AGB? Das ist doch das, was man beim Online-Einkauf schnell bestätigt und sonst nicht weiter beachtet. Als Gründer*in kannst du es dir nicht ganz so einfach machen. Im Gegenteil, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für deine Geschäftstätigkeit von großer Bedeutung und können viele Abläufe vereinfachen. Die AGB zu erstellen – und das mit der entsprechenden Sorgfalt – ist also ein wichtiger Bestandteil deiner Geschäftstätigkeit.
AGB – Definition und Funktion
Unter den allgemeinen Geschäftsbedingungen, meist als AGB abgekürzt, versteht man vorformulierte Vertragsbedingungen, die Unternehmern ihren Vertragspartnern vorgeben. So müssen diese Bedingungen nicht bei jedem Vertragsabschluss neu ausgehandelt und formuliert werden. Das ist besonders dann vorteilhaft, wenn du viele Kund*innen hast, etwa wenn du einen Onlineshop betreibst. Typische AGB regeln unter anderem den Vertragsabschluss, Zahlungsmodalitäten und Haftungsausschlüsse. Durch die Formulierung von AGB kannst du verhindern, dass in deinen Geschäftsbeziehungen automatisch die allgemeinen gesetzlichen Regelungen gelten. Doch ob deine AGB gültig sind, hängt auch von gesetzlichen Vorgaben ab.
Die AGB sind nur dann wirksam, wenn du sie in jeden Vertrag einbeziehst. Jeder Änderung müssen deine Kund*innen zustimmen. Grundsätzlich muss eine Seite die AGB erstellen, während die andere sie prüft und annimmt (Ausnahmen kann es im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen geben, mehr dazu siehe unten). Die Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen statt individueller Verträge und deren Gültigkeit ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Gibt es eine Pflicht, AGB zu erstellen?
Unabhängig von Branche und Geschäftstätigkeit ist es für dich nicht verpflichtend, AGB zu erstellen. Und wenn du sie nutzt, musst du sie noch nicht einmal als AGB oder allgemeine Geschäftsbedingungen bezeichnen, sondern kannst sie beispielsweise auch Geschäftsbestimmungen oder Rahmenvertrag nennen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind aber ein praktischer Weg, eine Reihe gesetzlich vorgeschriebener Auskunftspflichten beziehungsweise Informationspflichten zusammenzufassen. Dazu gehören:
- die Widerrufsbelehrung im Online-Handel, die das Fernabgabegesetz vorschreibt
- Informationen über wesentliche Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen sowie Identität des Unternehmers oder der Unternehmerin (§ 312d BGB Informationspflichten)
Machst du das nicht in Form der AGB, greifen die gesetzlichen Regelungen zu Verträgen, basierend auf dem entsprechenden Gesetzestext. Dazu zählen neben dem BGB noch das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Fernabsatzgesetz (FernAbsG).
Wirksamkeit und Gültigkeit von AGB
Ob AGB wirksam und gültig sind, ist in den Paragrafen 305 bis 310 des BGB geregelt.
Klauseln von AGB in Verträgen mit Verbraucher*innen und Geschäftskund*innen sind nach Paragraf 307 BGB unwirksam, wenn sie den oder die Vertragspartner*in unangemessen benachteiligen. Das kann auch dadurch der Fall sein, wenn eine Klausel „nicht klar und verständlich ist“. Beachte das, wenn du deine AGB erstellst.
Zu einer Benachteiligung der Geschäftspartner*innen kommt es, wenn eine Klausel „mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist“. Das ist insbesondere der Fall, wenn eine sogenannte Kardinalpflicht nicht erfüllt wird. Der Bundesgerichtshof zählt zu diesen Pflichten solche, „deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf“. Eine Kardinalpflicht besteht etwa bei einer Warenlieferung darin, dass diese frei von Mängeln ist. Ein Anbieter kann also in seinen AGB die Schadensersatzpflicht bei Mängeln nicht ausschließen.
Die Paragrafen 308 und 309 des BGB enthalten eine Reihe von Klauselverboten für die AGB von Verbraucherverträgen. Diese beziehen sich auf Punkte wie Fristen, Rücktritts- und Änderungsvorbehalte, Nichtverfügbarkeit der Ware, kurzfristige Preiserhöhungen, Mahnverfahren und Haftungsausschlüsse. Ein Verstoß führt zur Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel.
Unterschiede bei AGB für Endkunden und Geschäftskunden
Für Endkunden gelten schärfere Regelungen bei den AGB als für Geschäftskunden. Das solltest du beachten, wenn du dich bei deinem Geschäftsmodell entscheidest, Geschäftskunden (B2B, Business-to-Business) oder private Endkunden (B2C, Business-to-Consumer) anzusprechen. Verbrauchern unterstellt der Gesetzgeber generell weniger Kenntnisse im Umgang mit Vertragsklauseln. Sie müssen beim Vertragsabschluss über die AGB informiert werden und ihnen zustimmen. Gibt es keinen schriftlichen Vertrag, zum Beispiel in einer Werkstatt oder einem Gastronomiebetrieb, ist die Einsicht der AGB durch Aushang zu ermöglichen. Wichtig: Wenn du ein Angebot schreibst , musst du in diesem bereits auf deine AGB hinweisen, nicht erst, wenn es zum Vertragsabschluss kommt.
Geschäftskunden haben kein Widerrufsrecht, und du kannst als Verkäufer*in die Gewährleistung für Produkte und Dienstleistungen komplett ausschließen. Voraussetzung ist allerdings, dass dein Betrieb ausschließlich für Geschäftskunden ausgelegt ist.
Bei Verträgen zwischen Unternehmen können zwei AGB aufeinandertreffen. Falls sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen beider Seiten widersprechen, kommt die Kongruenzlehre zur Anwendung. Danach sind alle sich nicht widersprechenden Teile der beiden AGB gültig. Anstelle der sich widersprechenden Klauseln kommen die gesetzlichen Regelungen zum Einsatz.
Bei Verträgen mit anderen Unternehmen es ratsam, den Gerichtsstand in den AGB zu nennen. Bei Verbraucherverträgen ist das nicht zulässig.
AGB, Verträge, Datenschutz & Co. – Brauche ich das als Gründer*in?
Sprechstunde mit Gründeranwalt Nils Bremann
Was steht in den AGB?
Es gibt keine Vorgaben, welche Punkte in den AGB aufgeführt werden müssen. Aber die folgenden Aspekte sind in der Regel enthalten:
Allgemeines
- Anbieter und Geltungsbereich: Name, Anschrift (einschließlich Webadresse) und Ansprechpersonen deines Unternehmens. Wofür gelten die AGB? Das können Warenbestellungen sein oder bestimmte Dienstleistungen.
- Vertragsschluss: Wann kommt ein Vertrag zustande? Beispiele sind Bestellung, Lieferung oder Bezahlung.
- Gewährleistung: Händler sind gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet, die bei Neuwaren 24 Monate und bei Gebrauchtwaren zwölf Monate beträgt. Wichtig ist der Hinweis, dass freiwillig gewährte Garantien des Herstellers unabhängig davon gelten.
- Haftungsausschluss: Welche Ausschlüsse sind möglich? Grundsätzlich beruht die Haftung auf Verschulden. Sie tritt also nur dann ein, wenn du gegen Pflichten verstößt, die du in deinem eigenen Geschäftsbereich zu beachten hast. In deinen AGB kannst du die Haftung auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln beschränken. Aber Achtung: Diese Beschränkung ist nicht möglich, wenn es um Schäden geht, die die Gesundheit oder das Leben von Personen betreffen. Auch wenn du eine der bereits erwähnten vertraglichen Kardinalpflichten verletzt, kannst du die Haftung nicht ausschließen. Das sollte bei Haftungsausschlüssen auch so in deinen AGB stehen. Hier ist eine rechtssichere Formulierung besonders wichtig.
Preise und Bezahlung
- Preise: Enthalten die angegebenen Preise Umsatzsteuer, und entstehen weitere Kosten, etwa für Verpackung und Transport? Welche Währung gilt?
- Zahlungsmethoden: Wie können deine Kund*innen zahlen? Gängig sind Rechnung, Lastschrift, Sofortüberweisung, Kreditkarte oder Online-Bezahldienste. Willst du dir in bestimmten Fällen den Vorbehalt sichern, kannst du die Notwendigkeit von Vorauszahlungen in deinen AGB aufnehmen.
- Fälligkeit der Zahlung: Wann ist die Bezahlung fällig? Sofort bei der Bestellung oder innerhalb einer bestimmten Frist?
- Zahlungsverzug: Welche Fristen gelten für Zahlungserinnerungen und Mahnungen und welche Kosten entstehen dabei? Weise auf die Möglichkeit eines gerichtlichen Mahnverfahrens hin.
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht: In welchen Fällen besteht bei Gegenforderungen ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung? Hier steigst du tief in das Schuldrecht ein, nämlich unter welchen Umständen du und deine Vertragspartner*innen gegenseitige Ansprüche miteinander verrechnen (Aufrechnung) oder eine Leistung zurückhalten dürfen (Zurückbehaltung).
Lieferung und Rücksendung
- Lieferung: Welche Regeln gelten für die Lieferung? Du kannst etwa in den AGB festhalten, dass du nicht zur Lieferung verpflichtet bist, wenn du ohne eigene Schuld selbst nicht beliefert worden bist. Du kannst auch formulieren, dass nur schriftlich vereinbarte Liefertermine verbindlich sind.
- Eigentumsvorbehalt:Diese Klausel besagt, dass die von dir gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung dein Eigentum bleibt.
- Rücksendung: Unter welchen Voraussetzungen sind Rücksendungen möglich, wie sind sie durchzuführen und wer trägt die Kosten?
- Widerruf: Die Widerrufsbelehrung ist für alle Fernabsatzverträge Pflicht, und das Widerrufsrecht muss mindestens 14 Tage betragen. Es gibt Ausnahmen, etwa individualisiert gefertigte Waren, die gar nicht oder nur schwer erneut verkauft werden können. Auch für schnell verderbliche Waren und Hygieneartikel gilt das Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht beziehungsweise ein Rückgaberecht kann auch auf Kulanz und für längere Zeiträume gewährt werden. Das nutzen beispielsweise Matratzenanbieter für den Online-Handel, um ihrer Zielgruppe eine längere Testphase zu erlauben.
- Transportschäden: Bei wem werden Transportschäden beanstandet? In den AGB sollte formuliert werden, dass zustellende Drittanbieter verantwortlich sind, du als Händler*in aber sofort informiert wirst. Du kannst dadurch aber Gewährleistungsansprüche nicht ausschließen.
Spezifische Regelungen (insbesondere bei Dienstleistungen)
- Nutzungsrechteübertragung: Solche Klauseln kommen hauptsächlich bei Verträgen zwischen Urheber und Verwerter zum Tragen. Beispielsweise kannst du als Fotograf*in die Art und Dauer der Verwendung deiner Bilder regeln. Oder als Musiker*in bestimmen, wie deine Songs genutzt werden dürfen.
- Mitwirkungspflichten: Müssen Kund*innen bestimmte Voraussetzungen schaffen, um eine bestimmte Werk- und Dienstleistung zu ermöglichen? So brauchen Handwerker häufig Strom- und Wasseranschlüsse für ihre Arbeit oder Zugang zu Haustechnikräumen in Mehrfamilienhäusern. Beratend Tätige, etwa Steuer- und Rentenberater, benötigen von ihren Kundschaft alle relevanten Informationen, um ihre Dienstleistung erbringen zu können.
- Abnahme durch die Kunden: Wie erfolgt bei Dienstleistungen wie Handwerksarbeiten die Abnahme durch die Kunden? Das sollte in den AGB geregelt sein, etwa die Abnahmefrist und die Festlegung, ob geringfügige Mängel für die Verweigerung der Abnahme ausreichen.
- Geheimhaltung: Berührt eine Werk- oder Dienstleistung ein- oder beidseitig Betriebsgeheimnisse oder Datenschutz? Dann sind Geheimhaltungsvereinbarungen ratsam. Beispielsweise können IT-Fachleute bei der Arbeit Einblick in vertrauliche Daten ihrer Kundschaft erhalten.
Weiteres
- Schlichtungsverfahren: Wenn du in deinem Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter*innen beschäftigst, müssen deine AGB den Hinweis enthalten, ob du verpflichtet oder dazu bereit bist, an Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Dann müssen auch die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle aufgeführt sein.
- Schlussbestimmungen: In den Schlussbestimmungen findet sich häufig die „salvatorische Klausel“, die die Rechtsfolgen regelt, wenn sich einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam oder undurchführbar erweisen sollten. Die salvatorische Klausel hat den Zweck, einen teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Vertrag so weit wie möglich aufrechtzuerhalten, indem nämlich nur der betroffene Vertragsbestandteil ungültig wird, nicht aber der gesamte Vertrag. Anwälte nutzen anstellte der salvatorischen Klausel aber oft den Hinweis auf Paragraf 306 BGB, der ähnliche Regelungen enthält.
AGB erstellen: Muster verwenden, Generator nutzen oder eine Kanzlei beauftragen?
Zum Erstellen deiner AGB bieten sich unterschiedliche Wege an:
- Du kannst natürlich selbst deine AGB erstellen. Das erfordert aber Zeit und das notwendige Fachwissen. Hilfreich sind Muster aus dem Internet, beispielsweise von den Industrie- und Handelskammern (IHK), die du auf deinen Betrieb anpasst.
- Online findest du verschiedene Generatoren, um deine AGB zu erstellen. Hierbei klickst du dich Schritt für Schritt durch eine interaktive Anwendung und gibst dabei die relevanten Daten deines Unternehmens ein. Am Ende erhältst du deine AGB zum Herunterladen oder Ausdrucken. Diese Generatoren sind teils kostenlos, erfordern aber in der Regel eine Anmeldung.
- Du kannst diese Aufgabe aber auch einer Anwaltskanzlei überlassen. Das gewährleistet eine rechtssichere Formulierung und Ausgestaltung deiner allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das kostet zwar Geld, in der Regel einige hundert Euro, doch die einmalige Ausgabe spart Zeit und Aufwand. Außerdem erhältst du Rechtssicherheit, denn für mögliche Fehler haftet dein*e Anwält*in.
AGB können je nach Geschäftsmodell sehr umfangreich sein. Kostenlose Muster und Vorlagen decken nicht unbedingt die Eigenheiten eines jeden Geschäftsmodells ab. Falls du unsicher bist, ob standardisierte AGB in deinem Fall ausreichen, solltest du dich nicht scheuen, eine*n Jurist*in zu konsultieren.
Die grundsätzliche Frage lautet: Wie regelungsintensiv ist dein Geschäft? Und was möchtest du anders regeln, als es die Gesetzeslage vorgibt?
Du willst deinen Businessplan erstellen?
AGB erstellen für einen Onlineshop
Wenn du einen Onlineshop eröffnen willst, solltest du mit besonderer Sorgfalt deine AGB erstellen. Zwar ist das nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch sind die Informationspflichten durch das Fernabgabegesetz deutlich strikter. Dazu gehören folgende Punkte:
- Wie kann gezahlt werden?
- Wie wird geliefert?
- Wie genau erfolgt der Vertragsschluss?
- Hinweis auf das Widerrufsrecht
- Gibt es Regelungen zur Rücksendung oder Kulanzregelungen?
- Vertragliche Vereinbarung über Rücksendekosten bei Widerruf
Deine AGB darfst du nicht an versteckter Stelle in deinem Onlineshop unterbringen. Sie sind nur wirksam, wenn du bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hinweist oder deine Vertragspartner*innen die Möglichkeit haben, von ihnen Kenntnis zu nehmen. Deshalb sollten deine AGB beziehungsweise der Link dorthin auf deiner Internetseite deutlich zu sehen sein. Es ist übrigens nicht verpflichtend, dass die AGB im Laufe des Bestellprozesses durch ein Häkchen bestätigt werden. Aber es ist eine gute Methode, um sicherzustellen, dass die Kund*innen den Hinweis gelesen haben. Wenn du ins Ausland versendest und dein Angebot mehrsprachig online stellst, sollten deine AGB (mindestens) auch auf Englisch auf deiner Seite stehen.
Fazit
AGB erstellen – auch ohne Verpflichtung ist das für deine Geschäftstätigkeit sinnvoll. Schließlich vereinfachst du deine Vertragsabschlüsse, und dazu zählt jeder einzelne Kauf über einen Onlineshop. Gerade im E-Commerce gibt es umfangreiche Informationspflichten, die sich am besten in deinen AGB zusammenfassen lassen. Ob du sie selbst aufsetzt oder einen/eine Anwält*in damit beauftragst, hängt von deinen eigenen Kenntnissen ab, aber auch davon, wie aufwendig die Regelungen für dein Geschäft sind. Standard-AGB für einen Onlineshop sind vergleichsweise einfach aufzusetzen. Bist du auf Mitwirkungspflichten und/oder Abnahme deiner Kund*innen angewiesen, werden die AGB komplexer. Der Gang zur Kanzlei kostet zwar Geld, aber du bist dann auf der sicheren Seite und hast bei deiner Unternehmensgründung den Kopf frei für die vielen andere Dinge, auf die du achten musst.