Kranken­versicherung für Gründer*innen: freiwillig gesetzlich oder privat?

Wer ein Unternehmen gegründet hat befindet sich in der komfortablen Situation, zu Beginn der Selbstständigkeit wählen zu dürfen, ob sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern wollen oder lieber privat. Diese Entscheidung ist nicht trivial, denn beides hat Vor- und Nachteile – aber man kommt nicht ohne weiteres wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn man einmal in das private System gewechselt hat.

In diesem Ratgeber findest du einen Überblick darüber, was die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bedeutet, worin sich gesetzliche Krankenkassen von privaten Krankenversicherungen unterscheiden und wie sich jeweils die Beiträge berechnen.

Freiwillig versichert – und doch Pflicht?

Warum heißt es überhaupt „freiwillig versichert“, wenn wir in Deutschland doch eine Krankenversicherungspflicht haben, sich also jeder/jede Bürger*in krankenversichern muss? Das liegt daran, dass man ab einem bestimmten Einkommen („Beitragsbemessungsgrenze“) aus der gesetzlichen Versicherung ausscheiden darf – aber nicht muss. Alle Selbstständigen haben sogar grundsätzlich die Wahl zwischen privat und gesetzlich. In all diesen Fällen wird man freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Versicherung, falls man sich für diese Option entscheidet.

Als abhängig Beschäftigte*r bist du also meist im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Grundsätzlich zahlt dein Arbeitgeber die Hälfte deiner Beiträge. Als Pflichtversicherte*r darfst du dich lediglich für eine der vielen gesetzlichen Krankenkassen entscheiden. Bist du dagegen selbstständig, darfst du dir aussuchen, ob du freiwillig Teil des gesetzlichen Krankenversicherungssystems sein möchtest oder dich bei einer privaten Krankenversicherung versicherst. Egal, wie du dich entscheidest: Du übernimmst als Selbstständige*r die gesamte Höhe der Beiträge, da hier kein*e Arbeitgeber*in für die Hälfte einspringen kann (eine Ausnahme bildet die Künstlersozialkasse – mehr dazu liest du weiter unten).

Freiwillig gesetzlich versichert – welche Vorteile habe ich dabei?

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung hat Vorteile gegenüber privaten Krankenkassen, was die Breite der Leistungen angeht: Während private Versicherer recht frei darüber entscheiden dürfen, was sie ihren Kunden vertraglich zusichern, ist der Leistungskatalog der Krankenkassen gesetzlich festgelegt und gibt ihnen nur wenig Spielraum, sich voneinander zu unterscheiden. Anders als die privaten können sie wirtschaftlich heikle Leistungsbereiche – z.B. psychische Erkrankungen – nicht einfach einschränken oder ausschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung muss alles abdecken, was als medizinisch notwendig gilt.

Neben diesem Grundprinzip des breiten Leistungsspektrums sind die wichtigsten Argumente für die gesetzliche Absicherung die folgenden:

  • Nur das Einkommen zählt: In der gesetzlichen Krankenversicherung wird zur Berechnung deines monatlichen Beitrags nur die Höhe deines Einkommens herangezogen – weitere Faktoren bleiben unberücksichtigt. Anders sieht es bei privaten Versicherungen aus: Die erkundigen sich sehr genau nach deinem Gesundheitszustand und lassen auch dein Alter in die Beitragsberechnung mit einfließen. Auf diese Weise ist dein Beitrag bei einer privaten Krankenversicherung niedrig, wenn du jung und gesund bist. Er kann aber schnell ziemlich hoch werden, falls du älter bist oder wenn du bei Vertragsschluss Vorerkrankungen mitbringst. Hast du beispielsweise eine chronische Erkrankung, spielt das für die gesetzliche Krankenversicherung keine Rolle, wohl aber für die private. Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge können die Folge sein.
  • Familienversicherung: In der gesetzlichen Krankenversicherung darfst du Kinder und (falls sie nicht selbst Geld verdienen) deine*n Ehepartner*in mitversichern. Diese sind dann Teil der „Familienversicherung“ und zahlen keine eigenen Beiträge. Private Versicherer bieten das nicht – hier muss jede Person individuell versichert werden. Entscheidendes Kriterium für die Mitversicherung deiner Familie ist wie gesagt deren Erwerbslosigkeit: Hat dein*e Partner*in gar kein Einkommen oder aber maximal Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, darfst du sie bzw. ihn mitversichern.
  • Keine Vorleistungen: Hast du schon mal eine Arztrechnung gesehen? Nein? Das hat einen einfachen Grund: Die gesetzliche Krankenkasse kümmert sich automatisch um deren Begleichung. Klar – manchmal sind Zusatzzahlungen fällig, wie beispielsweise beim Medikamentenkauf in der Apotheke. Aber zumindest musst du nicht komplett in Vorleistung treten. Bist du privat versichert, flattern die Rechnungen erst einmal in deinen Briefkasten – und du musst sie in der Regel bezahlen, bevor du sie bei der Krankenversicherung einreichen kannst, um dir das Geld wiederzuholen. Angesichts üblicher Arzthonorare und hoher Medikamentenpreise kann das vorübergehend drastische Auswirkungen auf deinen Kontostand haben. Auch hier punkten die gesetzlichen Krankenkassen definitiv.

Was spricht denn dann überhaupt für eine private Kranken­versicherung?

Hier sind vor allem die oft besseren Leistungen privater Kassen zu nennen. Deren Umfang ist zwar sehr unterschiedlich – und das macht auch eine Herausforderung bei der Auswahl von Anbieter und Tarif aus – er kann aber durchaus größer sein als das Angebot gesetzlicher Krankenkassen. Als Privatpatient*in winken dir oft eine bevorzugte Behandlung, schnelle Termine und Einzelzimmer bei stationärer Behandlung im Krankenhaus.

Bei Kassenpatient*innen sieht das anders aus: Langes Warten auf Termine in der Facharztpraxis sind hier in manchen Regionen möglich; ob und mit wem man im Krankenhaus sein Zimmer teilt, kann man sich nicht aussuchen. Auch die Zuzahlung bei Medikamenten und Zahnersatz kann kurzfristig ins Geld gehen – was allerdings normalerweise immer noch keinen Vergleich zu den monatlichen Kosten für eine private Krankenversicherung darstellt.

Entscheidest du dich einmal für eine private Krankenversicherung, dann beachte, dass du nur in Ausnahmefällen wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kannst – in der Regel ist das nämlich nicht möglich, um eine „Rosinenpickerei“ aus den beiden System möglichst zu verhindern. Zudem drehen sich die günstigen Tarife und das Sparpotenzial für junge Leute gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung in das Gegenteil, wenn im Alter die Tarife steigen oder durch Kinder oder nicht berufstätige Partner*innen auf einmal weitere Beiträge fällig werden, die in der gesetzlichen inklusive sind.

Krankenversicherungskarte liegt auf Tastatur

Wie hoch ist der Beitrag in der freiwilligen gesetzlichen Kranken­versicherung?

Im Grunde sind die Kosten bei der freiwilligen Krankenversicherung im gesetzlichen System recht überschaubar. Wir zeigen dir, was alles bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigt wird:

  • Grundbeitrag: Er beträgt 14,6 Prozent deines Einkommens (Stand: 2020). Was hierbei alles unter den Begriff „Einkommen“ fällt, klären wir gleich.
     
  • Zusatzbeitrag: Je nach Krankenkasse kann ein Zusatzbeitrag fällig werden, der sich ebenfalls nach deinem Einkommen richtet. Er ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern wird von jeder Krankenkasse nach eigenem Ermessen erhoben (oder auch nicht). Die durchschnittliche Höhe beträgt zurzeit etwa 1,1 Prozent.
     
  • Krankengeld: Du kannst dich bei Abschluss der Versicherung dazu entschließen, auf die Zahlung von Krankengeld zu verzichten – dein Beitrag sinkt damit auf den Basistarif von 14 Prozent deines Einkommens. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Schließlich steht dir das Krankengeld sonst ab dem 43. Krankheitstag zu und beträgt immerhin 70 Prozent deines Bruttoeinkommens.
     
  • Deine Einkünfte: Hier musst du nicht nur deine Einnahmen aus der hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit berücksichtigen, sondern ebenfalls Zinseinnahmen und/oder Mieteinkünfte. Besitzt du also ein schönes Festgeldkonto oder vermietest eine Immobilie, dann wird deine Krankenkasse dies wissen wollen und ihren Beitrag entsprechend anpassen.
     
  • Mindestbeitrag: Es gibt einen Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung oder vielmehr: eine Mindestbemessungsgrundlage. Deren Höhe beträgt im Jahr 2020 monatlich 1.061,67 EUR. Solltest du weniger verdienen, wird dein Beitrag dennoch anhand dieser Kennzahl berechnet. Beziehst du Kranken- oder Mutterschaftsgeld, gilt die Mindestbemessungsgrenze während dieser Zeit übrigens nicht – die Beiträge richten sich dann nach deinen tatsächlichen Einnahmen.
     
  • Beitragsbemessungsgrenze: Sollte es sehr gut mit deiner Selbstständigkeit laufen, dann wird die Beitragsbemessungsgrenze womöglich interessant für dich. Über diese Grenze hinaus wird dein Einkommen nicht angerechnet. 2020 beträgt sie 4.687,50 EUR (brutto) im Monat. Verdienst du mehr, zahlst du also trotzdem immer nur den Maximalbetrag auf Grundlage dieser Bemessungsgrenze.
     
  • Pflegeversicherung: Als freiwillig gesetzlich Krankenversicherte*r bist du automatisch auch Teil der Pflegeversicherung. Der Beitrag beträgt 3,05 Prozent deines Einkommens, falls du Kinder hast – ansonsten werden 3,3 Prozent fällig.
     
  • Selbstständigkeit in Teilzeit: Bist du in Teilzeit selbstständig, übst keine abhängige Beschäftigung aus und verdienst nicht mehr als 455 EUR im Monat, darfst du beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben.
     
  • Gründungszuschuss: Kommst du in den Genuss dieser Unterstützung? Dann Vorsicht: Der Gründungszuschuss wird deinem Einkommen hinzugerechnet und erhöht dementsprechend auch deinen Beitragssatz. Ausgenommen davon ist eine Pauschale von 300 EUR, die für die soziale Grundsicherung vorgesehen ist und bei der Höhe deines Einkommens nicht berücksichtigt wird.

Zum Vergleich: Das Abrechnungsmodell der privaten Krankenversicherer

Wer sich privat versichern will, sucht sich seinen Tarif zunächst einmal selbst aus. Das kann aufgrund der immensen Auswahl an Angeboten recht verwirrend sein – es lohnt sich daher ein genauer Blick auf die Leistungen der privaten Krankenversicherung. Klar ist: Je besser das Leistungsangebot, desto höher dein Beitrag.

Das ist jedoch nicht das einzige Kriterium für die Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherungen. Hier spielen außerdem eine Rolle:

  • dein Alter (je älter du wirst, desto mehr steigt der Beitrag)
  • dein Gesundheitszustand und mögliche Vorerkrankungen
  • deine Tätigkeit (und ein daraus resultierendes mögliches Gesundheitsrisiko)
  • weitere mitzuversichernde Personen (Partner*in, Kinder)

Die Verbraucherzeitschrift Finanztest hat errechnet, dass sich der Beitrag für die private Krankenversicherung mit dem Eintritt ins Rentenalter gegenüber dem Einstiegsbeitrag verdreifachen kann. Das kann beispielsweise dazu führen, dass du als ledig*e Gründer*in mit Mitte 30 einen niedrigeren Satz zahlst als zum gleichen Zeitpunkt in der gesetzlichen Krankenversicherung, sich dieser im Laufe der Jahre aber verdreifacht. Dieses Risiko musst du bei einem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung also unbedingt bedenken und im Laufe deines Lebens Rücklagen bilden, um diese Differenz aufzufangen.

Denn eines ist klar: Beide Systeme müssen am Ende die gleichen Probleme lösen: Die Krankheitskosten steigen mit dem Alter, die Alterspyramide dreht sich zunehmend auf den Kopf und unser Gesundheitssystem wird immer leistungsfähiger – und damit teurer. Das gesetzliche System löst das durch die Bildung eines größtmöglichen Pools an Mitgliedern, bei denen die Jungen und Gesunden die Beiträge der Alten und Kranken quasi subventionieren. Wer will, muss in dieses System aufgenommen werden. Die privaten Versicherer hingegen gehen die gleichen Herausforderungen mit individuellen Vereinbarungen an: Etwas überspitzt gesagt, zahlt dort Jede*r für sein/ihr statistisches Risiko: Daher sind die Beiträge so unterschiedlich. Und wer aus Sicht der Versicherung ein zu großes Risiko darstellt, bekommt erst gar kein akzeptables Vertragsangebot.

Nebenberuflich selbstständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert – geht das?

Wenn du als Angestellte*r arbeitest, dich also in einem abhängig beschäftigten Arbeitsverhältnis befindest, hindert dich in der Regel niemand daran, neben deinem regulären Job auch noch selbstständig tätig zu sein. Normalerweise bist du dann aber immer noch in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert – so wie jede*r andere hauptberuflich Angestellte auch.

Als nebenberuflich Selbstständige*r bist du allerdings dazu verpflichtet, deine Einkünfte aus dieser Arbeit an deine Krankenkasse zu übermitteln. Diese passt dann unter Umständen nicht nur deine Beiträge an (Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit zählen zum Einkommen dazu), sondern prüft darüber hinaus, ob deine selbstständige Tätigkeit nicht eigentlich als dein Hauptberuf anzusehen wäre – etwa weil du deutlich mehr Zeit in sie investierst oder aber weil du mehr mit ihr verdienst als mit deinem anderen Job.

Folgende Kriterien gelten für die nebenberufliche Selbstständigkeit:

  • Du arbeitest weniger als 20 Stunden pro Woche in dieser Tätigkeit.
  • Du verdienst dabei weniger als in deinem Hauptberuf.
  • Du hast keine Angestellten; ein*e geringfügig Beschäftigte*r ist erlaubt.
  • Du erhältst keinen Gründungszuschuss.

Ist eines dieser Kriterien bei dir nicht erfüllt, dann kann deine Krankenkasse deine Selbstständigkeit als hauptberuflich einstufen. Das bedeutet, dass du dich freiwillig selbst versichern und die vollen Beiträge zahlen musst. Ein Wechsel zurück in die Pflichtversicherung als Angestellte*r ist aber jederzeit möglich, solltest du beweisen können, dass du deine Selbstständigkeit nur nebenberuflich ausübst.

Für Künstler*innen und Publizist*innen: die Künstlersozialkasse

Als selbstständige*r Künstler*in oder Publizist*in hast du die Möglichkeit, dich für eine Aufnahme in die Künstlersozialkasse (KSK) zu bewerben. Dabei bleibst du zwar weiterhin Mitglied deiner Krankenkasse, die Beiträge (inkl. Pflege und Rente) werden dann aber von der KSK wie durch einen Arbeitgeber aufstockt. Du selbst zahlst also statt der üblichen Beiträge nur die Hälfte – das kann es dir gerade in den Anfangsjahren sehr viel leichter machen. Außerdem bist du über die KSK auch rentenversichert, was Freiberufler*innen normalerweise mit einer geförderten oder privaten Altersvorsorge selbst erledigen müssen. Das eine schließt das andere zwar nicht aus, schaden kann es aber auch nicht.

Die Aufnahme in die Künstlersozialkasse ist an einige Bedingungen geknüpft:

  • Du musst hauptberuflich und selbstständig als Künstler*in oder Publizist*in arbeiten.
  • Dein Mindesteinkommen (aus selbstständiger Arbeit) beträgt 325 EUR im Monat. Für Berufsanfänger*innen gilt das in den ersten drei Jahren allerdings nicht.
  • Du hast nicht mehr als eine*n Angestellte*n – es sei denn, es handelt sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung.
  • Du verrichtest deine Tätigkeit in Deutschland.

Alle wichtigen Details zur KSK, zu deinem Antrag auf Mitgliedschaft, zur Berechnung deines monatlichen Beitrags sowie zur jährlichen Einkommensmeldung erfährst du in unserem Gründerplattform-Ratgeber zur Künstlersozialkasse.

Fazit: Die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung bietet Sicherheit

Zusammenfassend kann man sagen: Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung lohnt sich vor allem langfristig. Denn auch wenn sie gerade am Anfang gegenüber einer privaten Krankenkasse teuer erscheint und vermeintlich schlechtere Leistungen bietet (längere Wartezeiten, höhere Zuzahlungen), so sind ihre Beiträge nicht abhängig von deiner Gesundheit und deinem Alter. Letztlich ist die Politik hier die Unbekannte: Je nachdem, wie der gesellschaftliche Konsens beim Thema Gesundheit sich entwickelt und künftige Regierungen die Gesundheitspolitik gestalten, können bei einer Bevölkerungsentwicklung wie in Deutschland die Beiträge deutlich steigen. Dank der Beitragsbemessungsgrenze kannst du zumindest aber immer ausrechnen, welcher Betrag bei gut laufender Selbstständigkeit dann maximal auf dich zukommt.

Bist du einmal in der privaten Krankenversicherung, gibt es normalerweise kein Zurück, selbst wenn du irgendwann Schwierigkeiten haben solltest, die steigenden Beiträge zu erwirtschaften. Dafür bieten dir gute private Versicherer ein Leistungsangebot, das jenes der gesetzlichen Krankenkassen in der Qualität übertreffen kann – du musst dich eben fragen, wie wichtig dir das persönlich ist.

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bhp