Unternehmens­register

Wie kannst du es als Gründer*in nutzen

Unternehmensregister? Ist das eine weitere Bezeichnung für das Handelsregister oder etwas völlig anderes? Ja und nein. Im Behördendeutsch handelt es sich bei dem Unternehmensregister, so die eigene Internetseite, um „die zentrale Plattform für die Speicherung rechtlich relevanter Unternehmensdaten. Hier werden alle wichtigen veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereitgestellt.“ 

Und was heißt das jetzt für dich? Spielt es irgendeine Rolle für deine Existenzgründung? Hier erfährst du mehr.

Was ist das Unternehmensregister?

Das Unternehmensregister vereint alle Daten von offenlegungs- und hinterlegungspflichtigen Unternehmen aus dem Bundesanzeiger, dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister und dem Genossenschaftsregister. So findest du alle Bekanntmachungen, amtliche Verkündungen und rechtlich relevante Unternehmensnachrichten über Unternehmen an einem Ort.

Was steht im Unternehmensregister?

Je nach Größe und Rechtsform eines Unternehmens besteht eine Veröffentlichungs- und Hinterlegungspflicht in Deutschland. Es müssen also rechtlich relevante Informationen hinterlegt werden wie Firmenname, Geschäftsführung, aber auch Bilanzen und Jahresabschlüsse. 

Betreiber des Unternehmensregister ist die sogenannte Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, die auch den elektronischen Bundesanzeiger unterhält. Das Unternehmensregister entstand 2007, als das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)“ in Kraft trat. Hintergrund war, dass europarechtliche Vorgaben ein zentrales Unternehmensregister vorsahen, die Handelsregister in Deutschland aber regional von den jeweiligen Amts- oder Registergerichten geführt werden. Die Daten sollten durch das Unternehmensregister zentral erfasst und elektronisch abrufbar werden. Sie werden allein zur Information bereitgestellt, die Inhalte des Unternehmensregisters haben daher im Gegensatz zu denen des Handelsregisters keine rechtliche Verbindlichkeit.

Die Übermittlung der Daten in das Unternehmensregister erfolgt in erster Linie über den elektronischen Bundesanzeiger, sozusagen hausintern. Der elektronische Bundesanzeiger ist das Pflichtveröffentlichungsorgan der Bundesbehörden, unter anderem für alle Handelsregistereintragungen sowie für gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen von Unternehmen. Von den Registern der Bundesländer kommen Indexdaten, die den Zugriff auf die Originalregisterdaten ermöglichen. An der Börse gehandelte Unternehmen müssen selbst oder durch beauftragte Unternehmen (Steuerberatungsbüros) ihre Daten veröffentlichen. 

Die Daten, die das Unternehmensregister bietet, im Überblick:

  • die elektronischen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister samt Registereintragungen und zugehörigen eingereichten Dokumenten
  • Bekanntmachungen der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
  • Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger
  • beim Bundesanzeiger hinterlegte Bilanzen
  • unternehmensrelevante Mitteilungen der Wertpapieremittenten
  • Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte

Wer ist im Unternehmensregister eingetragen? 

Alle Unternehmen, die eintragungs- und veröffentlichungspflichtig sind. Dazu gehören:

Wer sich freiwillig ins Handelsregister eingetragen hat, ist ebenfalls im Unternehmensregister zu finden. 

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Wie kannst du das Unternehmensregister nutzen?

Die Daten des Unternehmensregisters sind frei zugänglich, damit sich alle über andere Unternehmen informieren können. Als Gründer*in kannst du diese Daten für unterschiedliche Zwecke nutzen. 

Im Rahmen deiner Gründung bieten sie dir zunächst wichtige Informationen für deine Wettbewerbsanalyse. Die hilft dir dabei, deine Wettbewerbssituation besser einschätzen zu können. Im Zuge einer solchen Analyse werden deine wichtigsten Mitbewerber*innen sowie deren Stärken, Schwächen und Strategien evaluiert. Im Unternehmensregister findest du Daten über ihre aktuellen Zahlen und Veröffentlichungen.

Über das Register findest du auch heraus, ob dein gewünschter Firmenname eventuell bereits genutzt wird.

Außerdem kannst du dich genauer über eine Firma informieren, beispielsweise, wenn du mit ihr kooperieren oder dich von ihr beliefern lassen willst. 

Unternehmensregister – Jahresabschlüsse beglaubigen lassen

Wenn dein Unternehmen veröffentlichungspflichtig ist, etwa weil du die Rechtsform GmbH gewählt hast, musst du spätestens zwölf Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres deinen Jahresabschluss veröffentlichen. Das kannst du über die Publikationsplattform des Bundesanzeigers machen, zu der auch das Unternehmensregister gehört. 

Welchen Umfang dein Jahresabschluss hat, hängt von deiner Unternehmensform und -größe ab. Als Gründer*in fällst du häufig in die Kategorie der Kleinst-GmbH, für die nur eine Bilanz ohne Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) erforderlich ist. Genaueres regeln die Paragrafen 326 und 327 des Handelsgesetzbuches (HGB). Die eingereichten Daten werden nur formal auf Vollständigkeit geprüft, eine inhaltliche Prüfung erfolgt nicht. Wer bewusst zu wenig oder falsche Daten veröffentlicht, macht sich strafbar.

Da Meldungen, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, automatisch ins Unternehmensregister eingestellt werden, ist auch dein Jahresabschluss dort hinterlegt. Du hast die Möglichkeit, eine Beglaubigung, auch Apostillierung genannt, in digitaler und analoger Form zu erhalten. Ein beglaubigter Jahresabschluss kann im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen erforderlich sein. Für die Beglaubigung musst du dich registrieren. Danach wählst du den gewünschten Jahresabschluss aus dem Unternehmensregister aus, indem du auf der Einzelveröffentlichung anklickst, ob du eine elektronische oder eine Papier-Beglaubigung benötigst. Das Dokument wird in den Dokumentenkorb gelegt.

Nach Abschluss des Bezahlvorgangs (Kosten siehe unten) wird der Antrag an den Betreiber des Unternehmensregisters weitergeleitet und dort bearbeitet. Bei elektronischer Beglaubigung wird dir ein digital signiertes PDF-Dokument im Menü „Meine Daten“ zur Verfügung gestellt. Eine Papier-Beglaubigung wird per Post zugestellt. 

Direkt in das Unternehmensregister müssen Wertpapieremittenten (Unternehmen, die sich über die Ausgabe von Wertpapieren wie Aktien finanzieren) ihre Kapitalmarktinformationen übermitteln. Auch das erfolgt über die Publikationsplattform.

Was ist für die Nutzung erforderlich und welche Kosten entstehen?

Die Recherche nach einzelnen Firmen und die Einsicht in die zur Verfügung stehenden Veröffentlichungen und die Unternehmensträgerdaten sind kostenlos

Möchtest du die über die Suchergebnisse aufgelisteten Registerinformationen der Registergerichte zu einem Unternehmen abrufen, wie zum Beispiel den AD (Aktueller Abdruck) eines Unternehmens, entstehen Kosten. Denn nach dem Justizverwaltungskostengesetz sind fast alle Abrufe gebührenpflichtig:

  • Aktueller Abdruck (AD, Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen): 4,50 EUR
  • Chronologischer Abdruck (CD, mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung): 4,50 EUR
  • Historischer Abdruck (HD, mit allen Daten, die bis zur Umstellung auf die elektronische Registerführung gültig waren): 4,50 EUR
  • Dokument (DK, Baum-Struktur der zum Register eingereichten Dokumente): 1,50 EUR
  • Unternehmensträgerdaten (UT, grundlegende Informationen wie Höhe des Stammkapitals, Gründungsdatum und so weiter): 0,00 EUR
  • Strukturierter Registerinhalt (SI, XML-Datei mit den Daten des AD und CD zur automatischen Weiterverarbeitung): 4,50 EUR

Für die Abrufe steht ein Dokumentenkorb zur Verfügung, in dem die abzurufenden Registerinformationen gesammelt werden. Wenn du einen AD, CD, HD und SI eines Firmendatensatzes in derselben Sitzung im Dokumentenkorb ablegst und zum Abschluss bezahlst, musst du nur die Gebühr für ein Dokument entrichten. 

Der Abruf hinterlegter Bilanzen ist ebenfalls kostenpflichtig: 1,00 EUR (zuzüglich Mehrwertsteuer). 

Für die im vorherigen Absatz beschriebene Beglaubigung von Jahresabschlüssen werden 0,50 EUR für jede angefangene Seite berechnet (mindestens 5,00 EUR) zuzüglich Mehrwertsteuer.

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European Business Register – das Unternehmensregister für 20 europäische Länder

Wenn du Informationen zu Unternehmen im europäischen Ausland benötigst, kannst du das European Business Register (EBR) nutzen. In dieses Register fließen die Daten der nationalen Unternehmensregister von 20 europäischen Ländern ein – neben Deutschland unter anderem auch Österreich, Frankreich, Spanien und Italien. Das EBR bündelt die Daten von über 20 Millionen Unternehmen und erfüllt die gleiche Funktion wie das deutsche Unternehmensregister.

Fazit

Das Unternehmensregister kannst du als Gründer*in zunächst einmal als Informationsquelle für deine Wettbewerbsanalyse, einem wichtigen Bestandteil deines Businessplans, nutzen. Im weiteren Verlauf deiner Geschäftstätigkeit ist das Unternehmensregister eine gute Quelle, um dich über Unternehmen, mit denen du kooperieren willst, zu informieren. Nicht zuletzt bietet dir das Unternehmensregister über die Publikationsplattform die Möglichkeit, Unternehmensunterlagen elektronisch zu übermitteln und beglaubigen zu lassen.

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bhp