Als Student*in selbstständig machen

Warum warten, leg schon im Studium los: Wir zeigen, an was du denken solltest!

Selbstständig als Student*in: So machst du es richtig

Wenn du eine vielversprechende Geschäftsidee hast, könntest du dich neben deinem Studium selbstständig machen! Du bist beispielsweise sportlich sehr aktiv, besitzt eine Trainer*innenlizenz und willst nebenher als Fitnesstrainer*in die Selbstständigkeit starten? Oder verfügst du über ein Talent, deine Gedanken in Worte zu fassen und willst dir als freiberufliche/r Content Manager*in ein kleines Dienstleistungsunternehmen aufbauen? Dann nimm deine Energie und deinen Ehrgeiz, um deine Pläne in die Tat umzusetzen! Dieser Ratgeber zeigt dir, worauf du als angehende/r Gründer*in achten solltest, damit der Sprung in die Selbstständigkeit reibungslos abläuft.

Vorteile und Nachteile

Es hat eine Reihe von Vorteilen, wenn du dich schon während deines Studiums selbstständig machst. Vor allem profitierst du davon in persönlicher Hinsicht. Du lernst, deine Zeit optimal einzuteilen, weil du Studium und Job koordinieren musst. Du nimmst Kontakt auf zu Behörden wie dem Gewerbeamt oder dem Finanzamt und du arbeitest eventuell mit einer Steuerberatung zusammen – das schult und bringt viel Erfahrung. Durch deine Gründung lernst du täglich etwas Neues, was dich in deinem späteren Berufsleben weiterbringt. Du verdienst dein eigenes Geld und engagierst dich für etwas, was dir am Herzen liegt.

Trotzdem solltest du die Nachteile nicht aus den Augen verlieren. Zum einen musst du damit rechnen, dass dir manche Menschen deinen Ehrgeiz und deine Zielstrebigkeit neiden. Zum anderen bist du beruflich voll gefordert, wenn dein Geschäft anläuft. Im schlimmsten Fall kann deine Selbstständigkeit zulasten deines Studiums gehen.

Gewerbe anmelden

Ab wann musst du ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland unterscheidet man Selbstständige nach Gewerbetreibenden und Freiberufler*innen. Selbstständige unterscheiden sich von angestellten Personen, weil sie ihre Arbeitszeit, ihren Arbeitsort, die Art der Tätigkeit und die Dauer der Arbeitszeit selbst festlegen. Sie sind nicht an die Weisungen eines Arbeitgebenden gebunden. Im Gegenzug tragen sie das volle wirtschaftliche Risiko für ihre Tätigkeit.

Ein Gewerbe ist definiert als eine selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und die darauf abzielt, Gewinne zu erwirtschaften. Bevor du dein Gewerbe aufnimmst, solltest du deine Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Dafür hast du rund sechs Wochen nach dem Beginn deiner Selbstständigkeit Zeit. Das Gewerbeamt unterscheidet nicht danach, ob du hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig bist oder ob du ein Kleingewerbe ausübst. Ein Kleingewerbe unterscheidet sich nach dem Handelsgesetzbuch von einem Vollgewerbe dadurch, dass bei einem Kleingewerbe kein „in kaufmännischer Art und Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb“ nötig ist. Solange du deine gewerbliche Tätigkeit mit einem Studium kombinierst, übst du in der Regel ein Kleingewerbe aus.

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Mach dich selbstständig

Was versteht man unter der Kleinunternehmer­regelung?

Ein Kleinunternehmen ist nicht mit dem Kleingewerbe zu verwechseln. Kleinunternehmer*innen sind alle Selbstständigen, die pro Jahr höchstens 22.000 EUR Umsatz inklusive Umsatzsteuer erwirtschaften. Zwar werden Kleingewerbetreibende häufig gleichzeitig Kleinunternehmer*innen sein, doch beide Begriffe stehen für unterschiedliche Sachverhalte. Als Kleinunternehmer*in schlägst du auf deine Rechnungen keine Umsatzsteuer auf. Du erstellst keine Umsatzsteuervoranmeldung und führst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Seit dem Steuerjahr 2024 fällt auch die jährliche Umsatzsteuererklärung weg. Im Gegenzug ziehst du keine Vorsteuer von der Umsatzsteuer ab. Als Kleinunternehmer*in ist deine Buchhaltung also weniger aufwendig, da du nur eine Einnahmeüberschussrechnung erstellen musst. All das wird in der Kleinunternehmerregelung definiert. 

Welche Berufe gehören zu den freien Berufen?

Ob du gewerblich oder freiberuflich tätig bist, ist im Einkommensteuergesetz im Paragrafen 18 definiert. Als Freiberufler*in unterliegst du nicht der Gewerbeordnung. Deine Tätigkeit ist wissenschaftlich, schriftstellerisch, unterrichtend, künstlerisch oder erzieherisch ausgerichtet. Für deine Arbeit ist ein akademischer Abschluss oder eine höherwertige Ausbildung erforderlich. Du zahlst keine Gewerbesteuer und bist nicht verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu erstellen. Für die Ermittlung des Gewinns genügt eine Einnahmenüberschussrechnung, die du mit dem Formular EÜR beim Finanzamt einreichst. Du bist auch in der Regel kein Mitglied der örtlichen Industrie- und Handelskammer.

Was ist eine Uni-Ausgründung?

Unter einer Ausgründung aus der Hochschule versteht man eine Gründung direkt im Anschluss an das Studium. Du beginnst nach deinem Abschluss also nicht bei einem Unternehmen als angestellte Person, denn du machst dich selbstständig. Eine Uni-Ausgründung wird in Deutschland durch mehrere Förderprogramme von Bund und Ländern unterstützt.

Das Programm EXIST wurde zum Beispiel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgelegt. Hier werden Gründer*innen durch ein Stipendium subventioniert, wenn ihr Projekt innovativ, technologieorientiert oder wissensbasiert ausgerichtet ist und wirtschaftlich erfolgreich erscheint. Der Forschungstransfer wurde für forschungsbasierte Vorhaben ins Leben gerufen, um eine aufwendige Entwicklung und Forschung zu finanzieren. 

Neben dem Programm EXIST gibt es auch das speziell auf Gründerinnen ausgerichtete EXIST-Women-Programm. Es bietet finanzielle Unterstützung, maßgeschneiderte Beratung und Netzwerkmöglichkeiten, um die Unternehmerinnenpersönlichkeit zu stärken. Hinzu kommen Beratungsangebote an allen großen deutschen Hochschulen und Universitäten, die Studierende in Anspruch nehmen können.

Hier siehst du Universitäten, Hochschulen und deren Gründerzentren, die Partner der Gründerplattform sind. Besuch die Gründungsberater*innen und lass dich unterstützen!

Hier siehst du Universitäten, Hochschulen und deren Gründerzentren, die Partner der Gründerplattform sind. Schau nach, welche Studiengänge sie rund ums Gründen anbieten!

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Steuern

Ab wann müssen selbstständige Student*innen Steuern zahlen?

Die wichtigste Steuer für Selbstständige ist die Einkommensteuer. Prinzipiell unterliegst du mit dem ersten Euro deines Einkommens der Steuerpflicht. Hier gibt es auch für Studierende keine Ausnahmen. Allerdings gibt es für alle Steuerpflichtigen einen Grundfreibetrag. Er betrug im Jahr 2023 für Ledige 10.908 EUR jährlich, für 2024 liegt er bei 11.604 EUR, und er steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich an. Solange dein zu versteuerndes Einkommen unter diesem Grundfreibetrag bleibt, zahlst du keine Steuern. Verdienst du mehr, fällt die Einkommensteuer und gegebenenfalls noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer an. Der Einkommensteuersatz steigt mit der Höhe deines Einkommens. Je mehr du also verdienst, desto mehr Steuern zahlst du.

Welche Art der Buchführung ist nötig?

Wie ausführlich deine Buchhaltung sein muss, hängt vom Umfang deiner Selbstständigkeit ab. Als Richtlinie gilt, dass Freiberufler*innen eine einfache Buchführung machen dürfen. Sie geben ihre Einnahmen lediglich in der Steuererklärung an. Dazu nutzen sie das Formular S. Ergänzt wird die Steuererklärung durch die Einnahmenüberschussrechnung. Hinzu kommt noch die Umsatzsteuererklärung USt. Gewerbetreibende geben ihre Einnahmen im Formular G an und fügen die Gewerbesteuer- und die Umsatzsteuererklärung dazu. Sobald dein Gewerbe nicht mehr als Kleingewerbe gilt, ist in der Regel eine doppelte Buchführung erforderlich. Sie ist außerdem für Personen- und Kapitalgesellschaften vorgeschrieben.

Was ist eine Einnahmenüberschuss­rechnung?

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine Gegenüberstellung der Einnahmen und der Ausgaben aus deiner selbstständigen Tätigkeit. Sie dient dazu, den Gewinn deines Unternehmens zu ermitteln. Am besten erfasst du deine Einnahmen und deine Ausgaben in einer Tabelle und berechnest damit deinen monatlichen Überschuss. Am Jahresende trägst du die Summen dann nur noch in das EÜR-Formular ein. Willst du dir diese Mühe ersparen, nutzt du am besten ein Buchhaltungsprogramm. Hier gibt es eine reiche Auswahl an Tools für PC und Mac sowie inzwischen sogar Smartphone-Apps. Sie erleichtern dir die monatliche Buchführung, die regelmäßige Rechnungslegung und die jährliche Steuererklärung.

Rechnungen schreiben

Worauf musst du bei der Erstellung einer Rechnung achten?

Damit deine Rechnung den Anforderungen des Finanzamts genügt, sind einige Pflichtangaben erforderlich. Dazu gehören Name und Adresse von Lieferfirmen und Empfänger*innen der Leistung, die Steuernummer deines Unternehmens, eine fortlaufend aufgebaute Rechnungsnummer mit dem Ausstellungsdatum sowie die Menge und die Bezeichnung der erbrachten Leistung mit dem Lieferzeitpunkt. Außerdem sind der Nettobetrag, die Umsatzsteuer und der Bruttobetrag der Rechnung aufzuführen. Sofern du als Kleinunternehmer*in von der Umsatzsteuer befreit bist, muss deine Rechnung einen eindeutigen Hinweis enthalten, dass du auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichtest. Mehr zu diesem Thema findest du in unserem Artikel Rechnung schreiben.

Mirco Wolf Wiegert ist einer der Mitgründer von fritz-kulturgüter, wozu unter anderem die fritz-kola gehört. Und: Er hat als Student gegründet! Er berichtet davon, wie die beiden Gründer aus dem Studentenwohnheim in Hamburg arbeiteten und plötzlich - aus Versehen - ein LKW palettenweise Kola dort anliefern wollte. Als Startkapital hatten sie 7.000 EUR und die Vision, eine bessere Kola zu machen. Was er Student*innen rät, die gründen möchten und welche Fehler er selbst machte – darüber spricht er im KfW-Podcast "Ungeschönt“! 

Ab wann musst du Umsatzsteuer ausweisen?

Solange du als Kleinunternehmer*in firmierst, schlägst du auf deine Rechnungen keine Umsatzsteuer auf. Deine Kundschaft muss folglich keine Umsatzsteuer zahlen, du bietest deine Leistung netto an. Nimmst du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch, ist der Ausweis der Umsatzsteuer auf der Rechnung vorgeschrieben. Ob die Kleinunternehmerregelung für dich infrage kommt, hängt von der Höhe deines Umsatzes im ersten Geschäftsjahr ab. Liegt er unter 22.000 EUR brutto und beträgt er im Folgejahr voraussichtlich weniger als 50.000 EUR brutto, darfst du dich beim Finanzamt als Kleinunternehmer*in anmelden. Du bist dann für einen Zeitraum von fünf Jahren daran gebunden. In dieser Zeit weist du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus, darfst dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Krankenversicherung

Welche Art der Krankenversicherung ist gestattet?

Da in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht, müssen Studierende krankenversichert sein. Davon gibt es keine Ausnahme. Solange du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast und pro Monat weniger als 505 EUR verdienst, darfst du dich in der Familienversicherung deiner Eltern kostenlos gesetzlich mitversichern. Bist du älter oder verdienst zu viel, kommt für Nebenberufler*innen die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende infrage. Stuft dich die Krankenkasse als Hauptberufler*in ein, greift diese Pflichtversicherung für dich nicht. Die Einschätzung, ob es sich bei deiner Selbstständigkeit um einen Haupt- oder Nebenberuf handelt, trifft die Krankenkasse, wobei sie zur Einschätzung deine Einnahmen und den zeitlichen Umfang deiner selbstständigen Tätigkeit ansetzt.

Ab wann müssen sich selbstständige Student*innen privat versichern?

Ordnet dich die Krankenkasse als Hauptberufler*in ein, gilt die gesetzliche Pflichtversicherung für dich nicht. In diesem Fall kannst du dich gesetzlich oder privat versichern. Wie die Kasse den Umfang deiner Tätigkeit einordnet, kannst du anhand folgender Zahlen besser beurteilen.

In der Regel geht sie von einer nebenberuflichen Selbstständigkeit aus, wenn du pro Woche weniger als 20 Stunden für dein Unternehmen arbeitest. Dein Einkommen sollte pro Monat nicht mehr als 75 Prozent der aktuellen monatlichen Bezugsgröße ausmachen. Verdienst du mehr, nimmt die Kasse an, dass du deinen Lebensunterhalt zum großen Teil aus deinem eigenen Einkommen zahlst und deshalb im Hauptberuf selbstständig bist. Du musst dich dann als hauptberuflich selbstständige Person in der GKV versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. In der GKV richtet sich dein Beitrag nach der Bezugsgröße, sodass deine Versicherung recht schnell teuer werden kann. In diesem Fall lohnt es sich, Angebote von zwei oder drei privaten Krankenversicherungen einzuholen und Preise und Leistungen mit den gesetzlichen Kassen zu vergleichen, allerdings ist eine spätere Rückkehr in zu einer gesetzliche Krankenversicherung nur schwerliche möglich. Informiere dich daher ausführlich über die freiwillige Krankenversicherung und die private und die Vor- und Nachteile.

Zeitmanagement

Wie viel Zeit kannst du in die Selbstständigkeit investieren, ohne dein Studium zu beeinträchtigen?

Bevor du dich für den Sprung in die Selbstständigkeit entscheidest, solltest du dir gründliche Gedanken über den Zeitaufwand machen. Du willst einerseits ein Studium mit guten Ergebnissen runterreißen und gleichzeitig ein Unternehmen zum Laufen bringen – das ist ein dickes Brett.

Zum einen hängt es davon ab, wie sehr dich dein Studium fordert. Stehen Klausuren an, benötigst du die Zeit zum Lernen. Zum anderen spielt deine familiäre Situation eine Rolle. Kranke Partner*innen, kleine Kinder oder pflegebedürftige Eltern können Faktoren sein, die deine verfügbare Zeit noch mehr einschränken. Als Richtlinie gilt, dass du die Zeit für dein Studium eher etwas großzügiger ansetzen solltest, um es im geplanten Zeitrahmen zu beenden.

Welche Methoden gibt es, um das Zeitmanagement effizienter zu gestalten?

Es gibt unzählige Tools für PC, Mac und Smartphone, mit denen du deine Aufgaben erfassen und priorisieren kannst. Entscheide dich für ein Programm oder eine App, die dir am besten gefällt. Halte deine Tasks fest, bringe sie in eine Reihenfolge und erledige sie konsequent. Konzentriere dich auf das, was wesentlich ist und blende alles andere aus. Das ist der erste Schritt in dein effizientes Zeitmanagement als selbständige/r Student*in.

BAföG

Wie wird Bafög mit Unternehmenseinnahmen verrechnet?

Solange dein Unternehmen innerhalb eines Jahres unter einem gewissen Gewinn vor Steuer bleibt, wird dein BAföG nicht gekürzt. Erkundige dich in jedem Fall beim BAföG-Amt, wo diese Grenze aktuell liegt. Verdienst du mehr, werden deine Einnahmen mit dem BAföG verrechnet, wobei dir Freibeträge für Sozialversicherungen und Steuern zustehen.

Versicherungen für dein Unternehmen

Welche Versicherungen sind für dein Unternehmen wichtig?

Hier gibt es keine pauschale Empfehlung. Welche Versicherungen wirklich für dich und deine Firma erforderlich sind, hängt stark von deiner Tätigkeit und deiner Branche ab. Als Anhaltspunkt gilt, dass du dich neben der Krankenversicherung frühzeitig um eine Rentenversicherung, um eine private Haftpflicht und um eine Betriebshaftpflicht kümmern solltest. Alle anderen Versicherungen sind gerade am Anfang verzichtbar.

Gibt es spezielle Versicherungen für deine Branche?

Es gibt einige Branchen, in denen du ohne Versicherung keine selbstständige Tätigkeit aufnehmen darfst. Willst du zum Beispiel ein Gewerbe als Versicherungsmakler*in anmelden, musst du eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen. Am besten informierst du dich vor der Gründung deiner Firma, welche gesetzlichen Vorschriften für deine Branche gelten.

Sei auf der sicheren Seite!

Welche Risiken hast du als Gründer*in?

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Rechtsform

Welche Rechtsform soll dein Unternehmen haben?

Die Frage nach der Rechtsform für deine Firma ist von großer Tragweite, wobei es keinen Unterschied macht, ob du dich nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig als Student*in machst. Gerade als Einsteiger*in musst du noch nicht zwingend eine eigene Firma gründen. Wächst dein Unternehmen im Lauf der Zeit, solltest du die Vor- und Nachteile der Unternehmensformen genau abwägen. Viele Gründer*innen bevorzugen die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG), da sie mit nur einem Euro Stammkapital zu gründen ist und eine Beschränkung des Haftungskapitals auf das Vermögen der Firma vorsieht. Unser Rechtsform-Tool hilft dir, die passende Rechtsform für dich und dein Vorhaben zu finden.

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bhp