Friseursalon eröffnen und drauflos frisieren

Nicht mehr die Haare raufen, sondern direkt durchstarten

Um sich im Beautybereich selbstständig zu machen braucht es kreatives Talent und ein gutes Gespür dafür, was den jeweiligen Kunden*innen gut zu Gesicht steht. Die Frisur ist ein wesentliches Kriterium, wenn es beim äußeren Erscheinungsbild um den Begriff Schönheit geht. Wenn du einen Friseursalon eröffnen und damit Erfolg haben willst, gilt es eine ganze Reihe von Punkten zu beachten. Dieser Ratgeber soll dir eine Hilfe sein und klärt unter anderem über folgende Themen auf:

  • Ist zum Friseursalon eröffnen ein Meisterbrief zwingend notwendig?
  • Welche Vorschriften und Richtlinien gilt es zu beachten?
  • Wie unterscheiden sich die einzelnen Rechtsformen?
  • Welche Anlaufstellen für die Gründung musst du kennen?
  • Wie kommst du an Kredite und Zuschüsse?
  • Wie teuer wird das gesamte Prozedere?

Der Befähigungsnachweis – so sieht es im Detail aus

Die häufigste Frage, die in Zusammenhang mit dem Friseursalon eröffnen gestellt wird, dreht sich um den Befähigungsnachweis. Ist ein Meisterbrief zwingend notwendig? Die Antwort lautet: In der Regel „ja“ – es gibt allerdings Ausnahmen. Da der Friseurberuf ein Handwerk ist, bei dem die Meisterpflicht besteht, musst du in der Regel einen Meisterbrief besitzen, um deinen eigenen Friseursalon zu eröffnen. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn du zum Beispiel aufgrund deiner Erfahrung von der Handwerkskammer eine sogenannte Ausübungsberechtigung (§7 HwO) erhältst.Gleiches trifft zu, wenn du wegen eines speziellen Friseur-Konzeptes eine Ausnahmebewilligung (§8 HwO) bekommst, die jedoch nicht mal eben so erteilt wird. Außerdem besteht daneben die Möglichkeit, dass du einen Friseurmeister als Betriebsleiter einstellst. Diese Ausnahmefälle betrachten wir nachfolgend.

Ein ausgeklügelter Businessplan ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmung, das Vorsprechen bei Handwerkskammern und für die Bewilligung von Krediten und Zuschüssen

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Die Ausübungsberechtigung – wenn sich Erfahrung bezahlt macht

Die Bedingung für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung ist das Bestehen der Gesellenprüfung im Friseurhandwerk. Du musst mindestens sechs Jahre Arbeit als Friseur nachweisen können und davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung tätig gewesen sein. Nachweise hierzu liefern deine Arbeitszeugnisse und die jeweilige Stellenbeschreibung. Ebenso wird der Besitz der erforderlichen Kenntnisse in kaufmännischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht vorausgesetzt. Informiere dich bei der zuständigen Handwerkskammer, ob diese eventuell spezielle Fach-Lehrgänge zur Bedingung für die Friseursaloneröffnung macht. Fachlehrgänge kosten etwa 1.000 EUR pro Lehrgang. Für einen Meisterbrief musst du übrigens mit mehreren tausend Euro rechnen.

Die Ausnahmebewilligung – auf die Friseurtätigkeit kommt es an

Eine Ausnahmebewilligung nach §8 HwO kannst du einholen, wenn in deinem Friseursalon „einfache Tätigkeiten“, die nicht zu den „wesentlichen Friseurtätigkeiten“ zählen, angeboten werden. Du erkennst bereits an den Formulierungen, dass es hier zu Problemen hinsichtlich der Auslegung kommen kann. Nimm in jedem Fall Kontakt mit deiner Handwerkskammer auf und erkläre dich anhand deines Businessplans. Als Beispiel für eine Ausnahmebewilligung ließe sich ein Friseursalon anführen, der den Fokus im Wesentlichen auf Kosmetik legt und zusätzlich Flechtfrisuren, Extensions oder einfache Pony-Haarschnitte anbietet. Aber wie bereits erwähnt, wenn es ohne Meisterbrief klappen soll, sprich vorher mit der Handwerkskammer.

Im Übrigen, falls du deine Scheren einpackst und mit dem Auto als „mobiler Friseur“ unterwegs bist, kannst du ebenfalls ohne Meistertitel tätig werden. Du benötigst ebenfalls die Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer und musst ein Reisegewerbe anmelden. Und wie sieht es ansonsten mit der Anmeldung aus?

Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag und Finanzamtmeldung

Als alleiniger Besitzer des Friseursalons kannst du als Rechtsform eine Einzelfirma (auch Einzelunternehmen) anmelden. Es handelt sich dabei um die unkomplizierteste Unternehmensform, allerdings haftest du bei einer Insolvenz mit deinem gesamten Privatvermögen. Willst du hingegen mit weiteren Personen einen Friseursalon eröffnen, muss eine andere Rechtsform gewählt werden. Gründest du mit mehreren Partnern, ohne weitere Verträge, kommt es automatisch zu einer GbR. Im Hinblick auf die ebenfalls komplett private Haftung empfiehlt sich eine vertragliche Regelung der Zusammenarbeit.

Eine GmbH ist schon wegen den Notarkosten keine günstige Variante. Die Eröffnung kostet zwischen 500 und 1000 EUR. Es müssen mindestens 25.000 EUR Stammkapital vorhanden sein. Allerdings haftest du bei einer Insolvenz nicht unmittelbar mit deinem gesamten Privatvermögen, sondern nur mit den 25.000 EUR Stammkapital. Da sich eine GmbH erst bei Jahresumsätzen im sechsstelligen Bereich rechnet, kommt sie fürs Friseurhandwerk selten in Betracht. Hier bietet sich eher die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) an, auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet. Hier kannst du bereits mit 1 EUR Stammkapital gründen. Der Gewinn bleibt im Folgenden zu einem Viertel im Unternehmen, bis das Stammkapital von 25.000 EUR erreicht ist. Dann folgt die Wandlung in eine „richtige“ GmbH.

Mit welcher Rechtsform startest du am besten in die Selbstständigkeit? Unser Rechtsform-Tool hilft dir, die passende Rechtsform zu finden.

Weiter geht es mit der Start-Anleitung für deine Gründung -  sie führt dich Schritt für Schritt zum Ziel. Wenn du mit all den bürokratischen Themen mal nicht weiter weißt, kannst du im Behördenwegweiser nachlesen, welche Behörde wofür zuständig ist und wo du sie in deiner Nähe findest.

Nach der Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer meldest du deinen Friseursalon beim zuständigen Gewerbeamt an – dafür wird eine Gebühr zwischen 15 und 65 EUR fällig. Das Gewerbeamt setzt Behörden wie Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Handwerkskammer, Amtsgericht und Gewerbeaufsichtsamt von der Gründung deines Unternehmens in Kenntnis. Hast du dich bei der Rechtsform für die Einzelunternehmung oder eine GbR entschieden, steht es dir frei zur Wahl, dich ins Handelsregister eintragen zu lassen.

Bei einer Mini-GmbH oder GmbH besteht dazu die Pflicht und es fallen Gebühren von rund 200 EUR an. Als Vorteil einer Eintragung ins Handelsregister ist das hohe Maß an Seriosität zu nennen, die dein Unternehmen dadurch ausstrahlt. Nachteile bestehen in der doppelten Buchführung (im Gegensatz zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) sowie der Tatsache, dass du für jedes Geschäftsjahr eine Inventur und Bilanz erstellen musst.

Als Gründer*in wirst du deinen Friseursalon beim Finanzamt anmelden und bekommst eine Umsatzsteuernummer zugeteilt. Falls du für das erste Geschäftsjahr von einem Brutto-Umsatz unter 22.000 EUR ausgehst, kannst du dich als Kleinunternehmer*in anmelden, dann bist du von der Umsatzsteuer befreit. Du darfst in diesem Fall auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und musst entsprechend keine Steuer ans Finanzamt abführen. Das schafft dir Entscheidungsspielräume bei deiner Preisgestaltung. Allerdings kaufst du auf der anderen Seite alles zu Bruttopreisen ein (z.B. Waren oder Material) – Kleinunternehmerregelung bedeutet also auch: keine Umsatzsteuer-Rückerstattung vom Finanzamt.

Wie realisiere ich Fördermaßnahmen und Kredite?

Die erste Fördermaßnahme betrifft deinen Befähigungsnachweis. Falls du doch als Friseurmeister*in durchstarten und eine Fortbildung machen willst, kannst du Meister-BAföG beantragen. Voraussetzung: Du musst über eine abgeschlossene Friseurausbildung verfügen, darfst aber keinen Hochschulabschluss besitzen. Besonderheit: Eröffnest du innerhalb von drei Jahren nach dem Meisterabschluss einen Friseursalon und verfügst über Angestellte und Azubis, werden dir Teile des Darlehens erlassen.

Gründest oder übernimmst du einen bestehenden Friseursalon, erhältst du in einigen Bundesländern eine Meistergründungsprämie von 7.500 EUR (Voraussetzung: ein Meisterbrief, es bestand noch keine handwerkliche Selbständigkeit, das Vorhaben wurde noch nicht begonnen, es werden mindestens 15.000 EUR investiert und Mitarbeiter beschäftigt). Wenn du bislang Arbeitslosengeld I erhältst und noch Anspruch für 150 Tage hast, kannst du bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Auch hier brauchst du aber einen transparenten Businessplan. Unsere kostenlose Businessplan-Vorlage hilft dir bei der Erstellung.

Und für Kredite für Selbstständige gilt: Vorsicht vor Kredithaien! Sprich zuerst mit der Hausbank, die womöglich sogar das KfW-StartGeld in Höhe bis zu 125.000 EUR für dich beantragen kann – falls du mit dem Businessplan überzeugst. 

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Was kostet mich das Friseursalon eröffnen?

Das Thema Kosten für die Friseursaloneröffnung hängt von so vielen Faktoren ab, dass hier kein absoluter Wert genannt werden kann. Nimm zum Beispiel die Situation, dass du einen etablierten Salon vom Vorgänger inklusive Stammkundenkartei übernimmst. Im anderen Fall ginge es um einen Friseursalon, den du erst einmal komplett einrichten und einem breiteren Publikum bekannt machen musst. Und dann spielt es selbstverständlich auch eine Rolle, wie groß dein Friseursalon ist (Ausstattung), die Lage (Miete) und wie viel Personal du beschäftigst – inklusive aller Abgaben für Sozialversicherungen. Und denke auch an deine soziale Absicherung (Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, etc.) Es gilt deshalb auch im Hinblick auf die Kosten: Ohne Businessplan - in dem du Einnahmen und Ausgaben transparent gegenüberstellst - keine erfolgreiche Unternehmung.

Was gehört in einen vollständigen Businessplan?

Ganz gleich, ob du einen ganz neuen Salon eröffnest oder einen bestehenden übernimmst – sofern du einen Kredit dafür aufnehmen musst, brauchst du einen Businessplan. Ohne dieses Schriftstück wird dir keine Bank in Deutschland ihr Geld zur Verfügung stellen. Aber auch für dich selbst ist es hilfreich, dein Konzept schriftlich in Form eines Businessplans niederzulegen. So bekommst du Klarheit über die ökonomische Machbarkeit deines Vorhabens und bist bestens vorbereitet auf die ersten Jahre nach deiner Saloneröffnung.

In deinem Businessplan legst du unter anderem dar, wie viel dein Friseursalon mindestens einspielen muss, damit sich dein Vorhaben rentiert, und wie du dieses Umsatzziel erreichen willst. Dabei ist es ganz normal, dass du in den ersten Monaten nach der Gründung noch Minus machst, schließlich dauert es eine Weile, bis du voll ausgelastet bist und genügend Kunden hast. Um diese Zeit zu überbrücken, musst du für eine ausreichende Finanzierung sorgen. Den wichtigsten Grundstock dafür bildet dein Eigenkapital. Zusätzliche Mittel in Form von Krediten bekommst du nur, wenn aus deinem Businessplan glaubhaft hervorgeht, dass du in absehbarer Zeit – das heißt innerhalb von maximal drei Jahren – mehr einnimmst als ausgibst.

Dein Finanzplan bildet das Herzstück deines Businessplans. Der Businessplan ist aber viel mehr, als ein reines Zahlenwerk. Hinter den Zahlen steht das eigentliche Konzept, mit dem du dich gegenüber der Konkurrenz durchsetzen und deine Kundschaft überzeugen willst.

Erkläre deshalb in einfachen Worten deine Geschäftsidee: Was bietest du zu welchen Preisen an? Was macht deinen Friseursalon besonders und warum sollten deine Kunden sich ausgerechnet bei dir einen neuen Haarschnitt verpassen lassen? Was weißt du über deine Zielgruppe und mit welchen Marketing-Maßnahmen willst du sie erreichen? Wer sind deine wichtigsten Wettbewerber und wie grenzt du dich von ihnen ab?

Nur, wenn du diese Fragen beantworten kannst und alle Teile deines Businessplans stimmig zusammenpassen, wird er dir Zugang zu Bankkrediten oder öffentlich geförderten Gründerkrediten verschaffen. Und nur dann kann er dir wirklich als Orientierungshilfe in den ersten Jahren nach deiner Gründung dienen.

Beispiel-Businessplan eines Friseursalons

Wie kann der Businessplan für deinen Friseursalon aussehen? Wir haben einen echten Beispiel-Businessplan für dich von einem Salon in Berlin. 

Kunden gewinnen und Stammkunden binden

Die Grundlage für den Erfolg deines Friseursalons ist ein möglichst großer und treuer Kundenkreis. Der fällt aber nicht vom Himmel, sondern muss hart erarbeitet werden. Überlege dir im Vorfeld deiner Gründung, welche Maßnahmen zur Kundenakquise du in welchen Phasen der Geschäftsentwicklung durchführen willst. Zunächst geht es vor allem um die Neukundengewinnung, aber schon sehr bald solltest du auch in die Kundenbindung investieren. Stammkunden sind für einen Friseursalon immens wichtig, weil sie für relativ stabile und planbare Einnahmen sorgen, weil sie im Vergleich zu Neukunden mehr Umsatz machen, und weil sie deinen Salon gerne weiterempfehlen und so dazu beitragen, dass sich dein Kundenkreis weiter vergrößert.

Welche Maßnahmen du für die Kundengewinnung und die Kundenbindung durchführst, hängt von deinem Konzept und von deiner Zielgruppe ab. Für die Neukundengewinnung solltest du schon vor der Eröffnung Werbung (Online, Print, Schaufenster) machen. Du kannst die Menschen aus der Nachbarschaft zu deiner Eröffnungsfeier einladen und sie auch später mit besonderen Aktionen in deinen Salon locken.

Die Umwandlung von Neukunden in Stammkunden gelingt dir zum Beispiel mit Rabattkarten und Gutscheinaktionen. Für erfolgreiche Empfehlungen kannst du dich mit einem kleinem Präsent bei ihnen bedanken und dich mit anlassbezogenen Anschreiben oder Einladungen (Weihnachten, Geburtstage etc.) persönlich in Erinnerung rufen.

Hörempfehlung: Klaus ist ein Krawallier, der sich auslebt, immer ein bisschen drüber ist und sich des Öfteren mal was gönnt. Außerdem hat er immer einen guten Herrenhaarschnitt. So beschreiben Sascha Mozdzierz und Dominic Hammer, die Gründer von KLAUS Barber X Shop, ihre Zielgruppe. Ihr Konzept: Ein Wohnzimmer für den Mann, mit Markenklamotten, Spirituosen und einem guten Haarschnitt. Klingt nach dem hippen Berlin Kreuzberg? Ist aber in der Kleinstadt Nagold! Wie die Gründer es geschafft haben, in der Kleinstadt Kunden zu gewinnen und warum das Konzept für sie King ist, das erklären die Gründer bei “Ungeschönt – dem Gründungs-Podcast der KfW Bankengruppe”. 

So geht’s auch: Übernehme einen Friseursalon

Wir haben es eben schon kurz angerissen: Neben der Neueröffnung eines Salons gibt es auch die Möglichkeit, einen bestehenden Friseursalon zu übernehmen und weiterzuführen. Formale Voraussetzung hierfür ist auch der Befähigungsnachweis bzw. die Ausübungsberechtigung. Entscheidest du dich für diesen Weg, hast du ausgestattete Räumlichkeiten zur Verfügung, eine Kundenkartei (achte beim Kauf darauf, dass du sie ausdrücklich mit übernimmst!) und eingespieltes Personal. Das Thema Personal solltest du nicht unterschätzen, denn der Fachkräftemangel im Handwerk ist groß… Personal zu halten ist daher einfacher, als neues zu finden.

Mit der Übernahme eines Salons startest du also nicht bei Null, sondern mit einer soliden Basis. Klingt das gut? Möchtest du mehr erfahren? Schau mal in unseren branchenübergreifenden Text zur Unternehmensnachfolge und mache dich mit unserer Checkliste Unternehmenskauf vertraut. Wenn du dir einen Überblick über das Thema Nachfolge und Unternehmensübernahme verschafft hast, vertiefe dein Wissen weiter mit unserem Ratgeber zur Unternehmensbewertung. Der Unternehmenswert ist entscheidend bei der Ermittlung eines Kaufpreises, den du bei einer Übernahme zu zahlen hast.

Für den Fall, dass du den Salon übernehmen willst, in dem du aktuell angestellt bist, empfehlen wir dir unseren Text zum sogenannten Management-Buy-Out (kurz: MBO). Der MBO ist eine spezielle Form der Unternehmensübernahme, bei der bisherige Angestellte zu Eigentümern werden.

Du willst sehen, ob ein Friseursalon in deiner Nähe zum Verkauf steht? Auf Online-Börsen wie der nexxt-change Unternehmerbörse werden Kaufgebote und Gesuche eingestellt - hier findest du schnell Unternehmen, die zur Übernahme angeboten werden.

Fazit

Nicht nur wegen der rechtlichen Aspekte, auch im Hinblick darauf, dass du deinen Kund*innen ein breites Leistungsspektrum anbieten willst, empfiehlt sich der Friseur-Meisterbrief. Allerdings ist unter bestimmten Voraussetzungen via Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung das Eröffnen deines Friseursalons auch ohne Meistertitel möglich.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmung, das Vorsprechen bei Handwerkskammern und für die Bewilligung von Krediten und Zuschüssen ist indessen immer ein ausgeklügelter Businessplan. Hier sind neben Marktanalysen, prognostizierten Einnahmen und Ausgaben auch Maßnahmen zur Kundenakquise gelistet (Printwerbung, Onlinewerbung, Website, etc.). Gerade wenn es sich um einen ganz neu eröffneten Friseursalon handelt, solltest du über ein finanzielles Polster verfügen, um Anlaufschwierigkeiten zu überbrücken.

Eine Möglichkeit, deinen eigenen Friseursalon zu haben, ist die Übernahme eines etablierten Salons. Hör dich doch mal in deinem Netzwerk und an deinem Wunschstandort um, ob ein Salon zum Verkauf bzw. zur Weiterführung steht. Führst du einen bestehenden Salon weiter, profitierst du z.B. vom bestehenden Kundenstamm, aber auch dem eingespielten Team. Die Anlaufschwierigkeiten deiner Gründung werden damit wahrscheinlich geringer ausfallen.


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bhp