Nebenberuflich gründen liegt im Trend. Allein 2022 sind 370.000 Menschen in Deutschland diesen Weg gegangen, wie die Zahlen des KfW-Gründungsmonitors zeigen. Sie und viele andere nebenberuflich Selbstständige beweisen, dass man durchaus beides haben kann: die Sicherheit einer Festanstellung und die Freiheit der Selbstständigkeit.
Wenn du davon träumst, dein eigenes Ding zu machen, du aber deinen sicheren Job nicht aufgeben möchtest, dann solltest du diese besondere Variante der Existenzgründung in Erwägung ziehen.
Wir erklären, worauf es bei einer nebenberuflichen Gründung ankommt und wie du sie anmeldest. Außerdem haben wir mit Teilzeit-Gründer und Bestsellerautor Felix Plötz (Das 4-Stunden-Startup. Berlin 2016) gesprochen und verraten dir seine besten Tipps. Felix hat schon mehrere Unternehmen „nebenbei“ gegründet und weiß, was man dabei gewinnen kann: mehr Geld, mehr Freiheit und die Chance, seine Träume zu leben.
Vorteile: Warum sich eine nebenberufliche Gründung lohnt
„Jeder kann heute sein eigenes Ding machen, und das sogar neben der Arbeit“, davon ist Felix Plötz überzeugt – und seine eigene Erfahrung gibt ihm Recht. Der digitale Fortschritt, die Flexibilisierung der Arbeitswelt und der gesellschaftliche Wandel eröffnen uns nie dagewesene Möglichkeiten. So lassen sich heute fast alle Dinge über das Internet vermarkten, ohne dass man dafür viel Geld oder Technikwissen bräuchte. Außerdem gibt es jede Menge praktische Tools, die bei der Gründung eines Unternehmens helfen, sei es bei der Gestaltung einer eigenen Website, beim Marketing, bei der Organisation des Vertriebs oder bei der Buchhaltung.
Trotzdem bleiben viele tolle Geschäftsideen ungenutzt. Warum eigentlich? Felix, der sich bei den Recherchen zu seinem Buch intensiv mit dieser Frage beschäftigt hat, hat eine Vermutung: Das veraltete Bild von Unternehmertum, das sich hartnäckig in unseren Köpfen hält, sei schuld. Noch immer glaubten viele, dass für die Selbstständigkeit nur geschaffen sei, wer als Unternehmertyp gelte: selbstbewusst, risikofreudig, leistungsbereit und wirtschaftlich versiert.
Alles nur Klischee, meint Felix. Er glaubt fest daran, dass heute jede*r erfolgreich gründen kann, auch ohne reiche Eltern und BWL-Abschluss. „Du musst nicht zum Unternehmer geboren sein. Und du musst auch nicht dein normales Leben über den Haufen werfen, um etwas Cooles zu starten.” Dass man sich zwischen Angestelltendasein und Selbstständigkeit entscheiden müsse, sei ein weitverbreiteter Irrtum mit bedauerlichen Folgen: Zu viele gute Ideen würden nicht ausprobiert, weil in unseren Köpfen dieses Entweder-oder-Mantra verankert sei. „Entweder angestellt oder selbständig. Entweder Sicherheit oder Selbstverwirklichung. Entweder Geld oder Glück. Das ist Unsinn. Es geht beides.”
Neugierig, welcher Unternehmertyp du bist?
Melde dich an, um den Test zu machen!
Du hast auch eine Geschäftsidee, die auf ihre Umsetzung wartet, oder einfach Lust, etwas Eigenes zu starten? Mach es wie Felix und geh die ersten Schritte in die Selbstständigkeit, ohne zu kündigen. Es stimmt nämlich nicht, dass jede erfolgreiche Existenzgründung vollen Einsatz von früh bis spät erfordert. Mit dem passenden Konzept kannst du auch nebenbei ein Unternehmen aufbauen.
Die Vorteile eines „4-Stunden-Startups”, wie Felix es nennt, liegen auf der Hand: Du gehst weniger Risiko ein, brauchst weniger Kapital und du kannst dir mehr Zeit lassen, deine Ideen zu testen. „Du kannst dich ohne Erfolgs- und Zeitdruck in das Abenteuer Selbstständigkeit begeben – denn deine Existenz hängt ja nicht davon ab”, beschreibt Felix den wichtigsten Pluspunkt. “Und ob du dann vier Stunden am Tag, in der Woche oder auch im Monat dafür arbeitest, das hängt von deiner Motivation und deinen Lebensumständen ab.”
Natürlich weiß auch Felix, dass man nicht so schnell vorankommt, wenn man sich nur ab und zu um sein Unternehmen kümmert. Aber Schnelligkeit sei nicht alles, es komme vielmehr auf das richtige Timing an. Und es sei in jedem Fall besser, in kleinen Schritten anzufangen, als gar nicht: „Wenn du deine Idee nicht ausprobierst, ist die Chance gleich null, dass daraus etwas wird.”
"Du musst nicht zum Unternehmer geboren sein. Und du musst auch nicht dein normales Leben über den Haufen werfen, um etwas Cooles zu starten." - Felix Plötz
Auf das Geschäftsmodell kommt es an
Es gibt viele Möglichkeiten, deinen Feierabend zu gestalten. Auf der Suche nach neuen Herausforderungen könntest du Italienisch lernen, dem örtlichen Rugbyverein beitreten oder ehrenamtlich im Krankenhaus oder Pflegeheim vorlesen. Wenn du dich aber dafür entscheidest, ein Nebengewerbe zu gründen, dann sollte es sich eines Tages auch wirtschaftlich lohnen und dir mehr finanzielle Unabhängigkeit verschaffen. Denn darin liegt der Sinn eines jeden Unternehmens.
Damit das klappt, brauchst du vor allem eins: eine gute Geschäftsidee, die du zu einem noch besseren Geschäftsmodell ausbauen kannst; eine Idee, die dich begeistert und die zu deinen Fähigkeiten passt, und die gleichzeitig stark genug ist, um auch andere zu begeistern.
Auf der Gründerplattform lernst du viele Methoden kennen, mit denen du auch ohne besonderes Vorwissen eine solche Geschäftsidee finden und daraus ein Konzept für deine Gründung entwickeln kannst. Im Kern geht es immer darum, für ein bisher nicht oder nur schlecht gelöstes Problem eine Lösung zu finden. Das gelingt nicht im stillen Kämmerlein. Es kommt darauf an, dass du deine Überlegungen so früh wie möglich und immer wieder aufs Neue mit der Wirklichkeit abgleichst und praxisnah testest, ob sie stimmen. Das fängt bei der Annahme an, dass dein Problem für andere von Bedeutung sei und hört bei der Erwartung auf, dass deine Kunden später bereit sein werden, für deine Lösung den von dir festgelegten Preis zu bezahlen.
Felix weiß, wie wichtig ein gutes Konzept und systematisches Vorgehen ist – auch und gerade bei nebenberuflichen Gründungen: „Zu viele Menschen suchen sich unpassende Ideen, die sie überfordern oder nicht genügend begeistern; sie merken viel zu spät, dass es nicht genügend Kunden gibt oder es zu aufwändig ist, sie zu erreichen.” Auch er selbst hat bei seiner ersten Gründung im Nebengewerbe, einem Spritspartraining für Autofahrer*innen, Lehrgeld gezahlt, weil er zentrale Annahmen über seine Zielgruppe nicht überprüft hat. „Ich investierte einen fünfstelligen Betrag in eine Website mit Shopsystem. Zwar hatte ich ein Problem erkannt, das für viele relevant ist – jedoch keines, das die breite Masse über das Internet zu lösen versucht! Kein Mensch googelt »Spritspar Training in Köln«, denn nur die wenigsten wissen, dass es so etwas überhaupt gibt.”
Um Fehler wie diese zu vermeiden und mit einer echten Strategie an den Start zu gehen, lohnt es sich, einen Businessplan zu schreiben. Den brauchst du ohnehin, wenn du für deine Gründung einen Kredit oder Fördermittel beantragen willst. Aber auch, wenn deine eigenen Ersparnisse ausreichen, ist ein Businessplan eine wertvolle Entscheidungshilfe.
Mach dir auf jeden Fall bewusst, dass der Planungsprozess Zeit braucht. Dass du dich „nur” nebenberuflich selbstständig machen willst, bedeutet nicht, dass die Vorbereitung weniger aufwendig wäre. Egal, ob du im Hauptgewerbe oder im Nebengewerbe gründest: Je gründlicher du deine Geschäftsidee durchdenkst und je intensiver du sie testest, desto schneller wirst du später Fortschritte machen. „Ein erfolgreiches Business zu starten ist kein Hexenwerk”, ist auch Felix überzeugt, „aber man muss es schon richtig angehen.”
Bring deine Idee aufs Papier!
Dein eigenes Geschäftsmodell nur einen Klick entfernt
Der Unterschied zwischen Nebengewerbe und Nebentätigkeit
Die Vorteile und Herausforderungen einer nebenberuflichen Gründung kennen wir jetzt – aber was genau ist eigentlich ein Nebengewerbe? Keine ganz einfache Frage, zumal es unterschiedliche Definitionen gibt.
Der Begriff "Nebentätigkeit" umfasst alle Beschäftigungen, die nicht hauptberuflich ausgeübt werden. Das können zum Beispiel auch freiberufliche Tätigkeiten sein, die nicht den Regeln der Gewerbeordnung unterliegen.
Das "Nebengewerbe" hingegen ist kein rechtlicher Begriff, sondern beschreibt ein angemeldetes Gewerbe, das als Nebentätigkeit – also nicht hauptberuflich oder in Vollzeit – ausgeübt wird. Dabei werden Nebengewerbe oft als Kleingewerbe geführt.
Merksatz: Jedes Nebengewerbe ist eine Nebentätigkeit, aber nicht jede Nebentätigkeit ist ein Nebengewerbe!
Allgemein spricht man von einer Nebentätigkeit, wenn damit weniger als die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit verbracht wird und weniger als die Hälfte des Einkommens daraus entsteht. Solange du also länger für deinen Arbeitgeber arbeitest und mit deiner festen Stelle mehr Geld verdienst, als mit deiner Selbstständigkeit, kannst du davon ausgehen, dass du eine Nebentätigkeit betreibst.
Während es bei dieser Definition lediglich um das Verhältnis von Haupt- und Nebentätigkeit geht, legen andere Definitionen genaue Grenzen fest, etwa eine maximale Arbeitszeit von 15 Stunden/Woche oder feste Einkommensgrenzen (dazu später mehr).
Der Begriff Nebentätigkeit impliziert, dass es noch eine Haupttätigkeit gibt. Bei den meisten nebenberuflichen Gründer*innen handelt es sich dabei um eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung, die ihnen ein regelmäßiges Einkommen und soziale Sicherheit garantiert. Aber das muss nicht so sein: Auch wenn du noch studierst oder in der Ausbildung bist, wenn du Rente beziehst, deine Kinder betreust und sogar, wenn du arbeitslos bist, kannst du nebenberuflich gründen.
Von deiner Haupttätigkeit hängt ab, worauf du bei deiner nebenberuflichen Gründung besonders achten solltest. Weiter unten gehen wir auf einige dieser Sonderfälle genauer ein.
Angestellt und selbstständig in einem – ist das erlaubt?
Viele Beschäftigte fragen sich, ob sie sich überhaupt neben ihrem Beruf selbstständig machen dürfen. Auch Felix hat sich darüber Gedanken gemacht, bevor er sein erstes 4-Stunden-Startup gegründet hat, und er kann dir diese Sorge nehmen: „Der Chef darf nicht ohne Grund seine Zustimmung zu deinem Vorhaben verweigern, ja, er muss noch nicht mal um Erlaubnis gefragt werden.”
Nur wenn die berechtigten Interessen des Unternehmens, bei dem du arbeitest, durch deine Gründung verletzt würden, kann sie dir untersagt werden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn deine Leistungsfähigkeit durch die Doppelbelastung gefährdet würde oder wenn du deinem Arbeitgeber nach Feierabend Konkurrenz machtest.
Vor allem der letzte Punkt dürfte laut unserem Experten Felix in den seltensten Fällen das Problem sein. „Eine der Hauptmotivationen für das eigene 4-Stunden-Startup ist ja gerade die Lust, etwas Neues auszuprobieren und nicht, den Alltag zu kopieren”, fasst er das Ergebnis seiner Buchrecherche zusammen.
Du musst deine Vorgesetzten also nicht um Erlaubnis fragen, ob du dich nebenberuflich selbstständig machen darfst, aber das heißt nicht, dass du deine Pläne verheimlichen darfst. Es ist deine Pflicht, deine Vorgesetzten darüber zu informieren, dass und womit du dich selbstständig machen möchtest.
Wenn Felix auf sein „erstes Mal” zurückblickt, dann erinnert er sich gut daran, wie überrascht er über die Reaktion seines damaligen Arbeitgebers war. „Als mein Chef von meinen Plänen erfuhr, war er ziemlich baff, hatte aber keine Einwände. Danach genügte eine kurze Mail an die Personalabteilung und kurz darauf hatte ich die Einverständniserklärung im Briefkasten.”
Etwas anders sieht es bei Beamt*innen aus. Im Unterschied zu den meisten Angestellten dürfen sie keine Nebentätigkeit aufnehmen, ohne sich dies durch ihre*n Dienstvorgesetzte*n genehmigen zu lassen.
Gewerbeanmeldung und weitere Formalitäten
Als Teilzeit-Gründer*in solltest du dein Vorhaben nicht nur mit deinen Vorgesetzten besprechen, auch die Behörden wollen darüber in aller Form in Kenntnis gesetzt werden. Was viele nicht wissen: Aus formaler Sicht macht es gar keinen großen Unterschied, ob du im Haupt- oder im Nebengewerbe gründest. Es gelten für dich die gleichen Regeln, wie für alle anderen Gründer*innen auch.
Das bedeutet zuallererst, dass du nicht vergessen darfst, deine nebenberufliche Gründung offiziell beim Gewerbeamt anzumelden. Das ist allerdings recht schnell erledigt: Zum Gewerbeamt gehen, Formular ausfüllen, Gebühr bezahlen – fertig. Handelt es sich bei deinen Vorhaben um eine freiberufliche Tätigkeit, ist es sogar noch einfacher: Eine formlose Mitteilung an das zuständige Finanzamt, aus der hervorgeht, wer du bist und was du vorhast, genügt.
Nach der Gewerbeanmeldung oder der Anmeldung deiner freiberuflichen Tätigkeit übermittelst du dem für dich zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Neugründung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die Übermittlung muss dabei digital über ELSTER erfolgen. In dem Fragebogen wirst du unter anderem gefragt, mit welchen Umsätzen und Gewinnen du rechnest und für welche Rechtsform du dich entschieden hast.
Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt
Bei vielen Nebenerwerbsgründungen ist es mit dem Gang zum Gewerbeamt (bzw. bei Freiberufler*innen zum Finanzamt) schon getan, aber es gibt Fälle, in denen weitere Behördenbesuche anstehen. So musst du für einige Berufe eine bestimmte Qualifikation, eine Sachkundeprüfung oder eine Unterrichtung durch die IHK vorlegen. Oder du brauchst für dein Gewerbe bestimmte Genehmigungen (z. B. eine Schanklizenz), um loslegen zu können. Erkundige dich unbedingt rechtzeitig, welche Auflagen in deinem Beruf gelten, damit du später nicht unnötig aufgehalten wirst.
- Schritt: Schau in deinen Arbeitsvertrag und sprich mit deinem Arbeitgeber über deine Pläne.
- „Wegweiser“ Freie Berufe nach links, Gewerbe nach rechts
- Links: „Finanzamt“. Rechts: „Gewerbeamt“, von da aus zum „Handelsregister“
- „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“
- „Krankenkasse"
- „Im Nebenerwerb selbstständig“
Welche Rechtsform passt am besten?
Auch eine nebenberufliche Gründung braucht eine Rechtsform. Sie entscheidet darüber, wie die Unternehmensgewinne besteuert werden und wie die Haftung geregelt ist. Am einfachsten startest du deine nebenberufliche Selbstständigkeit, indem du ein Einzelunternehmen gründest oder – wenn du mit anderen zusammen gründest – mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Grundsätzlich stehen dir aber auch sämtliche andere Rechtsformen offen.
Der Vorteil eines Einzelunternehmens: Es ist einfach und schnell zu gründen und auch später mit wenig Papierkram verbunden. Es gibt keine besonderen Buchführungspflichten (wie zum Beispiel bei einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft) und eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für das Finanzamt reicht aus – zumindest, solange es sich um ein Kleingewerbe mit nicht mehr als 80.000 EUR Gewinn und 800.000 EUR Umsatz pro Jahr handelt. Nicht mal ein eigenes Firmenkonto musst du einrichten.
Was sich bei der Steuer ändert
Wenn du dich selbstständig machst, kommst du nicht darum herum, eine jährliche Steuererklärung abzugeben. Felix empfiehlt, sich im Zweifel professionell beraten zu lassen. „Ein*e Steuerberater*in kostet zwar Geld, aber er/sie kann sich Dank hilfreicher Tipps schnell bezahlt machen. Außerdem geht es nicht nur ums Finanzielle – er schont vor allem deine Nerven"
Gründest du ein Einzelunternehmen oder eine GbR, werden für die Berechnung der Einkommensteuer dein Gehalt und dein Gewinn zusammengezählt und gemeinsam versteuert. „Der Gewinn entspricht aber nicht dem Umsatz“, macht Felix klar. Alle Ausgaben, die du für dein Unternehmen tätigst, von der Druckerpatrone bis zu den Reisekosten, kannst du von deinen Einnahmen abziehen, und dadurch dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren.
Achte aber darauf, dass die Einnahmen und Ausgaben in einem vernünftigen Verhältnis bleiben: „Wenn deine Kosten dauerhaft über den Einnahmen liegen, könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, dir die Gewinnabsicht abzusprechen“, erläutert Felix das Problem. Deine nebenberufliche Tätigkeit würde dann nicht länger als Gewerbe gelten, sondern als teures Hobby, – und du hättest keine Möglichkeit mehr, deine Ausgaben steuerlich geltend zu machen.
Falls du dich für die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (zum Beispiel einer GmbH oder einer UG) entscheidest, gelten hinsichtlich der Steuer andere Regeln. Dann wird zum Beispiel die Gewerbesteuer vom ersten Euro Gewinn an fällig, und die Körperschaftssteuer kommt noch obendrauf.
Allen Überflieger*innen unter euch sei noch gesagt: Liegen eure Gewinne über dem jährlichen Freibetrag von 24.500 EUR – was für eine nebenberufliche Gründung echt sportlich wäre – müsst ihr zusätzlich zur Einkommensteuer Gewerbesteuer zahlen. Das gilt nicht für freiberuflich Tätige, denn sie sind von der Gewerbesteuer befreit.
„Zu viele Menschen suchen sich unpassende Ideen, die sie überfordern oder nicht genügend begeistern; sie merken viel zu spät, dass es nicht genügend Kunden gibt oder es zu aufwändig ist, sie zu erreichen.” - Felix Plötz
Kleinunternehmerregelung
Wenn der Umsatz deines Unternehmens unter 22.000 EUR im Jahr liegt, kannst du dir das Leben leichter machen, indem du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Dann brauchst du keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) abzurechnen und kannst dir die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt sparen.
Ein Vorteil dieser Regelung ist, dass du auf deine Honorare keine Mehrwertsteuer aufschlagen musst. Deine Preise können folglich je nach Produkt um 7 oder gar 19 Prozent unter denen der Konkurrenz liegen. Allerdings wird dir dafür auch die Mehrwertsteuer, die du selbst zahlst, vom Finanzamt nicht erstattet.
Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich also vor allem, wenn keine hohen Investitionen oder Wareneinkäufe nötig sind und wenn du überwiegend Privatkunden hast, denn nur die haben etwas davon, keine Mehrwertsteuer zu zahlen. Für Geschäftskunden ist dieser Punkt unerheblich, weil sie sich die Mehrwertsteuer, die sie an dich zahlen müssten, später vom Finanzamt zurückholen könnten.
Scheinselbstständigkeit
Wenn du dich im Nebengewerbe selbstständig machst, bist du typischerweise über deine Haupttätigkeit sozialversichert, weshalb das Risiko der Scheinselbstständigkeit für dich eher gering ist. Dennoch möchten wir es dir kurz erläutern: Das Problem tritt auf, wenn du in deiner Selbstständigkeit vor allem für ein Unternehmen als Hauptkunden arbeitest. Wenn dir bei einer Prüfung dann als Ergebnis beschieden wird, dass du gar nicht richtig selbstständig bist, sondern nur zum Schein, müssen unter Umständen Sozialversicherungsbeiträge für mehrere Jahre nachgezahlt werden.
Es gibt verschiedene Kriterien, die für eine Scheinselbstständigkeit sprechen. Vereinfacht kann man sagen: Je stärker du in das Unternehmen eingebunden bist, das dir einen Auftrag erteilt hat, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass du scheinselbstständig bist. Wenn du ausschließlich bei deinem Kunden vor Ort arbeitest, du deinen Urlaub mit der Belegschaft abstimmen musst, dir vorgeschrieben wird, wann, wo und wie du zu arbeiten hast und sogar deine E-Mail-Adresse den Firmennamen deines Kunden beinhaltet, sind das starke Indizien für eine Scheinselbstständigkeit. Andersrum formuliert: wenn du dein eigenes Büro hast, viele verschiedene Kunden und nicht weisungsgebunden bist, brauchst du dich von dem Thema nicht irritieren lassen.
Den Papierkram abhaken!
Mit personalisierter Start-Anleitung zum ersten Umsatz
Krankenversicherung & Co.
Ein großer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit liegt darin, dass du dich um deine soziale Absicherung nicht groß kümmern musst, weil du ja bereits über deinen festen Job abgesichert bist. Das trifft aber nur zu, wenn deine Gründung wirklich als Nebengewerbe anerkannt wird. Die Entscheidung darüber liegt bei deiner Krankenkasse, die du unbedingt über dein Vorhaben informieren musst.
Folgende Kriterien sind für die Krankenkasse ausschlaggebend:
- Einkommen
Dein Gehalt sollte über dem liegen, was du mit deiner Selbstständigkeit erwirtschaftest. - Arbeitszeit
Dein Nebenerwerb sollte nicht mehr als 20 Stunden/Woche beanspruchen. - Mitarbeiter*innen
Wenn du Personal beschäftigst, darf der Gesamt-Lohn die Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR/Monat nicht überschreiten.
Solange deine Selbstständigkeit als nebenberuflich eingestuft wird, ändert sich bei der Sozialversicherung nicht viel. Es kann höchstens sein, dass deine Beiträge zur Krankenversicherung etwas steigen, weil deine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit deinem Gehalt zugeschlagen werden.
Was die Rente angeht, bleiben die Beiträge für dich gleich. Das gilt dann aber auch für die Rente, die du später bekommst. Ob und in welcher Weise du deine Altersvorsorge über die gesetzliche Rente hinaus organisierst, liegt bei dir. Du kannst dich mit den Rentenansprüchen begnügen, die sich an deinem Gehalt bemessen. Oder du kannst zusätzlich vorsorgen (entweder freiwillig gesetzlich oder privat).
Achtung, Ausnahme: Einige Berufe unterliegen ab einem bestimmten Einkommen der Rentenversicherungspflicht. Erkundige dich bei deinem Rentenversicherungsträger, ob dies für deine Selbstständigkeit gilt.
Nebengewerbe gründen als Beamt*in
Willst du als Beamt*in ein Nebengewerbe gründen, läuft alles ein wenig anders als bei Angestellten in der freien Wirtschaft. Denn als Staatsdiener*in stehst du in keinem einfachen Anstellungs-, sondern in einem Dienst- und Treueverhältnis. Deshalb gilt: Dein Dienstherr muss deine nebenberufliche Tätigkeit in der Regel genehmigen. Es sei denn, du planst eine schriftstellerische, künstlerische oder wissenschaftliche Nebentätigkeit, die du unentgeltlich ausüben möchtest. Dann benötigst du keine Erlaubnis – es genügt, wenn du deinen Dienstherrn über deine Tätigkeit informierst.
In allen anderen Fällen gilt: Ohne Einverständnis deines Dienstherrn darfst du dich nicht nebenberuflich selbstständig machen. Das gilt insbesondere, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten. Etwa wenn dein Nebengewerbe:
- Dich so sehr in Anspruch nimmt, dass die Erfüllung deiner Pflichten leidet. Du also so hart daran arbeitest, dass du in der Behörde nicht mehr fit bist.
- Dich in Widerstreit mit deinen dienstlichen Pflichten bringt. Etwa wenn du als Steuerprüfer*in deine Kund*innen in die Welt der Steuertricks einführst.
- Angelegenheiten umfasst, in denen deine Behörde tätig werden könnte. Beispielsweise wenn du beim Gesundheitsamt arbeitest und ein Restaurant eröffnen möchtest.
- Deine Unparteilichkeit oder Unbefangenheit beeinflussen könnte. Wenn du etwa im Bauamt tätig bist und gleichzeitig mit Immobilien handelst.
- Zur Einschränkung deiner dienstlichen Verwendbarkeit führen könnte. Coach*in für Extremsportarten ist somit vom Tisch.
- Dem Ansehen der Behörde schadet. Als Polizist*in solltest du also keine Partys veranstalten.
Fällt dein Gewerbe in keine der obigen Kategorien, kann dein Dienstherr dir deine Nebentätigkeit nicht verbieten. Im Gegenteil – du hast sogar einen Rechtsanspruch darauf. Ist die Genehmigung einmal erteilt, ist sie fünf Jahre gültig. Nach Ablauf der Zeit musst du sie erneuern, um deine Tätigkeit weiterhin ausüben zu dürfen.
Doch auch nachdem du deine Zustimmung in der Tasche hast, gibt es noch ein paar Regeln zu beachten:
- Dein Nebengewerbe darf nicht mehr als ein Fünftel deiner wöchentlichen Arbeitszeit beanspruchen. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das acht Stunden, die dir für deine Selbstständigkeit zur Verfügung stehen.
- Der Verdienst aus deinem Gewerbe darf 40 Prozent deines jährlichen Grundgehalts nicht übersteigen.
Übrigens: Bist du im öffentlichen Dienst tätig, aber nicht verbeamtet, benötigst du keine ausdrückliche Genehmigung für dein Nebengewerbe. Doch auch hier gilt: Du musst deinen Dienstherrn über deine Nebentätigkeit informieren. Sieht er deine Arbeit für die Behörde beeinträchtigt, darf er dir die Ausübung verbieten oder nur unter Auflagen erlauben.
Als Student*in selbstständig machen
Als Student*in selbstständig machen - das geht! Neben der Ausbildung kannst du dich ebenso nebenberuflich selbstständig machen. Auch in diesen Fällen ist es wichtig, dass deine Selbstständigkeit als nebenberuflich anerkannt wird. Nur dann kannst du deinen studentischen Versicherungsstatus aufrechterhalten. Studierende unter 25 Jahren sind in der Regel kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung bei ihren Eltern mitversichert.
Hier ist allerdings nicht nur die Arbeitszeit entscheidend, die du für dein Unternehmen einplanst (20 Stunden in der Vorlesungszeit, in den Semesterferien auch mehr), sondern auch das Einkommen. Ab einem Monatseinkommen von über 445 EUR wird davon ausgegangen, dass es sich um mehr als eine nebenberufliche Tätigkeit handelt. Das Monatseinkommen wird dabei jeweils auf ein Jahr umgerechnet. Du kannst also in einigen Monaten deutlich mehr Einkünfte erzielen, solange du im Durschnitt unter dieser Grenze bleibst.
Bevor du etwas falsch machst und deine Sozialversicherung riskierst, solltest du mit deiner Krankenkasse klären, welche Grenzen du zu beachten hast. Auch wenn sich dein Einkommen verändert, solltest du dies unverzüglich der Kasse mitteilen. Verdienst du zu viel, kann es sein, dass du aus der Familienversicherung fliegst. Dann kommen hohe Beiträge auf dich zu, unter Umständen auch rückwirkend bis zum Tag deiner Gewerbeanmeldung.
Auch wenn du BAföG beziehst, solltest du die Zuverdienstgrenzen unbedingt beachten. Setz dich am besten rechtzeitig mit deinen Ansprechpersonen zusammen, um sicherzugehen, dass du deinen BAföG-Anspruch nicht verlierst, und halte sie auf dem Laufenden, was dein Einkommen angeht.
Selbstständig und arbeitslos – wie passt das zusammen?
Was ist, wenn dein Hauptjob gekündigt wird, deine Selbstständigkeit aber noch nicht genug einbringt, um davon leben zu können? In dieser Situation kannst du dich arbeitslos melden und darfst dein Nebengewerbe trotzdem weiterführen. Ein Jahr lang bist du dann über die Arbeitsagentur sozialversichert und bekommst Arbeitslosengeld 1. Das sind etwa 60 Prozent deines früheren Einkommens.
Voraussetzung ist, dass du nicht mehr als 15 Stunden/Woche selbstständig arbeitest. Warst du schon vor deiner Kündigung mindestens ein Jahr lang nebenberuflich selbstständig, darfst du weiterhin so viel hinzuverdienen, wie zuvor, ohne dass dir das Arbeitslosengeld deswegen gekürzt wird. Für alle, die erst kurz vor oder während der Arbeitslosigkeit gegründet haben, gilt eine Zuverdienstgrenze von 165 EUR im Monat. Das bezieht sich nicht auf den Umsatz, sondern auf den Gewinn deines Unternehmens. Ein wichtiger Tipp von Felix: „Deine Betriebsausgaben solltest du unbedingt mit der Arbeitsagentur absprechen, da sie bei der Anerkennung von Kosten sogar noch strenger ist, als das Finanzamt.“ Dein Einkommen künstlich durch exorbitante Investitionen kleinzurechnen, ist demnach keine gute Idee.
Fazit: Gründen ohne zu kündigen – eine gute Idee!
Eine nebenberufliche Gründung ist eine tolle Alternative für alle, die gerne neue Wege gehen wollen, ohne gleich alles auf eine Karte zu setzen.
Damit dein unternehmerisches Nebenprojekt jedoch nicht zur Belastung wird, solltest du es gründlich vorbereiten. Diese Schritte sind dafür notwendig:
- Eine Geschäftsidee finden, die ein echtes Problem löst und dich und andere begeistert.
- Ein Geschäftsmodell entwickeln, das sich nebenberuflich anschieben lässt und ökonomisch tragfähig ist.
- Die Formalitäten klären (siehe unsere Grafik oben): Gewerbeanmeldung, Rechtsform, Steuer, soziale Absicherung etc.
- Loslegen und dein Projekt umsetzen.
Zum Schluss noch der vielleicht wichtigste Tipp von unserem Fachmann Felix: “Traut euch, groß zu denken, gerne so groß wie möglich. Aber fangt trotzdem in kleinen Schritten an”.