Einen Gesellschaftsvertrag als Rechtsgrundlage aufsetzen

Ob vorgeschrieben oder nicht: Das macht Sinn

Der Gesellschaftsvertrag – Sinnvolle Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit

Wenn du ein eigenes Unternehmen gründen möchtest, brauchst du zunächst einmal eine gute Geschäftsidee. Doch bald kommen die Formalien, und eine wichtige Aufgabe bei der Vorbereitung der Selbstständigkeit ist es, die richtige Rechtsform für deine zu gründende Firma zu finden. Unter der Vielzahl der Möglichkeiten die passende Gesellschaftsform zu bestimmen, ist eine Herausforderung, der du dich in jedem Fall stellen musst.

Entscheidung für eine Gesellschaftsform

Nimm dir ausreichend Zeit, um die juristischen Feinheiten sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile der verschiedenen Unternehmensformen kennenzulernen. Dabei musst du jedoch kein juristisches Fachwissen aufbauen. Sowohl öffentliche Stellen, wie etwa die IHK, als auch speziell geschulte Mitarbeiter*innen von Banken und Sparkassen können dir erste wichtige Tipps geben, welche Rechtsformen für dich infrage kommen.

Ist die notarielle Beurkundung deines Gesellschaftsvertrags gesetzlich vorgeschrieben, lohnt es sich, den/die Notar*in deines Vertrauens so frühzeitig wie möglich einzubeziehen. Denn diese*r hilft dir gerne bei der Entscheidung für eine Gesellschaftsform und bei der Erstellung eines Entwurfs des Gesellschaftsvertrages. Dabei klärt dich der/die Notar*in als neutrale*r Berater*in über verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten und etwaige Risiken auf. Gemeinsam kann so dein Gesellschaftsvertrag ganz individuell und rechtssicher erstellt werden. In der Beurkundungsgebühr ist eine ausführliche Beratung und die Erstellung des individuellen Vertragsentwurfs bereits enthalten. Dir entstehen also keine zusätzlichen Kosten.

Natürlich findest du auch im Internet vielfältige Informationen und auch Musterverträge zu diesem Thema. Aber Vorsicht: Du solltest nicht einfach einen Mustervertrag aus dem Internet zur rechtlichen Basis deines Unternehmens machen. Denn diese sind gerade nicht auf deine individuellen Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten. Es besteht eine große Gefahr, dass es später zu Streitigkeiten zwischen dir und deinen Mitgründer*innen kommt, die mithilfe eines Mustervertrages nicht sinnvoll gelöst werden können. Hol dir also lieber frühzeitig Rechtsberatung durch Anwält*in oder Notar*in.

Warum ein Gesellschaftsvertrag sinnvoll ist

Insbesondere dann, wenn du deine Firma nicht alleine, sondern zusammen mit anderen Geschäftspartner*innen gründest, ist ein Gesellschaftsvertrag unerlässlich. Ein solcher Vertrag ist die rechtliche Grundlage, in der sowohl die Rechte als auch die Pflichten der einzelnen Gesellschafter*innen innerhalb des Unternehmens festgelegt werden.

Im Falle von später möglichen Konflikten kann dann auf die Bestimmungen im Vertrag verwiesen werden. Abhängig von der gewählten Rechtsform des Unternehmens ist ein entsprechendes Werk sogar gesetzlich vorgeschrieben und notariell zu beurkunden. Eine solche Verpflichtung betrifft in erster Linie Kapitalgesellschaften, wie etwa eine AG, eine GmbH oder eine UG. Notar*innen beraten dich auch gerne bereits im Vorfeld der Beurkundung und erstellen einen auf deine individuellen Bedürfnisse und Wünsche angepassten Gesellschaftsvertrag. 

Für Personengesellschaften, zu denen neben der GBR auch die KG und die OHG gehören, ist dagegen ein schriftlicher Vertrag nicht zwingend notwendig. Dennoch sollte auch in diesem Fall auf die schriftliche Fixierung der Vereinbarungen nicht verzichtet werden.

versicherungstool

Du möchtest einen Vertrag erstellen?

Nutze die dynamischen Vertragsvorlagen von Smartlaw.

Zum Vertrags-Tool

Die GmbH

Die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zählt zu den häufigsten Unternehmensformen in Deutschland. Hier haftest du als Gesellschafter*in lediglich mit einem Betrag in der Höhe deines Anteils am gesamten Stammkapital, das mindestens 25.000 EUR betragen muss. Grundsätzlich muss ein GmbH-Vertrag folgende Angaben enthalten:

  • die Firma, den Firmennamen und den Gesellschaftssitz
  • den Gegenstand, d.h. den geschäftlichen Zweck des Unternehmens
  • die Höhe des Stammkapitals
  • die Anzahl der Geschäftsanteile und die Beträge, die von den einzelnen Gesellschafter*innen in das Stammkapital eingebracht werden.

Enthält ein GmbH-Vertrag tatsächlich lediglich diese vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Angaben, erfüllt er seine Aufgabe nur in einem sehr beschränkten Umfang. Aus diesem Grund enthält er in der Regel zahlreiche weitere Vereinbarungen.

Die Festlegung eines zeitlichen Rahmens für das Bestehen der GmbH und die Bestimmung der Geschäftsführung sind in den meisten Verträgen ebenso zu finden wie Regelungen zu Entscheidungskompetenzen oder für den Fall des Ausscheidens von Gesellschafter*innen.

Je detaillierter der Vertrag formuliert ist, desto eindeutiger ist die Rechtslage, wenn es zum Streit zwischen dir und deinen Geschäftspartner*innen kommt. Weiterführende Regelungen können in einer zusätzlich zu erstellenden Geschäftsordnung getroffen werden. Auf diese wird dann im GmbH-Vertrag ebenso hingewiesen wie auf einen eventuell vorhandenen Geschäftsführervertrag.

Das musst du übrigens nicht alles selbst erstellen. Denn deine*e Notar*in kann dir schon bei der Erstellung deines Gesellschaftsvertrags beratend zur Seite stehen. Für die gesetzlich vorgeschriebene notarielle Beurkundungen (wie bei der GmbH), ergeben sich für die Beratung keine Mehrkosten.

Obwohl für ihre Gründung lediglich ein mündlicher Vertrag vorgeschrieben ist, sollte auch bei der Gründung einer Personengesellschaft nicht auf eine schriftliche Fixierung der Absprachen verzichtet werden. 

Die UG (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, stellt eine besondere Form der GmbH dar, die sich besonders für kleinere Unternehmen und Existenzgründer*innen eignet. Die oftmals auch Mini-GmbH genannte UG unterscheidet sich von der GmbH in erster Linie durch die Höhe des Stammkapitals. 

Deine Einlage beträgt hier lediglich mindestens einen Euro. Es besteht jedoch die Pflicht, in einem nicht näher festgelegten Zeitraum Rücklagen zu bilden, bis das Mindestkapital für eine GmbH in Höhe von 25.000 EUR erreicht ist. Die notwendigen Angaben in einem UG-Vertrag sind weitgehend deckungsgleich mit jenen, die gesetzlich auch für die „normale“ GmbH gefordert werden.

Auch der Gesellschaftsvertrag der UG (haftungsbeschränkt) muss notariell beurkundet werden. Dein*e Notar*in kann dich auch hier im Vorfeld beraten.

Die AG

Die Unternehmensform der AG (Aktiengesellschaft) ist in der Regel nur für solche Gründer*innen interessant, die über ein hohes Startkapital verfügen. Mindestens 50.000 EUR müssen dir zur Verfügung stehen, um eine Aktiengesellschaft gründen zu können. Auch bei dieser großen Schwester der GmbH hat der Gesetzgeber eindeutige Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag formuliert. 

Grundsätzlich müssen bei einem AG-Vertrag alle Angaben enthalten sein, die auch für einen GmbH-Vertrag vorgeschrieben sind. Die Höhe des Stammkapitals gehört also ebenso in die Statuten wie das Gesellschafterverhältnis und die Höhe der jeweiligen Einlagen.

Wie bei der GmbH muss auch der Gesellschaftsvertrag der AG notariell beurkundet werden. Dein*e Notar*in kann dich auch hier wieder unterstützen.

Darüber hinaus muss der AG-Vertrag Auskunft über die Art und die Stückelung der Aktien geben sowie über die Form der Aktienausgabe. Auch Angaben zum Vorstand, zum Aufsichtsrat, zur Hauptversammlung und zur Geschäftsführung sind zwingend vorgeschrieben. Dies gilt auch für die Art und Weise, wie die Gründung der AG bekanntgemacht werden soll. Der Aufwand zur Gründung einer AG ist somit weitaus größer als bei anderen Unternehmensformen.

Die Personengesellschaften OHG, KG und GbR

Deutlich einfacher als die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH oder einer AG gestaltet sich die Gründung einer Personengesellschaft. Zu diesen zählen neben der OHG (Offene Handelsgesellschaft) auch die KG, die Kommanditgesellschaft, und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR).

Obwohl für ihre Gründung lediglich ein mündlicher Vertrag vorgeschrieben ist, sollte auch bei der Gründung einer Personengesellschaft nicht auf eine schriftliche Fixierung der Absprachen verzichtet werden. Trotz fehlender gesetzlicher Vorgaben für die Ausgestaltung von Verträgen für OHG, KG und GBR sollten diese zumindest alle relevanten Fakten enthalten, die auch für einen GmbH-Vertrag gelten. Insbesondere Angaben zur Höhe der jeweiligen Einlage sind hier zu erwähnen. Ein vorgeschriebenes Stammkapital gibt es bei Personengesellschaften übrigens nicht. Punkte, die dir persönlich wichtig sind, können natürlich ebenfalls in den Vertrag aufgenommen werden.

Um die Gefahr von gesetzwidrigen und deshalb nicht gerichtsfesten Formulierungen zu vermeiden, sollte auch bei der Ausgestaltung eines Vertrages für Personengesellschaften ein Fachanwaltsbüro mit der Prüfung des Vertragsentwurfes beauftragt werden.
Nur durch einen schriftlichen Vertrag kann im Fall von Streitigkeiten auf eindeutig belegbare Fakten verwiesen werden. Werden keine expliziten schriftlichen Vereinbarungen getroffen, gelten für die Personengesellschaften die Vorschriften des HGB.

Fazit: Auf die Schriftform sollte bei einem Gesellschaftsvertrag nie verzichtet werden

Bei der Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages bist du also nicht auf dich alleine gestellt. Als erste Grundlage können vorgefertigte Standardverträge dienen. Ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags gesetzlich vorgeschrieben, lohnt es sich aber, frühzeitig dein*e Notar*in zu konsultieren, die/der dir als neutrale*r Berater*in beiseite steht. Im Übrigen kannst du dir Hilfe durch ein Anwaltsbüro oder andere fachkundige Berater*innen holen und den Vertrag an deine persönlichen Bedürfnisse anpassen. 

Ganz gleich, für welche Gesellschaftsform du dich auch entscheiden magst, auf einen schriftlichen Vertrag solltest du in keinem Fall verzichten, wenn die notarielle Beurkundung nicht ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. 

Genug gelesen?
Dann leg los!

Lass dir den Weg weisen...

Willst du sofort gründen?
(heißt: Du bist in der Lage, deinen Plan direkt in die Tat umzusetzen)

Wie hat dir diese Seite gefallen? Über 8.000 Nutzer haben uns bereits mit

von 5 möglichen Sternen bewertet. Bewerte auch du uns!

bhp
Cookie-Hinweis: Wir verwenden Cookies, um sicherzustellen, dass wir dir die beste Erfahrung auf unserer Website bieten (technisch erforderliche Cookies). Dem kannst du widersprechen. Näheres dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Ok, verstandenMehr erfahren
x