaching.

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bhp