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Unternehmens­register

Wie kannst du es als Gründer*in nutzen

Unternehmensregister? Ist das eine weitere Bezeichnung für das Handelsregister oder etwas völlig anderes? Ja und nein. Im Behördendeutsch handelt es sich bei dem Unternehmensregister, so die eigene Internetseite, um „die zentrale Plattform für die Speicherung rechtlich relevanter Unternehmensdaten. Hier werden alle wichtigen veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereitgestellt.“ 

Und was heißt das jetzt für dich? Spielt es irgendeine Rolle für deine Existenzgründung? Hier erfährst du mehr.

Auf einen Blick

  • Zentrale Plattform: Das Unternehmensregister bündelt veröffentlichungspflichtige und rechtlich relevante Unternehmensdaten, etwa Registereinträge, Bekanntmachungen, Veröffentlichungen und Jahresabschlussunterlagen.
  • Nutzen für Gründer*innen: Du kannst das Register für Wettbewerbsanalysen, Namensrecherchen und zur Prüfung potenzieller Geschäftspartner nutzen.
  • Kosten: Die Recherche sowie die Einsicht in Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und Registerinformationen sind kostenlos. Gebühren fallen nur für hinterlegte Jahresabschlussunterlagen und Beglaubigungen an.

Was ist das Unternehmensregister?

Das Unternehmensregister vereint alle Daten von offenlegungs- und hinterlegungspflichtigen Unternehmen aus dem Bundesanzeiger, dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister und dem Genossenschaftsregister. Seit dem 1. Januar 2024 ist zusätzlich das Gesellschaftsregister für eingetragene GbRs (eGbR) über das Unternehmensregister zugänglich. So findest du alle Bekanntmachungen, amtlichen Verkündungen und rechtlich relevanten Unternehmensnachrichten über Unternehmen an einem Ort.

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Was steht im Unternehmensregister?

Je nach Größe und Rechtsform eines Unternehmens besteht eine Veröffentlichungs- und Hinterlegungspflicht in Deutschland. Es müssen also rechtlich relevante Informationen hinterlegt werden wie Firmenname, Geschäftsführung, aber auch Bilanzen und Jahresabschlüsse. 

Betreiber des Unternehmensregister ist die sogenannte Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, die auch den elektronischen Bundesanzeiger unterhält. Das Unternehmensregister entstand 2007, als das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)“ in Kraft trat. Hintergrund war, dass europarechtliche Vorgaben ein zentrales Unternehmensregister vorsahen, die Handelsregister in Deutschland aber regional von den jeweiligen Amts- oder Registergerichten geführt werden. Die Daten sollten durch das Unternehmensregister zentral erfasst und elektronisch abrufbar werden. Sie werden allein zur Information bereitgestellt, die Inhalte des Unternehmensregisters haben daher im Gegensatz zu denen des Handelsregisters keine rechtliche Verbindlichkeit.

Die Übermittlung der Daten in das Unternehmensregister erfolgt über verschiedene Wege: Rechnungslegungsunterlagen werden direkt an das Unternehmensregister übermittelt – über die zugehörige Publikationsplattform. Von den Registern der Bundesländer kommen Indexdaten, die den Zugriff auf die Originalregisterdaten der Registergerichte ermöglichen. Börsennotierte Unternehmen müssen ihre kapitalmarktrelevanten Informationen selbst oder durch beauftragte Dienstleister – etwa Steuerberatungsbüros – direkt im Unternehmensregister veröffentlichen.

Die Daten, die das Unternehmensregister bietet, im Überblick:

  • die elektronischen Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Gesellschaftsregister samt Registereintragungen und zugehörigen eingereichten Dokumenten
  • Bekanntmachungen der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Gesellschaftsregister
  • Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger
  • beim Bundesanzeiger hinterlegte Bilanzen
  • unternehmensrelevante Mitteilungen der Wertpapieremittenten
  • Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte

Wer ist im Unternehmensregister eingetragen? 

Alle Unternehmen, die eintragungs- und veröffentlichungspflichtig sind. Dazu gehören:

Wer sich freiwillig ins Handelsregister eingetragen hat, ist ebenfalls im Unternehmensregister zu finden. 

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Wie kannst du das Unternehmensregister nutzen?

Die Daten des Unternehmensregisters sind frei zugänglich, damit sich alle über andere Unternehmen informieren können. Als Gründer*in kannst du diese Daten für unterschiedliche Zwecke nutzen. 

Im Rahmen deiner Gründung bieten sie dir zunächst wichtige Informationen für deine Wettbewerbsanalyse. Die hilft dir dabei, deine Wettbewerbssituation besser einschätzen zu können. Im Zuge einer solchen Analyse werden deine wichtigsten Mitbewerber*innen sowie deren Stärken, Schwächen und Strategien evaluiert. Im Unternehmensregister findest du Daten über ihre aktuellen Zahlen und Veröffentlichungen.

Über das Register findest du auch heraus, ob dein gewünschter Firmenname eventuell bereits genutzt wird.

Außerdem kannst du dich genauer über eine Firma informieren, beispielsweise, wenn du mit ihr kooperieren oder dich von ihr beliefern lassen willst. 

Unternehmensregister – Jahresabschlüsse beglaubigen lassen

Wenn dein Unternehmen veröffentlichungspflichtig ist, etwa weil du die Rechtsform GmbH gewählt hast, musst du spätestens zwölf Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres deinen Jahresabschluss veröffentlichen. Diesen kannst du direkt über das Unternehmensregister einreichen. 

Welchen Umfang dein Jahresabschluss hat, hängt von deiner Unternehmensform und -größe ab. Als Gründer*in fällst du häufig in die Kategorie der Kleinst-GmbH, für die nur eine Bilanz ohne Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) erforderlich ist. Genaueres regeln die Paragrafen 326 und 327 des Handelsgesetzbuches (HGB). Die eingereichten Daten werden nur formal auf Vollständigkeit geprüft, eine inhaltliche Prüfung erfolgt nicht. Wer bewusst zu wenig oder falsche Daten veröffentlicht, macht sich strafbar.

Du hast die Möglichkeit, eine Beglaubigung in digitaler und analoger Form zu erhalten. Ein beglaubigter Jahresabschluss kann im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen erforderlich sein. Für die Beglaubigung musst du dich registrieren. Danach wählst du den gewünschten Jahresabschluss aus dem Unternehmensregister aus, indem du auf der Einzelveröffentlichung anklickst, ob du eine elektronische oder eine Papier-Beglaubigung benötigst. Das Dokument wird in den Dokumentenkorb gelegt.

Nach Abschluss des Bezahlvorgangs (Kosten siehe unten) wird der Antrag an den Betreiber des Unternehmensregisters weitergeleitet und dort bearbeitet. Bei elektronischer Beglaubigung wird dir ein digital signiertes PDF-Dokument im Menü „Meine Daten“ zur Verfügung gestellt. Eine Papier-Beglaubigung wird per Post zugestellt. 

Direkt in das Unternehmensregister müssen Wertpapieremittenten (Unternehmen, die sich über die Ausgabe von Wertpapieren wie Aktien finanzieren) ihre Kapitalmarktinformationen übermitteln. Auch das erfolgt über die Publikationsplattform.

Was ist für die Nutzung erforderlich und welche Kosten entstehen?

Die Suche nach Unternehmen sowie die Einsicht in veröffentlichte Informationen und Basisdaten sind kostenlos möglich. Auch der Abruf von Registerinformationen der Registergerichte – etwa aktueller, chronologischer oder historischer Abdruck – ist inzwischen gebührenfrei. Dazu gehören etwa:

  • Aktueller Abdruck (AD, Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen)
  • Chronologischer Abdruck (CD, mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung)
  • Historischer Abdruck (HD, mit allen Daten, die bis zur Umstellung auf die elektronische Registerführung gültig waren)
  • Dokument (DK, Baum-Struktur der zum Register eingereichten Dokumente)
  • Unternehmensträgerdaten (UT, grundlegende Informationen wie Höhe des Stammkapitals, Gründungsdatum und so weiter)
  • Strukturierter Registerinhalt (SI, XML-Datei mit den Daten des AD und CD zur automatischen Weiterverarbeitung)

Kosten fallen lediglich für bestimmte zusätzliche Dokumente an. Dazu zählen insbesondere hinterlegte Jahresabschlüsse, die mit 1,00 EUR (zzgl. MwSt.) berechnet werden. Für beglaubigte Kopien von Jahresabschlüssen werden 0,50 EUR pro angefangener Seite fällig, mindestens jedoch 5,00 EUR (zzgl. MwSt.).

Für den Abruf von Dokumenten steht ein sogenannter Dokumentenkorb zur Verfügung, in dem ausgewählte Inhalte gesammelt und anschließend gebündelt abgerufen werden können.

 

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Europäisches Unternehmensregister

Wenn du Informationen zu Unternehmen im europäischen Ausland benötigst, stehen dir zwei Wege offen: die European Business Register Association (EBRA) und das Business Register Interoperability Throughout Europe (BRIS).

BRIS ist das offizielle EU-System zur Vernetzung der nationalen Unternehmensregister aller EU-Mitgliedstaaten und wird über das Europäische Justizportal zugänglich gemacht.

Die EBRA ist ein älteres, unabhängiges Netzwerk, das derzeit Register aus über 40 europäischen Ländern verbindet – darunter auch Nicht-EU-Staaten.

Achtung

Wenn du Zahlungsaufforderungen für Datenabrufe über BRIS erhältst, die angeblich von der Europäischen Kommission oder dem Europäischen Justizportal stammen, handelt es sich um Betrug. Die Nutzung der Portale ist kostenlos.

Fazit

Das Unternehmensregister kannst du als Gründer*in zunächst einmal als Informationsquelle für deine Wettbewerbsanalyse, einem wichtigen Bestandteil deines Businessplans, nutzen. Im weiteren Verlauf deiner Geschäftstätigkeit ist das Unternehmensregister eine gute Quelle, um dich über Unternehmen, mit denen du kooperieren willst, zu informieren. Nicht zuletzt bietet dir das Unternehmensregister über die Publikationsplattform die Möglichkeit, Unternehmensunterlagen elektronisch zu übermitteln und beglaubigen zu lassen.

FAQ

Ist das Unternehmensregister öffentlich einsehbar?

Ja, das Unternehmensregister ist grundsätzlich öffentlich zugänglich. Du kannst Registereintragungen, Bekanntmachungen und Rechnungslegungsunterlagen wie Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften einsehen – ganz ohne Anmeldung.

Wie kann ich die Hinterlegungen im Unternehmensregister einsehen?

Hinterlegte Jahresabschlussunterlagen kannst du über das Unternehmensregister abrufen. Dafür ist eine einmalige Registrierung und Anmeldung nötig. Anschließend wählst du die gewünschten Unterlagen aus.

Was ist der Unterschied zwischen Unternehmensregister und Bundesanzeiger?

Beide Plattformen werden vom Bundesanzeiger Verlag betrieben, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte: Im Bundesanzeiger findest du vor allem amtliche Verkündungen und rechtlich relevante Bekanntmachungen. Das Unternehmensregister bündelt darüber hinaus strukturierte Unternehmensdaten wie Handelsregistereinträge, Jahresabschlüsse und Kapitalmarktinformationen an einem zentralen Ort.

Ist das Unternehmensregister kostenlos?

Die Nutzung des Unternehmensregisters ist grundsätzlich kostenlos. Bestimmte Leistungen können aber kostenpflichtig sein: Für den Abruf hinterlegter Jahresabschlussunterlagen brauchst du eine Registrierung, Anmeldung und einen Bezahlvorgang. Auch Beglaubigungen von Jahresabschlüssen verursachen Kosten.

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bhp